Zolltarifnummer 6912.00.29.90: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, drugo
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6912.00.29.90 steht für Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6912.00.29.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6912.00.29.90
- Drittlandszoll
- 7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00.29Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere
- 6912.00.29.90Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, drugo
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6912.00.29.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Pizzastein, Foto siehe Anlage, - in Form einer rechteckigen, cremefarbenen Platte (mit abgerundeten Ecken), - in den Abmessungen: 33 cm (Länge) x 33 cm (Breite) x 1 , 1 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Kordierit-Keramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - für das Backen u. a. einer Pizza auf einem Grillgerät oder im Backofen vorgesehen. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein aus Kordierit-Keramik), Artikel für den Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Pizzastein, Foto siehe Anlage, - in Form einer rechteckigen, beigefarbenen Platte (mit abgerundeten Ecken), - auf einer Seite mit dem Schriftzug "PIZZA DIVERTIMENTO" versehen - in den Abmessungen: 38 cm (Länge) x 30 cm (Breite) x 1,5 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Kordierit-Keramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - für das Backen u. a. einer Pizza auf einem Grillgerät oder im Backofen vorgesehen, - in einem Karton verpackt. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein aus Kordierit-Keramik), Artikel für den Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem anderen keramischen Haushaltsartikel und einem Haushaltsartikel aus Aluminium, sog. Pizzastein Set, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Rezeptheft in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton); das Rezeptheft ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, es ändert das Wesen der Warenzusammenstellung nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Zubereiten einer Pizza), - anderer keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein): - - in Form einer rechteckigen, beigefarbenen Platte (mit abgerundeten Ecken), - - auf einer Seite mit dem Schriftzug "PIZZA DIVERTIMENTO" versehen - - in den Abmessungen: 38 cm (Länge) x 30 cm (Breite) x 1,5 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - lt. Antrag aus Kordierit-Keramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - für das Backen u. a. einer Pizza auf einem Grillgerät oder im Backofen vorgesehen, - Haushaltsartikel aus Aluminium: - - in Form einer annähernd rechteckigen Platte mit abgerundeten Ecken aus lt. Antrag Aluminium, - - mit einem Griff aus lt. Antrag Holz, - - dazu vorgesehen, die gebackene Pizza vom Pizzastein zu heben, - der Pizzastein aus Kordierit-Keramik verleiht der Warenzusammenstellung insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein aus Kordierit-Keramik), Artikel für den Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Andere keramische Haushaltsartikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, sog. 2-tlg. Gewürzmühlen-Set, Salz-/Pfeffermühlen-Set mit einstellbarem Keramikmahlwerk, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren in Form von zwei runden Gewürzmühlen, - in den Abmessungen: Durchmesser ca. 5,3 cm, Höhe insgesamt ca. 17 cm, - jeweils bestehend aus: - - einem drehbaren Kopfteil aus Holz (laut Antrag Akazienholz; Höhe ca. 4,8 cm), - - einem zylinderförmigen Behälter aus Keramik (laut Antrag Steingut), - - einem Mahlmechanismus mit Mahlgestänge mit Gewinde, einer Feder aus unedlem Metall und einem aufschraubbaren Verschlusskopf aus Kunststoff zum Sichern und Verstellen der Mahlstärke am unteren Ende des Mahlwerks, - - einem integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik, nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - laut Antrag aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - das Mahlwerk aus "anderer Keramik" bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren, - keine Waren der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerke) nicht aus einem in der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik als Geräte aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind, - in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut, feinen Erden, Gewürzmühlen"
Enligt uppgift bords- och köksartikel i form av en kryddkvarn med keramiskt malverk. Varan är avsedd att användas för manuell malning av kryddor vid smaksättning av maträtter. Kryddkvarnen har ett hölje av trä (bok), inre delar av metall och plast samt ett malverk av keramiskt material. Malverkets friktionsplatta av keramiskt material ger kvarnen dess huvudsakliga karaktär. Kryddkvarnen förekommer i olika storlekar och färger.
Anderer keramischer Haushaltsartikel für den Tisch-/Küchengebrauch, sog. Salz & Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einen eckigen Gewürzmühle (Höhe: ca. 15 cm), bestehend aus: - - einem Gehäuse aus Holz (lt. Antrag aus Bambus), - - - auf der einen Seite mit der Aufschrift "Liebe gibt dem Leben Pfeffer", auf der anderen Seite mit der Aufschrift "Glück ist das Salz in der Suppe", - - einem Mahlmechanismus mit u. a. einem Verschlusskopf am oberen Ende aus unedlen Metallen, - - einem integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik; nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. Antrag aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - das Mahlwerk aus "anderer Keramik" bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut, feinen Erden, Gewürzmühle"
Andere keramische Haushaltsartikel für den Tisch-/Küchengebrauch, sog. Pfeffer- und Salzmühle, Artikel-Nr. 23391190 in schwarz und ohne Artikelnummer in weiß, Foto siehe Anlage, - zylinderförmige Gewürzmühlen (Höhe: ca. 14,8 cm, Durchmesser: ca. 5,4 cm), jeweils bestehend aus: - - einem Gehäuse mit einem oberen Teil aus Holz (lt. Antrag Akazienholz) und einem unteren Teil aus Keramik (lt. Antrag aus Porzellan), - - einem Mahlmechanismus mit Mahlgestänge aus unedlem Metall und einer Halterung am unteren Ende des Mahlwerks aus Kunststoff, - - einem integrierten Mahlwerk aus Keramik; nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. ergänzenden Antragsangaben aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - das Mahlwerk aus "anderer Keramik" bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware (u. a. somit keine Ware aus Porzellan der Position 6911), - keine Waren der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere keramische Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut, feinen Erden, Gewürzmühle"
Anderer keramischer Haushaltsartikel für den Tisch-/Küchengebrauch (Gewürzmühle), Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware in Form eines kegelförmigen Behälters mit einem Durchmesser von ca. 5 cm und einer Höhe von ca. 16,5 cm, bestehend aus: - - einem Gehäuse aus hellbraunem Holz (lt. Antrag Gummibaumholz), - - einem Mahlmechanismus mit einer Spiralfeder, einem Mahlgestänge mit Führung, zwei Schrauben und einem Knopf aus unedlem Metall, - - einer Bodenplatte und einer Mahlwerkhalterung aus Kunststoff, - - einem integrierten, ringförmigen, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik; nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. Antrag aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - das Mahlwerk aus "anderer Keramik" bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Ware der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffe bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut oder feinen Erden, Gewürzmühle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.
Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6912.00.29.90?
Die Zolltarifnummer 6912.00.29.90 umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6912.00.29.90?
Der Drittlandszollsatz für 6912.00.29.90 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6912.00.29.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6912.00.29.90?
6912.00.29.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6912.00.29.90 im Zolltarif eingeordnet?
6912.00.29.90 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 691200 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 69120029 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6912.00.29.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6912.00.29.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI8805/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6912.00.29.90?
TARIC-Code 6912.00.29.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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