Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0: Waren mit Gewinde, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0 steht für Waren mit Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7318.16.39.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7318.16.39.90.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
- 7318.16Waren mit Gewinde, Muttern
- 7318.16.39aus nicht rostendem Stahl, andere
- 7318.16.39.90andere
- 7318.16.39.90.0Waren mit Gewinde, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus: - 50 Muttern (Höhe: etwa 8 mm) aus nicht rostendem Stahl mit durchgehendem, metrischem Innengewinde (M10) und Außensechskant sowie - 50 ringförmigen Unterlegscheiben (Dicke: etwa 2 mm) aus nicht rostendem Stahl mit kreisrunder, mittiger Lochung (Außendurchmesser: etwa 20 mm; Innendurchmesser: etwa 10 mm). Die Erzeugnisse werden zusammen mit entsprechenden Gewindestangen (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Befestigungselemente verwendet und sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die Muttern aus Stahl bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Muttern mit metrischem Innengewinde (M10), die an einem Ende geschlossen und mit einem zylindrischen Ansatz versehen sind. Auf der Außenseite sind die Erzeugnisse zu einem Sechskant ausgearbeitet. Sie werden mit einer Rohrschelle (nicht Gegenstand dieser vZTA) verpresst und dienen der Befestigung. Abmessungen: Höhe: etwa 19 mm; Außendurchmesser: etwa 16 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um vollständig aus nicht rostendem Stahl gefertigte sog. Grundplatten, bestehend aus einem holzylindrischen Ansatz, der über die gesamte Länge mit einem zölligen Innengewinde (3/4") versehen und an dessen Unterseite eine rechteckige Platte mit abgerundeten Ecken sowie zwei ovalen Lochungen angeschweißt ist. Die Erzeugnisse werden z. B. an Wänden oder Decken befestigt und dienen dort der Aufnahme von Rohrschellen. Abmessungen: Länge: etwa 120 mm; Breite: etwa 40 mm; Höhe: etwa 21 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Überwurfmuttern mit einem über die gesamte Innenhöhe reichenden Innengewinde und mit Außensechskant. Die Außenseite ist zusätzlich mit sechs symmetrisch angeordneten, vertikalen Kerben (als Kraftangriff für Maul- oder Hakenschlüssel, nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die verschieden großen Muttern dienen gemeinsam mit einem sog. Gewindeanschlussstück und einem Balgadapter (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung eines Gummikompensators mit einer starren Rohrleitung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Muttern mit Außensechskant und mit einem durchgehenden, metrischen Innengewinde. Die Muttern sind zu insgesamt 315 Stück in verschiedenen Abmessungen (M2, M2,5, M3, M4, M5, M6, M8) in einer siebenfach unterteilten, etikettierten Kunststoffbox mit Klappdeckel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Muttern mit Außensechskant, in verschiedenen Ausführungen (als Muttern mit Flansch, als Hutmuttern oder als Sicherungsmuttern) und je Ausführung in verschiedenen Größen. Die Unterseite der Flanschmuttern weist im Randbereich umlaufend eine fächerförmige Struktur auf. Die Sicherungsmuttern sind mit einem Sicherungsring aus Kunststoff oder Kautschuk versehen. Insgesamt 297 Muttern sind in einer mehrfach unterteilten, etikettierten Kunststoffbox mit Klappdeckel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde“ zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse (Muttern), die mit einem nicht durchgehenden, metrischen Innengewinde (M8) versehen und an einem Ende zu einem Außensechskant ausgeformt sind. Im Bereich des stumpfen, geschlossenen Endes befindet sich eine umlaufende Rille, in die ein Ring aus Kunststoff oder Kautschuk eingesetzt ist. Die Waren dienen der Befestigung einer Förderrolle an anderen Bauteilen. Gesamtlänge: etwa 23 mm. - Antragstellerangaben - Stahl bestimmt insbesondere aufgrund seines Umfangs und seiner Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde " zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Muttern aus nicht rostendem Stahl mit Außensechskant und mit einem metrischen Innengewinde (M12). Die Waren weisen an einem Ende einen umlaufenden Bund auf, der auf einer Seite mit einer Sperrverzahnung versehen ist. Außendurchmesser: etwa 21,5 mm; Höhe: etwa 10 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde" zur Codenummer 7318 1639 90 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …
Zu Unterposition 7318 24 00 gehören auch sog. Ringsicherungen (Circlips) aus Stahl, die aufgrund ihrer Form erkennbar dazu bestimmt sind, in die Rillen einer Welle rund um den Schaft oder innerhalb einer zylindrischen Öffnung eingesetzt zu werden, um das Axialspiel eines Teiles zu verhindern (s. a. Erläuterungen zum HS zu Pos. 7318, Buchst. D). Sie haben z. B. folgende Form: Protokollvermerk des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (164. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 25. Februar 2016): Warenbeschreibung: Stellschraube (Spindel) aus Stahl mit Gewinde, einer gummibeschichteten Stahlscheibe (Kopf) an einem Ende und einer speziellen Mutter. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0?
Die Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0 umfasst Waren mit Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.16.39.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 7318.16.39.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7318.16.39.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731816. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0?
7318.16.39.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7318.16.39.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
7318.16.39.90.0 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731816 Waren mit Gewinde, Muttern > 73181639 aus nicht rostendem Stahl, andere > 7318163990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.16.39.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.16.39.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10092/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7318.16.39.90.0 unter CBAM?
Ja. 7318.16.39.90.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.16.39.90.0?
Warennummer 7318.16.39.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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