Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0: Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 steht für Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6909.19.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6909.19.00.90.0
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6909II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
- 6909.19andere
- 6909.19.00Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere
- 6909.19.00.90andere
- 6909.19.00.90.0Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C107Graphite and ceramic materials, other than those specified in 1C007, as follows:
- 2B350gChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350iChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 9A110Composite structures, laminates and manufactures thereof, other than those specified in 9A010, specially designed for use in 'missiles' or the subsystems specified in 9A005, 9A007, 9A105, 9A106.c., 9A107, 9A108.c., 9A116 or 9A119.
- 9C108Insulation material in bulk form and "interior lining", other than those specified in 9A008, for rocket motor cases usable in "missiles" or specially designed for solid propellant rocket engines specified in 9A007 or 9A107.
- 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Warenzusammenstellung bestehend aus einem keramischen Erzeugnis in einem Holzsockel und drei Holzplättchen aus Zypressenholz, sog. Keramikteller inkl. Holzplättchen aus Zypressenholz, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Beutel verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Herstellung eines Ersatzlagers für Pyramiden) zusammengestellt, - keramisches Erzeugnis in einem Holzsockel (Keramikteller, Ersatzlager); in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem muldenförmigen Erzeugnis, - - - in den Abmessungen: Durchmesser oben 1,2 cm, Durchmesser unten 1,0 cm, Höhe 0,7 cm, - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus anderer Keramik als Porzellan, - - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - einem Sockel aus Holz, - - - zur Aufnahme des muldenförmigen, keramischen Erzeugnisses bestimmt, - - das muldenförmige Erzeugnis aus Keramik bestimmt nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (reibungsloser Lauf der Pyramidennadel in einer [Flügelrad-]Pyramide) und dem Wert den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - Zypressenholzblättchen, - - drei Holzplättchen in unterschiedlichen Abmessungen, - - werden jeweils abhängig von der Pyramide zum Fixieren des Ersatzlagers eingesetzt (unterstützende Funktion), - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung wird der Charakter der Warenzusammenstellung durch das keramische Erzeugnis in einem Holzsockel (Keramikteller, Ersatzlager) bestimmt. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummern 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Keramikkugeln, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Größen, - - mit Kugelgrößen von 0,08 mm bis 25 mm Durchmesser, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gesintert), - - bestehend aus Zirkondioxid (ZrO2) + Hafniumdioxid (HfO2), Yttriumoxid (Y2O3) stabilisiert; (= andere Keramik als Porzellan), - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen, - die Kugeln werden als Teile aus keramischen Stoffen nicht vom Warenkreis des Kapitels 84 erfasst. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummer 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. optische Keramiken, Foto siehe Anlage - zusammengesetzte Waren in Form von quadratischen Plättchen in unterschiedlichen Abmessungen gemäß technischen Zeichnungen, - bestehend aus einem keramischen Trägersubstrat: - - nach der Formgebung keramisch gebrannt, - - aus Aluminiumoxid, welches mit optisch aktiven, phosphoreszierenden Bestandteilen angereichert ist (= aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan), - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - auf einer Seite mit einer sog. Anti-Reflexions-Beschichtung aus Siliciumdioxid, auf der anderen Seite mit einer Silberbeschichtung versehen, - speziell für opto-elektronische Anwendungen konstruiert, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (für opto-elektronische Anwendungen) verleiht das keramische Trägersubstrat u. a. aufgrund der Anreicherung mit optisch aktiven, phosphoreszierenden Bestandteilen der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter, - keine Einreihung als optische Elemente in die Position 9001, da keramische Waren zu technischen Zwecken von Kapitel 90 ausgenommen sind. "Keramische Waren zu anderen technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummern 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. MarcoTrap(r) SA 55180, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unglasierte, weiße Ringe, - - in verschiedenen Größen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (calciniert), - - aus überwiegend Aluminiumoxid und Siliciumdioxid, - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zum Schutz von Katalysatoren in einem Festbettreaktor. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummer 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Katalysatorträger SC 5532, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unglasierte, schwarze Ringe, - - in verschiedenen Größen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (calciniert), - - aus Siliciumcarbid, - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zur Verwendung als Katalysatorträger in einem Festbettreaktor. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummer 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. MarcoTrap(r) XPore 80, SA 55207, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unglasierte, weißgraue Ringe, - - in verschiedenen Größen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (calciniert), - - aus überwiegend Aluminiumoxid und Siliciumdioxid, - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zum Schutz von Katalysatoren in einem Festbettreaktor. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummer 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Denstone(r) deltaP(r) Support Media, Foto siehe Anlage, lt. Antrag: - - unglasierte, speziell geformte, beigefarbene Steine mit Loch in der Mitte, - - in verschiedenen Größen, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus Steinzeug, - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zur Verwendung als Unterstützungsbett unter dem Katalysator in einem Festbettreaktor. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummer 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Aludur (r) Grid Assemblies, - lt. Antrag: - - unglasierte, speziell geformte Gittersteine, - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - aus überwiegend Aluminiumoxid und Siliciumdioxid, - - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - - keine Anwendung im feuerfesten Bereich (< 1500 °C), - - zur Verwendung in Absorptionstürmen bei der Schwefelsäureherstellung. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, andere als aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den Codenummer 6909 1900 20 0 bis 6909 1900 70 0 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6909 1100 bis 6909 1900: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2.
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 umfasst Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.19.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6909.19.00.90.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6909.19.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0?
6909.19.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6909.19.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6909.19.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken > 690919 andere > 69091900 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, andere > 6909190090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.19.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.19.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4532/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6909.19.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6909.19.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A110, 9C108, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0?
Warennummer 6909.19.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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