Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6909.19.00.90: Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6909.19.00.90 steht für Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6909.19.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6909.19.00.90
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6909II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
  3. 6909.19andere
  4. 6909.19.00Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere
  5. 6909.19.00.90Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6909.19.00.90

HS-Code6909.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6909.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6909.19.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 1C107Graphite and ceramic materials, other than those specified in 1C007, as follows:
  • 2B350gChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350iChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 9A110Composite structures, laminates and manufactures thereof, other than those specified in 9A010, specially designed for use in 'missiles' or the subsystems specified in 9A005, 9A007, 9A105, 9A106.c., 9A107, 9A108.c., 9A116 or 9A119.
  • 9C108Insulation material in bulk form and "interior lining", other than those specified in 9A008, for rocket motor cases usable in "missiles" or specially designed for solid propellant rocket engines specified in 9A007 or 9A107.
  • 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14788/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Keramikplättchen, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - annähernd quadratische Plättchen mit einer Seitenlänge von ca. 1 mm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus Yttrium-Aluminium-Granat (YAG - Y3Al5O12), - mit einer Mohsschen Härte von 8 , 25, - die Waren werden auf Leuchtdioden aufgesetzt und konvertieren das blau emittierende Licht der eingebauten Leuchtdiodenchips z.B. zu weiß, - zu 5500 Stück auf einer in einem Kunststoffring gespannten Folie aufgeklebt (handelsübliche Verpackung für diese Ware). "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

CZBTI48/292545/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-13

Dle poskytnutých údajů se jedná o výrobek z keramiky, jehož součástí je gumové těsnění černé barvy. Výrobek slouží jako mechanické těsnění - stacionární. Těsnění je nalisováno v horním víčku elektromotoru, kde brání vniku nečistot a vody. Produkt má kruhovitý tvar, vnější průměr 30 mm, vnitřní průměr 12 mm, výšku 8 mm.

DEBTI22606/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-02

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Lochsteine aus Keramik, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von weißen Ringen, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 2 , 5 mm, einem Innendurchmesser von ca. 1 mm und einer Dicke von ca. 0 , 8 mm, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (aus Zirconiumdioxid), - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - werden in mechanische Messuhren eingebaut und dienen dazu, im Messwerk die Reibung der Triebzapfen zu reduzieren, - stellen sich aufgrund ihrer neutralen Form nicht als erkennbare Teile oder Zubehör von hauptsächlich in Messuhren verwendeter Art dar. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

DEBTI25797/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Blanks, Foto siehe Anlage, - in Form von runden Scheiben/Blöcken (in unterschiedlicher Farbgebung und Transluzenz), - mit einem Durchmesser von 98,5 mm (in unterschiedlichen Höhen: 8 mm bis 30 mm), - mit abgedrehtem Rand auf der Ober- und Unterseite, - nach vorheriger Formgebung bei mehr als 800 ºC keramisch gebrannt (vorgesintert), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (Yttriumoxid-stabilisiertes Zirkonoxid), - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - wird als Ausgangsmaterial zur Verwendung in der Dentaltechnik eingesetzt, um zahnprothetische Waren herzustellen. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, Waren mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

DEBTI25315/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Filterringe, Foto siehe Anlage, - grauweiße, poröse, hohlzylindrische Ringe, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus anderer Keramik als Porzellan, - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - dienen in der Aquaristik zur biologischen Wasserreinigung, - verpackt in einer Kunststofftüte und einer Schachtel aus Pappe als Umverpackung, - keine Einreihung in die Position 6914 als "andere keramische Waren", da bereits von der Position 6909 als "keramische Waren zu technischen Zwecken" erfasst. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, Ware mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

DEBTI17503/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-07

Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Keramikwelle, Foto siehe Anlage, - in Form einer zylindrischen Stange, - mit einer Länge von 48,5 mm und einem Durchmesser von 2,3 mm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - lt. Antrag aus anderer Keramik als Porzellan, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - zum Einbau in Teichpumpen bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8413 als Teil von Flüssigkeitspumpen, da Waren aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. Keramische Ware zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

DEBTI17695/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Sprudelstein - Ausströmer, Foto siehe Anlage, - in Form einer blauen, harten, dickwandigen, innen hohlen Kugel aus keramischen Stoffen mit einem Schlauchanschluss aus Kunststoff, - mit einem Durchmesser von ca. 3 cm, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - lt. Antrag aus anderer Keramik als Porzellan, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - dient als sog. Sprudelstein der Anreicherung von Wasser mit Sauerstoff, indem der Ware über den Schlauchanschluss Sauerstoff zugeführt wird, der durch die Keramik in das Wasser gelangt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren (Teile) aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

DEBTI6931/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-08

Keramische Ware zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - graues, zylinderförmiges Erzeugnis, - laut Antrag: - - innen hohl, - - an einem Ende offen, am anderen Ende abgerundet geschlossen, - - mit einer Länge von ca. 60 cm und einem Außendurchmesser von ca. 2,8 cm, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (Siliciumnitrid), - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - zur Verwendung als sog. Schutzrohr bei der Aluminiumherstellung, um den Temperaturfühler zu schützen. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 70 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6909

Zu Unterpositionen 6909 1100 bis 6909 1900: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2.

Pos. 6909

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.

Pos. 6909

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …

Pos. 6909

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.19.00.90?

Die Zolltarifnummer 6909.19.00.90 umfasst Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.19.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6909.19.00.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6909.19.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.19.00.90?

6909.19.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6909.19.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6909.19.00.90 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken > 690919 andere > 69091900 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.19.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.19.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI14788/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6909.19.00.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6909.19.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A110, 9C108, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.19.00.90?

TARIC-Code 6909.19.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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