Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0: Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0 steht für Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6913.10.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6913.10.00.90.0
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6913II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  3. 6913.10aus Porzellan
  4. 6913.10.00aus Porzellan
  5. 6913.10.00.90andere
  6. 6913.10.00.90.0Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0

HS-Code6913.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6913.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6913.10.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6913.10.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17255/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Anderer keramischer Ziergegenstand, Foto siehe Anlage, - in Form einer runden, konischen, weißen, glasierten, dickwandigen Wasserschale, - in den Abmessungen: 9,5 cm (Durchmesser) x 6 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Ersatzteil für eine sog. Aromalampe verwendet und dient zur Aufnahme von Wasser und Duftöl bzw. Duftmischungen; stellt sich u. a. aufgrund der Verarbeitung (dickwandig) nicht als Geschirr dar. "Anderer keramischer Ziergegenstand, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI17267/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Anderer keramischer Ziergegenstand, Foto siehe Anlage, - in Form einer runden, weißen, glasierten, dickwandigen, Teelichthalterung, - in den Abmessungen: 5,5 cm (Durchmesser) x 2,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - zur Aufnahme eines Teelichts, - ohne Hinweise auf Handarbeit. - dient der Aufnahme eines Teelichts, stellt sich jedoch aufgrund einer fehlenden Haltevorrichtung oder spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichtes nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar. "Anderer keramischer Ziergegenstand, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI17242/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Anderer keramischer Ziergegenstand, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzt aus einem Gestell, einer Teelichthalterung und einer Wasserschale, - Gestell: - - aus laut Antrag Buchenholz, - - würfelförmig; mit einer Kantenlänge von ca.11 cm, - - auf der Unterseite mit einer flachen, runden Vertiefung (passend zur Aufnahme der Teelichthalterung), - - an zwei gegenüberliegenden Seite offen, - - an den anderen zwei gegenüberliegenden Seiten mit Aussparungen, - - oben offen (passend zur Aufnahme der Schale), - Teelichthalterung: - - in Form eines runden, weißen, glasierten, dickwandigen Napfes, - - in den Abmessungen: 5,5 cm (Durchmesser) 2,5 x cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - laut Antrag aus Porzellan, - - zur Aufnahme eines Teelichts, - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Wasserschale: - - runde, weiße, glasierte, konische, dickwandige Schale, - - in den Abmessungen: 9,5 cm (Durchmesser) 6 x cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - laut Antrag aus Porzellan, - - zur Aufnahme von Wasser und Duftöl bzw. Duftmischungen, - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - kein nicht elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405, da die Ware nicht der Erhellung der Umgebung dient, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen der Teelichthalter und die Wasserschale, die sich als keramische Ziergegenstände darstellen, der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter, - in einem Karton verpackt. "Anderer keramischer Ziergegenstand, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI10565/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Anderer keramischer Ziergegenstand, sog. LED Lampe, Ordernummer: 510626, Artikelnummer: 17943, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem keramischen Ziergegenstand in Form eines zylinderförmigen, oben offenen Windlichts, - - - unglasiert, weiß und außen mit einer geriffelten Struktur versehen, - - - in den Abmessungen: ca. 12,5 cm (Durchmesser) x 19,5 cm (Höhe), - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - - am obereren Ende mit einem Tragegurt versehen, - - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper, - - - in Form eines batteriebetriebenen LED-Lichtes mit An- und Ausschalter und einer sog. Timer-Funktion (einschließlich 2 Batterien), - - - im Boden des Ziergegenstandes eingesetzt, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Ziergegenstand verleiht der Ziergegenstand aus Porzellan der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter, - kein elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405, da das LED-Licht nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern lediglich die Zierwirkung des Ziergegenstandes erhöht. "Anderer keramischer Ziergegenstand, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI10577/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-01

Anderer keramischer Ziergegenstand, sog. LED Lampe, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem keramischen Ziergegenstand in Form eines zylinderförmigen, oben offenen Windlichts, - - - unglasiert, weiß und außen mit einer geriffelten und gelochten Struktur versehen, - - - in den Abmessungen: ca. 12,5 cm (Durchmesser) x 19,5 cm (Höhe), - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - - am obereren Ende mit einem Tragegurt versehen, - - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper, - - - in Form eines batteriebetriebenen LED-Lichtes mit An- und Ausschalter und einer sog. Timer-Funktion (einschließlich 2 Batterien), - - - im Boden des Ziergegenstandes eingesetzt, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Ziergegenstand verleiht der Ziergegenstand aus Porzellan der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter, - kein elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405, da das LED-Licht nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern lediglich die Zierwirkung des Ziergegenstandes erhöht. "Anderer keramischer Ziergegenstand, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI46854/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Anderer keramischer Ziergegenstand, sog. Vase, Ordernummer: 510613, Artikelnummer: 17284, Foto siehe Anlage, - glasierte, cremefarbene, Vase mit drei bauchigen Ringen, - in den Abmessungen: 11 cm (Durchmesser) x 18 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus als Porzellan, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Anderer keramischer Ziergegenstand, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI37928/23-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-18

Andere keramische Ziergegenstände, sog. Anhänger BLÜTE, Foto siehe Anlage, - weiße, nicht glasierte, blütenförmige Anhänger, - mit einem Durchmesser von ca. 8 cm, - in zwei unterschiedlichen Ausführungen (u. a. unterschiedliche Gestaltungsform der Blütenblätter), - an einem Kelchblatt mit einer Lochung als Aufhängevorrichtung mit einem Faden aus Spinnstoffen, - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Teile von künstlichen Blumen in Form von Blüten der Position 6702, da die Waren in einem Stück hergestellt wurden (keramisch gebrannt) bzw. aus mehreren Teilen bestehen (u. a. einzelne Kelchblätter), die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren verbunden sind. "Andere keramische Ziergegenstände, aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

DEBTI34212/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-01

Keramischer Ziergegenstand, sog. Spardose, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - weiße, glasierte, zylindrische Spardose, - - mit einem Durchmesser von ca. 8,2 cm und einer Höhe von ca. 9,5 cm, - - mit einem Schlitz auf der Oberseite zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Kunststoff verschlossenen, runden Öffnung auf der Unterseite zur Entnahme der Münzen, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus Porzellan, - - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Keramischer Ziergegenstand (Spardose), aus Porzellan, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6913

Zu Position 6913 gehören: 1. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung auf der Unterseite zur Entnahme der Münzen 2. Spardose aus keramischen Stoffen in Form einer Figur eines alten Mannes (Bettler), mit einer Höhe von etwa 18 cm, mit aufgemaltem Gesicht und aufgemalter Kleidung, einem Schlitz zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung an der Unterseite der Figur, aus der die Münzen entnommen werden können 3. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 30 cm, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einem Schloss an der Unterseite versehen (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. …

Pos. 6913

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (174. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2016): Warenbeschreibung: Eine hohle Ware (ca. 15 cm hoch) aus Keramik in Form einer Eule mit Löchern auf der einen Seite, einem Solarpanel auf der anderen Seite und einem An-/Ausschalter. Im Inneren befindet sich eine LED-Lampe. Das LED Licht scheint durch die Löcher der Ware. Im aufgeladenen Zustand scheint die Ware für ca. 6 Stunden. Einreihung: Die Ware „Solarlampe mit LED Licht“ ist in die Position 6913 einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. …

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0 umfasst Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6913.10.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6913.10.00.90.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6913.10.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0?

6913.10.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6913.10.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6913.10.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6913 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände > 691310 aus Porzellan > 69131000 aus Porzellan > 6913100090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6913.10.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6913.10.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17255/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6913.10.00.90.0?

Warennummer 6913.10.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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