Zolltarifnummer 6815.99.00: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6815.99.00 steht für Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6815.99.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6815.99.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6815.99andere
- 6815.99.00Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6815.99.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 2A225aCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
- 2A225bCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
- 2A225cCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Flexible Sintered Ferrite Sheet; für RFID- oder NFC-Anwendungen, bei denen die Kommunikationssysteme durch Abschirmung verbessert werden müssen, sowie für drahtlose Stromübertragungsanwendungen und Anwendungen, die eine EMI-Unterdrückung oder magnetische Abschirmung erfordern; Standardplatte, kein Zuschnitt für ein bestimmtes Gerät. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetze Ware, bei der im Sinne der AV 3b) die Ferritschicht im Hinblick auf die Verwendung und die Dicke als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Flanschdichtung/Flachdichtung; Dichtungsmaterial aus Aramidfasern, anorganischen Füllstoffen und NBR; Verwendungszweck: universelle Hochdruck-Dichtung in der chemischen Industrie. Warenbeschaffenheit: Ringförmige Dichtung (Außendurchmesser ca. 150 mm, Innendurchmesser ca. 115 mm, Dicke ca. 2 mm), ohne gummielastisches Verhalten. Befund: Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die mineralischen Füllstoffe als charakterbestimmend angesehen werden.
Angaben: Aktivkohlefilter mit Keramikkappen in Zylinderform, bestehend aus einer Papphülse mit einem Filterkern; zum Selbstdrehen eines Cigarillos. Warenbeschaffenheit: Zehn Filterstäbe aus zylinderförmigen Papphülsen, beidseitig mit Keramikkappen mit sieben Löchern und Filtermedium (schwarze Kügelchen), gemeinsam in einem Originalkarton verpackt. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die mineralischen Stoffe als charakterbestimmend angesehen werden. Aufgrund der Mischung mineralischer Stoffe liegt keine "Ware aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke" der Unterposition 6815 11 vor.
Angaben: Ungesinterte Plastikfolien aus Polyvinylbutyral mit keramischem Pulver gefüllt; zur Weiterverarbeitung für Lambdasonden. Warenbeschaffenheit: Drei in unterschiedlichen Stärken (240, 350 und 530 µm) vorliegende, biegsame, weiße Folien (Abmessungen ca. 20 x 22 cm) mit abgerundeten Ecken und diversen Positionierungslöchern. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die mineralischen Bestandteile als charakterbestimmend angesehen werden.
Angaben: Bentonitquellfugenband, bestehend aus Kautschuk und Natrium-Bentonit sowie speziellen Zusatz- und Füllstoffen; zur Abdichtung von Arbeitsfugen durch Aufquellen bei Wasserkontakt. Warenbeschaffenheit: Quaderförmiges Warenmuster (Abmessungen: ca. 3,6 x 2,3 x 1,7 cm) aus einem braungrauen, verformbaren Material, das in Wasser aufquillt. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen. Ein charakterbestimmender Bestandteil kann nicht festgestellt werden, die Ware ist daher der zuletzt genannten Position (Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen) zuzuweisen.
Angaben: Bentofix ® Geosynthetische Tondichtungsbahnen (GTD); Material: Zwischen zwei Lagen Geotextilien (Vliesstoffe, Gewebe oder Kombinationen beider) ist hoch quellfähiges Natriumbentonitpulver eingekapselt, vollflächig vernadelt und erosionssicher eingeschlossen,teilweise mit fest aufgebrachter, gering durchlässiger und gasdichter Polyethylen-Beschichtung auf der Gewebeseite; Verwendungszweck: Dichtungselement; Meterware in Rollen. Warenbeschaffenheit: Mehrere Muster (Abmessung: ca. 9,5 x 15 cm) aus zwei Lagen Textilien (Vliesstoffe und/oder Gewebe, teilweise Polyethylen-Beschichtung) mit eingekapseltem cremefarbenem Pulver. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen. Ein charakterbestimmender Bestandteil kann nicht festgestellt werden, die Ware ist daher der zuletztgenannten Position (Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen) zuzuweisen.
Varen er sand med et meget tyndt lag plast, som ikke er synligt med det blotte øje. Det er oplyst, at varen skal anvendes som fyld i kunstgræsbaner og fodboldbaner, som et alternativ til gummi fra bildæk. Ifølge det oplyste, består varen af polymerbelagt kvartssand. Det er oplyst, at varen emballeres i bigbags.
Angaben: "Green Log"; Ware aus mineralischen Stoffen (Talk, Kaolin u.a.); Herstellung: Die Rohmaterialien werden in bestimmten Verhältnissen gemischt, zu Strängen gepresst, in Stücke geschnitten und anschließend getrocknet (nicht keramisch gebrannt); zur Weiterverarbeitung zu keramischen Katalysatorträgern. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6815 99: 1. Ferritschnüre unbestimmter Länge, mit einem äußeren Durchmesser von 2 mm, in Rollen aufgemacht; sie bestehen aus einem Röhrchen, hergestellt aus Ferritpulver (22 Gewichtshundertteile), das mit Polyvinylchlorid (64 Gewichtshundertteile) agglomeriert ist, und einer Seele aus Jutegarn (14 Gewichtshundertteile); die Ferritschnüre sind zum Herstellen parasitenfester Kabel bestimmt.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.99.00?
Die Zolltarifnummer 6815.99.00 umfasst Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.99.00?
Der Drittlandszollsatz für 6815.99.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6815.99.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.99.00?
6815.99.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6815.99.00 im Zolltarif eingeordnet?
6815.99.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 681599 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.99.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6815.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18370/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6815.99.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6815.99.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210, 2A225a, 2A225b, 2A225c, 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.99.00?
KN-Code 6815.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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