Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0: Glasperlen, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0 steht für Glasperlen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7018.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7018.90.90.00.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7018.90andere
- 7018.90.90andere
- 7018.90.90.00.0Glasperlen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, sog. Glaszapfen, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem oben offenen, zapfenförmigen, ca. 20 cm langen Hohlkörper aus Glas mit Rillenstruktur: - - - laut Antrag aus lampengeblasenem Glas, - - - innen teilweise (mit Aussparungen) silberfarben verspiegelt, - - einem Krönchen aus unedlem Metall: - - - den Abschluss des Zapfens bildend, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - in Form einer LED-Lichterkette, die ebenfalls in den Glaszapfen eingelegt ist, - - - mit einer ca. 40 cm langen Zuleitung, die am oberen Ende mit einem integrierten Batteriefach und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet ist; am Ende des Batteriefachs mit einer Aufhängevorrichtung versehen, - stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da die LED-Lichterkette im einge- schalteten Zustand lediglich die Zierwirkung des (charakterbestimmenden) Zapfens erhöht, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - in einer Blisterverpackung. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas"
Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, sog. Glaszapfen, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem oben offenen, zapfenförmigen, ca. 20 cm langen Hohlkörper aus Glas: - - - laut Antrag aus lampengeblasenem Glas, - - - teilweise weiß bemalt, - - einem Krönchen aus unedlem Metall: - - - den Abschluss des Zapfens bildend, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - in Form einer LED-Lichterkette, die ebenfalls in den Glaszapfen eingelegt ist, - - - mit einer ca. 40 cm langen Zuleitung, die am oberen Ende mit einem integrierten Batteriefach und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet ist; am Ende des Batteriefachs mit einer Aufhängevorrichtung versehen, - stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da die LED-Lichterkette im einge- schalteten Zustand lediglich die Zierwirkung des (charakterbestimmenden) Zapfens erhöht, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - in einer Blisterverpackung. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas"
Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, sog. Glaszapfen, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem oben offenen, zapfenförmigen, ca. 20 cm langen Hohlkörper aus Glas: - - - laut Antrag aus lampengeblasenem Glas, - - - innen teilweise (mit Aussparungen) silberfarben verspiegelt, - - einem Krönchen aus unedlem Metall: - - - den Abschluss des Zapfens bildend, - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - in Form einer LED-Lichterkette, die ebenfalls in den Glaszapfen eingelegt ist, - - - mit einer ca. 40 cm langen Zuleitung, die am oberen Ende mit einem integrierten Batteriefach und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet ist; am Ende des Batteriefachs mit einer Aufhängevorrichtung versehen, - stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da die LED-Lichterkette im einge- schalteten Zustand lediglich die Zierwirkung des (charakterbestimmenden) Zapfens erhöht, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - in einer Blisterverpackung. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas"
Ziergegenstand aus lampengeblasenem Glas, sog. Schmetterling (bunt), Art. 25650, Foto siehe Anlage, - in Form eines farbig gestalteten, massiven Schmetterlings, - aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas (laut Antrag), - mit den Abmessungen von ca. 9 x 8 x 5 cm. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, kein Fantasieschmuck"
Ziergegenstand aus lampengeblasenem Glas, sog. Stecker Schnecke/Frosch, Art. 25660, Foto siehe Anlage, in zwei Ausführungen (verziert mit einer Schnecke bzw. einem Frosch). - in Form eines mittig S-förmig gearbeiteten, farblosen Stabs mit einer am oberen Ende angearbeiteten Kugel und einer darauf angebrachten, farbig gestalteten Tierfigur (Schnecke bzw. Frosch), - - der Stab ist am unteren Ende spitz zulaufend gearbeitet, - aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas (laut Antrag), - mit einer Gesamtlänge von ca. 43 cm, - zur Verwendung als Stecker in Pflanzen geeignet. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, kein Fantasieschmuck"
Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, sog. Teelichtkugel, TK 177.1, Foto siehe Anlage, - in Form einer auf einer Seite offen gearbeiteten Kugel aus Glas, - aus lt. Antrag lampengeblasenem, klarsichtigem Glas, - an der Oberseite mit einer angearbeiteten Öse, - mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - die Oberseite ist mit einem winterlichen Motiv (u. a. verschneite Landschaft, Häuser und Pferdekutsche) bemalt, - kein Weihnachtsfestartikel der Position 9505, da ein festlicher Bezug nicht vorhanden ist (die Ware ist lediglich mit winterlichen und nicht mit weihnachtlichen Motiven verziert), - keine Einreihung als nicht elektrischer Beleuchtungskörper in die Position 9405, da die Ware weder eine passgenaue Vorrichtung für ein handelsübliches Teelicht noch einen Dorn oder eine andere Befestigungsmöglichkeit für eine Kerze aufweist. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, kein Fantasieschmuck"
Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, sog. Deko-Glas mit Kunstpflanze, Foto siehe Anlage, - verpackt in einem handelsüblichen, bedruckten Pappkarton, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem auf einer Seite offen gearbeiteten, tropfenförmigen Hohlkörper aus Glas, - - - aus klarsichtigem, laut Antrag lampengeblasenem Borosilikatglas, - - - an der Oberseite mit einer Öse, an der Unterseite flach gearbeitet, - - - mit einer Aufhängeschlaufe aus einer Kordel, - - Kieselsteinen, - - - am Boden des Glaskörpers festgeklebt, - - künstlichen Pflanzen, - - - in Form von Sukkulenten, - - - aus Kunststoff, - - - laut Antrag durch Heißkleben (Blumenbindetechnik) gefertigt, - - - auf den Kieselsteinen festgeklebt, - in den Abmessungen: ca. 19 cm (Höhe) x 12 cm (Durchmesser), - keiner der Bestandteile (Hohlkörper aus Glas bzw. künstliche Sukkulenten) verleiht der Ware den wesentlichen Charakter; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in der Nomenklatur (Positionen 6702 und 7018) zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Ziergegenstand aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas"
Ziergegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, sog. Baumbehang aus Glas (2er Set Glocken), Foto siehe Anlage, - jeweils in Form einer Glocke mit einer Höhe und einem Durchmesser von ca. 6 cm, - - aus einem Körper aus laut Antrag lampengeblasenem Glas; mit unterschiedlichen Weihnachtsmann-Motiven und einer Winterlandschaft bemalt; oben mit einer kleinen, runden Öffnung, - - mit einem Klöppel aus Kunststoff, der an einer Kugel aus Kunststoff, einer elastischen Kordel und zwei kleinen Ringen aus unedlem Metall befestigt ist; erzeugt bei Bewegung der Glocke einen deutlich wahrnehmbaren, hellen Klang (funktionsfähige Glocke), - - mit einer Aufhängevorrichtung aus einer silberfarbenen Kordel, die an einem Ring aus unedlem Metall befestigt ist; mit einer kleinen Kugel aus Kunststoff verziert, - nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinunsbild (Zierwirkung) verleiht das Glas den Waren ihren wesent- lichen Charakter, - keine Waren des Kapitels 95, da die Waren einen Gebrauchswert als Glocke haben und damit nach ihrer stoff- lichen Beschaffenheit einzureihen sind. "Ziergegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7018 9090 Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe G, beschriebenen Waren.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0 umfasst Glasperlen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7018.90.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7018.90.90.00.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7018.90.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0?
7018.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7018.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7018.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger > 701890 andere > 70189090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7018.90.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7018.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30271/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7018.90.90.00.0?
Warennummer 7018.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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