Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0: Fantasieschmuck, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0 steht für Fantasieschmuck, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7117.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 71. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7117.90.00.00.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 71ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  2. 7117III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck
  3. 7117.90anderer
  4. 7117.90.00.00.0Fantasieschmuck, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0

HS-Code7117.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7117.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7117.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7117.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI81/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-11

Es handelt sich um ein Set aus sechs Anhängern, laut Antrag aus 50 % Glas, 40 % Polypropylen und 10 % Eisen bestehend. Die Anhänger sind in einer Kunststofftüte mit einer bedruckten Pappkarte für den Verkauf aufgemacht. Sie bestehen aus Kugeln von 17 mm Durchmesser aus farblosem Glas, die mit einer Schüttung aus Plättchen in Form fünfstrahliger Sterne in verschiedenen Farben gefüllt sind und die an einer Seite mit einer Aufhängevorrichtung in Form einer Öse aus unedlem Metall ausgestattet sind. Sie können z.B. an einer Halskette oder einem Ohrring (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden, daher keine Einreihung als Glasware des Kapitels 70. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18892/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Sogenannter Milestones Anstecker (Art-Nr. 388451): Es handelt sich um Fantasieschmuck in Form eines runden Ansteckers (Buttons) (Durchmesser: etwa 4,5 cm), bestehend aus einer Platte aus unedlem Metall als Vorderseite und einer Kunststoffplatte als Rückseite. Das Erzeugnis ist auf der Vorderseite farblich bedruckt (u. a. mit der Zahl 40). Die Rückseite weist einen Federnadelverschluss aus unedlem Metall zum Anstecken z. B. an der Kleidung auf. Jeweils ein Anstecker ist auf einer bedruckten Pappkarte befestigt. Um den Button aus unedlem Metall herum befindet sich eine rote "Zierschleife" aus gewebtem Spinnstoff. Abbildung siehe Anlage. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ist ein charakterbestimmender Stoff nicht ermittelbar, so dass die Ware in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 9000 00 0.

DEBTI5280/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-05

Bei der sog. LED-Kette Halloween PVC 91 cm inkl. Batterie, Art. 797813, handelt es sich um eine ca. 92 cm lange Lichterkette aus zwei isolierten Metalldrähten mit acht im Abstand von ca. 7 cm fest angebrachten, im Dauerlicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen. An jeder Brennstelle ist ein ca. 3 cm großer Aufsatz mit einem Halloweenmotiv (Geist bzw. Totenkopf) aus lichtdurchlässigem Kunststoff angebracht. Die Lichterkette ist mit einem Batteriefach mit einem Ein-/Ausschalter ausgestattet und bildet einem Ring ohne Verschluss. Das Erzeugnis ist dazu konzipiert, als Halskette bei beliebigen Feiern getragen zu werden. Die Ware ist in einer transparenten Kunststofftüte verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Fantasieschmuck, anderer als aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI3825/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Leuchtstabfiguren aus Kunststoff mit Schnur für Halloween: Bei der als "Glow Pendant" bezeichnete Ware in drei verschiedenen Designs handelt es sich um Figuren aus Kunststoff in einer Höhe von rd. 6 cm und einer Breite von rd. 5 cm, am oberen Rand mit einer Bohrung versehen und mit einer "Schnur" aus Spinnstoffen, wodurch ein Tragen der Ware als Fantasieschmuck ermöglicht wird. In die Figuren wird eine rd. 5 cm lange zylindrische Hülse eingeschoben, die eine fluresszierende Flüssigkeit enthält, wodurch die Ware im Dunkeln leuchtet. Die Waren in den Designs Skelett, Kürbis und Fledermaus sind jeweils einzeln in einer Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Bei den aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren sind die Figuren aus Kunststoff charakterbestimmend. Von ihnen selbst geht bereits eine "schmückende Wirkung" im Sinne einer Verwendung als Fantasieschmuck aus. Derartige Erzeugnisse sind als "anderer Fantasieschmuck" der Codenummer 7117 9000 00 0 zuzuweisen.

DEBTI52686/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-24

Bei der als „Karneval Haarreif Blumen“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Kopfschmuck in Form eines maximal 3 cm breiten, mit Spinnstoff überzogenen Haarreifs ohne „Zähne“ aus Kunststoff, der auf der Oberseite mit künstlichen Blüten und einigen künstlichen Blättern verziert ist. Das Erzeugnis ist in einem Kunststoffbeutel mit Pappreiter verpackt. - Antragstellerangaben - Das Erzeugnis stellt sich sowohl als "Ware aus künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk" der Position 6702 als auch als "Fantasieschmuck" der Position 7117 dar, sodass die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck nicht aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI50651/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-28

Es handelt sich um ein Armband aus Kunststoff, mit einem aufgesteckten, sechseckigen Kästchen, dessen Schnappdeckel mit einer Abbildung aus der Serie „Barbie“ versehen ist. Das Armband kann mittels eines Nippels und zweier Lochungen in zwei Weiten zusammengesteckt werden. Das Armband ist in einem bedruckten Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse sind als „Fantasieschmuck, anderer als aus unedlen Metallen" in die Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI25194/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Temporäre Tattoos für den Körper: Es handelt sich um Motivsticker (das Wappen der Stadt Köln symbolisierend), bestehend aus einer selbstklebenden Kunststofffolie, die auf der Schauseite mit verschiedenfarbigen auf die Haut übergehenden u.a. Steine und Kronen darstellende Motive verziert ist. Die Motivsticker sind auf einer rechteckig zugeschnittenen und bedruckten Unterlage aufgebracht. Die Erzeugnisse werden als Körperschmuck (sog. Tattoos) auf die Haut geklebt. Sie sind in Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 4908 kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse sich zolltarifrechtlich nicht als Abziehbilder, sondern als Schmuckwaren darstellen. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18248/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-12

Bei dem sog. „Spielzeugarmband Mia and ME“ handelt es sich um ein vollständig aus Kunststoff gefertigtes Armband mit etwa 9 cm x 5,5 cm x 3 cm großem, gewölbtem Mittelteil, welches auf der Vorderseite zwei Steine in unterschiedlichen Formen sowie Größen aufweist und auf der Rückseite mit einem Batteriefach ausgestattet ist. Im Inneren des Mittelteils befindet sich ein Musik- und Lichtmodul, das durch drei Knopfbatterien betrieben wird. Durch Drücken des großen Steins werden Lieder abgespielt und gleichzeitig leuchten unter zwei Steinen eingesetzte, farbige Leuchtdioden blinkend. Das Erzeugnis ist auf einer bedruckten Pappkarte mit Eurolochung aufgeblistert. Eine Einreihung als Spielzeug in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung dient. Bei der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware bestimmt das Armband insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7117

Zu Position 7117: Siehe Anmerkung 11 zu Kapitel 71.

Pos. 7117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3558/81 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehend aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse. Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen. Unterposition 7117 19 00 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1279 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. …

Pos. 7117

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. …

Kapitel 71

1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0 umfasst Fantasieschmuck, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7117.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7117.90.00.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7117.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 711790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0?

7117.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7117.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7117.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 71 ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN > 7117 III. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN, Fantasieschmuck > 711790 anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7117.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7117.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI81/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0?

Warennummer 7117.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.