Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7117.90: Fantasieschmuck, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7117.90 steht für Fantasieschmuck, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7117.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7117.90
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7117III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck
  3. 7117.90Fantasieschmuck, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7117.90

HS-Code7117.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2015-007646Erteilt von FRGültig bis 2022-01-31

BIJOUX DE FANTAISIE EN PORCELAINE.

DE15004/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Es handelt sich um etwa 2 cm breite und etwa 19,5 cm lange Armbänder aus Kunststoff mit einem einfachen Verschluss und einem mittig aufgebrachten Zombiekopf bzw. einer Pflanze aus dem Videospiel "Plants vs. Zombie" aus gelbem Kunststoff. Wird dieser einer Lichtquelle ausgesetzt, leuchtet er im Dunklen. Die Armbänder sind einzeln in einem Polybeutel verpackt. - Materialangabe lt. Antragsteller - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung als "Spielzeug" in die Position 9503 oder als "Unterhaltungsartikel" in die Position 9505 kommt aufgrund des eigenen Gebrauchswertes der Erzeugnisse als Fantasieschmuck nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 90 des Harmonisierten Systems.

FR-RTC-2015-003016Erteilt von FRGültig bis 2021-07-28

BIJOUTERIE DE FANTAISIE, DU GENRE SAUTOIR, SANS SYSTEME DE FERMETURE, COMPOSE D’UNE RANGEE DE PERLES EN MATIERE PLASTIQUE DOTEES D’UNE CALOTTE EN LAITON GALVANISE PALLADIUM.

FR-RTC-2015-003015Erteilt von FRGültig bis 2021-07-27

BIJOUTERIE DE FANTAISIE, DU GENRE BRACELET, SANS SYSTEME DE FERMETURE, COMPOSE D’UNE RANGEE DE PERLES EN MATIERE PLASTIQUE DE DIFFERENTS DIAMETRES DOTEES D’UNE CALOTTE EN LAITON GALVANISE PALLADIUM DONT 2 SONT COUVERTES DE VERROTERIE.

FR-RTC-2015-003014Erteilt von FRGültig bis 2021-07-27

BIJOUTERIE DE FANTAISIE, DU GENRE BRACELET, SANS SYSTEME DE FERMETURE, COMPOSE D’UNE RANGEE DE PERLES EN MATIERE PLASTIQUE DE DIFFERENTS DIAMETRES DOTEES D’UNE CALOTTE EN LAITON GALVANISE.

DE14501/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-02

Es handelt sich um Fantasieschmuck in Form von geschlossenen Armbändern aus einem elastischen Monofil mit darauf aufgezogenen facettierten Perlen aus Glas. Die Armbänder, die einen Durchmesser von etwa 6 cm aufweisen, sind mit zwei kleinen Anhängern aus unedlem Metall (rund und sternförmig) ausgestattet. -Materialangaben laut Antragsteller- Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Armbändern sind die nicht metallischen Stoffe hinsichtlich ihres Umfanges und ihrer Bedeutung für die Verwendung als Schmuckware charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 90 des Harmonisierten Systems.

DE19159/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-11

Es handelt sich um geschlossene, zweireihige Erzeugnisse (Außendurchmesser: etwa 2,2 cm/Innendurchmesser: etwa 1,5 cm), bestehend aus zwei elastischen Spinnstoffmonofilen mit darauf aufgezogenen, Fassungen aus unedlem Metall mit eingesetzten, fassettierten Glassteinen. Die parallel liegenden Fassungen sind teilweise durch Kleben miteinander verbunden. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel mit Pappreiter zum Aufhängen verpackt. -Angaben lt. Antragsteller- Die objektiven Beschaffenheitsmerkmale lassen erkennen, dass die Erzeugnisse zu verschiedenen Zwecken verwendet werden können. Aufgrund der verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten (z.B. als Haarschmuck/ Haarband (Position 6217), Mähnengummi (Position 7018) oder Fingerring/Fantasieschmuck (Position 7117)) erfolgt die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die letzte der in Betracht kommenden Positionen. Die nicht metallischen Stoffe sind aufgrund des Wertes charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 90 des Harmonisierten Systems.

DE21907/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-04

Bei der als "Armband aus Silikon mit Magneten" bezeichneten Ware handelt es sich um ein geschlossenes Armband (Breite: etwa 14 mm) aus elastischem Kunststoff (Silikon; charakterbestimmend), das mit drei in den Kunststoff integrierten Magneten und einem geprägten Schriftzug versehen ist. Das Armband wird in verschiedenen Farben eingeführt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Fantasieschmuck, anderer als aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 90 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7117

Zu Position 7117: Siehe Anmerkung 11 zu Kapitel 71.

Pos. 7117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3558/81 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehend aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse. Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen. Unterposition 7117 19 00 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1279 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. …

Pos. 7117

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7117.90?

Die Zolltarifnummer 7117.90 umfasst Fantasieschmuck, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7117.90?

Der Drittlandszollsatz für 7117.90 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7117.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7117.90?

7117.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7117.90 im Zolltarif eingeordnet?

7117.90 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7117 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7117.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7117.90 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-007646. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7117.90?

HS-Unterposition 7117.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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