Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0: Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0 steht für Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7306.30.41.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7306.30.41.20.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7306Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl
- 7306.30andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
- 7306.30.41andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt
- 7306.30.41.20Rohre mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
- 7306.30.41.20.0Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0159/19 | 2026-06-30 |
| Weißrußland | 38,1 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0635/21 | - |
| China | 90,6 % | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0635/21 | - |
| ERGA OMNES | 50 % | Alle übrigen Unternehmen | REGULATION R1457/26 | - |
| Russische Föderation | 16,8 % | TMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company and Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works) | Regulation 0635/21 | - |
| Russische Föderation | 10,1 % | OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works and Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant) | Regulation 0635/21 | - |
| Russische Föderation | 20,5 % | Other | Regulation 0635/21 | - |
Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: Weißrußland, China, Russische Föderation
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewinderohre aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um Hohlerzeugnisse aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, wobei die Länge den äußeren Durchmesser um mindestens das Zweifache überschreitet (Rohr). Die Oberfläche ist verzinkt und innen weisen die Erzeugnisse eine erkennbare Schweißnaht auf. Die Länge beträgt 80 mm, 200 mm oder 500 mm, der Außendurchmesser beträgt ca. 21,3 mm und die Wandstärke ca. 2,65 mm. Beide Enden sind mit 1/2"-Gewinde versehen. Die Erzeugnisse sind nach DIN 2982 gefertigt. Die Abmessungen sind in Übereinstimmung mit den Normen ISO 65 / DIN 2440 über Gewinderohre. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als geschweißte Rohre aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinkte Gewinderohre, mit einem Durchmesser von 168,3 mm oder weniger in die Codenummer 7306 3041 20 0 des Zolltarifs einzureihen.
Gewinderohr Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt mehr als 60 mm bis maximal 2000 mm. Die Anschlussnennweite 3/4" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 26,9 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung damit mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde (entsprechend u.a. der DIN EN 10241 und EN 10226-1) und dient dem Verbinden von Rohren. Die Ware ist als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, in die Codenummer 7306 3041 20 0 des Zolltarifs einzureihen.
Gewinderohr Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt mehr als 80 mm bis maximal 2000 mm. Die Anschlussnennweite 1" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 33,7 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung damit mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde (entsprechend u.a. der DIN EN 10241 und EN 10226-1) und dient zum Verbinden von Rohren. Die Ware ist als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, in die codenummer 7306 3041 20 0 des Zolltarifs einzureihen.
Gewinderohr Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt mehr als 100 mm bis maximal 2000 mm. Die Anschlussnennweite 1 1/4" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 42,4 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung damit mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde (entsprechend u.a. der DIN EN 10241 und EN 10226-1) und dient zum Verbinden von Rohren. Die Ware ist als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, in die Codenummer 7307 3041 20 0 des Zolltarifs einzureihen.
Gewinderohr Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt mehr als 60 mm bis maximal 2000 mm. Die Anschlussnennweite 1/2" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 21,3 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung damit mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde (entsprechend u.a. der DIN EN 10241 und EN 10226-1) und dient zum Verbinden von Rohren. Die Ware ist als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, in die Codenummer 7306 3041 20 0 des Zolltarifs einzureihen.
Gewinderohr Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 100 mm bzw. 1000 mm. Die Anschlussnennweite 1 1/2" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 48,3 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung damit mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde (entsprechend u.a. der DIN EN 10241 und EN 10226-1) und dient zum Verbinden von Rohren. Die Ware ist als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, in die Codenummer 7306 3041 20 0 des Zolltarifs einzureihen.
Gewinderohr aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt ca. 100 cm, der Außendurchmesser ca. 42,2 mm und die Wandstärke ca. 3,2 mm. Beide Enden sind mit 1 1/4" Gewinde versehen. An einem Ende ist eine Muffe mit entsprechendem Gegengewinde zur Verlängerung angebracht. Die Abmessungen sind in Übereinstimmung mit den Normen ISO 65 / DIN 2440 / EN 10255 über Gewinderohre. Die Ware wird als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, mit einem Durchmesser von 168,3 mm oder weniger in die Codenummer 7306 3041 20 0 des Zolltarifs eingereiht.
Gewinderohr Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohr) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt ca. 100 cm, der außendurchmesser ca. 42,1mm und die Wandstärke ca. 3,1 mm. Beide Enden sind mit 1 1/4" Gewinde versehen. Die Abmessungen sind in Übereinstimmung mit der Norm ISO 65 über Gewinderohre. Das Erzeugnis wird im Gartenbereich als Förderrohr für Pumpanlagen eingesetzt. Die Ware wird als geschweißtes Rohr aus nichtlegiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt, hier verzinktes Gewinderohr, mit einem Durchmesser von 168,3 mm oder weniger von der Codenummer 7306 3041 20 0 erfasst.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7306 30 41 und 7306 30 49: Diese Rohre werden durch Press- oder Schmelzschweißen nach Warmverformung hergestellt. Wegen der übrigen Merkmale und der Verwendung siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7304 39 52 und 7304 39 58.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 707/2013 Kommission vom 23. Juli 2013 ABl. EU Nr. L 200/8) (RV L 707/13) Geschweißte Rohre aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, mit einer Länge von 3 oder 6 m, einer Wanddicke von 2,6 bis 3,6 mm und einem äußeren Durchmesser von 33,7 bis 114,2 mm, mit Vertiefungen an beiden Enden. Sie sind zur Verwendung als Rohre für Sprinkleranlagen bestimmt. Siehe Abbildung. Unterposition 7306 30 77 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7306, 7306 30 und 7306 30 77. Angesichts der objektiven Merkmale und Eigenschaften erfüllt die Ware die Kriterien der Position 7306. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (11. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 1. bis 3. Juli 2009): Geschweißte Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus nicht rostendem Stahl der Position 7306, die nach international anerkannten Normen gehandelt werden, die eine Verwendung als Hochdruckleitung von 16 bar oder mehr beschreiben, sind als Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) in die Unterposition 7306 11 einzureihen. Diese Erzeugnisse entsprechen der Norm EN 10208-2 und den entsprechenden nationalen Normen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0?
Die Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0 umfasst Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7306.30.41.20.0?
Der Drittlandszollsatz für 7306.30.41.20.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7306.30.41.20.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 730630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0?
7306.30.41.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7306.30.41.20.0 im Zolltarif eingeordnet?
7306.30.41.20.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl > 730630 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl > 73063041 andere, Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), verzinkt > 7306304120 Rohre mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7306.30.41.20.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7306.30.41.20.0 erfasst, zum Beispiel DE9019/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7306.30.41.20.0 unter CBAM?
Ja. 7306.30.41.20.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Gilt für 7306.30.41.20.0 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 7306.30.41.20.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Weißrußland, China, ERGA OMNES, Russische Föderation. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7306.30.41.20.0?
Warennummer 7306.30.41.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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