Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7318.19.00: Waren mit Gewinde, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 7318.19.00 steht für Waren mit Gewinde, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7318.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7318.19.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
  3. 7318.19andere
  4. 7318.19.00Waren mit Gewinde, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.19.00

HS-Code7318.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7318.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI26918/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um ein mehrteiliges Erzeugnis, bestehend aus - einem zylindrischen Hohlerzeugnis aus Aluminium mit Kopf mit Außensechskant, einem gewindefreien, abgestuft ausgearbeiteten Schaft und einem durchgehenden, metrischen Innengewinde, - einer Schraube aus Stahl mit Außensechskant und einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde, - einem Federring aus Stahl und - einer weiteren Unterlegscheibe aus Stahl. Das Erzeugnis dient dem Befestigen eines Scheinwerfers (z. B. an einer Traverse). Dazu wird es zunächst am Montagebügel eines Scheinwerfers angeschraubt, anschließend in eine an der Traverse angebrachten Haltevorrichtung eingesteckt und darin dann arretiert. Stahl ist gegenüber Aluminium gewichtsmäßig vorherrschend. Das Ganze ist in einem mit Produktinformationen bedruckten Headerbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Schrauben und Muttern ähnliche Waren aus Stahl, mit Gewinde“ zur Unterposition 7318 19 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI42030/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um T-förmige Erzeugnisse aus Stahl, in Form einer sechseckigen Platte, die mittig zu einer zylindrischen Hülse ausgearbeitet ist. Die Waren weisen ein durchgehendes, metrisches Innengewinde auf. Die Hülse ist mit einer spezifisch geformten Manschette aus Kunststoff oder Kautschuk ummantelt, die mit einer gerändelten Außenseite versehen ist. Die Erzeugnisse dienen zur Befestigung von Schellen auf Montageschienen. Dabei dient die Kunststoffmanschette der passgenauen Aufnahme und Ausrichtung der sogenannten Tragschienenmutter. Die Erzeugnisse sind zu 50 Stück in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Muttern ähnliche Waren aus Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 19 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI30388/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um mehrteilige Erzeugnisse zum Befestigen von Bauteilen mit und in Montageschienen. Sie bestehen aus einer Schraube aus Stahl mit Außensechskantkopf mit Sperrverzahnung sowie mit einem nahezu bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde und stumpfem Gewindeende, einer aufgesteckten, spezifisch geformten Klemmplatte aus Stahl und einer aufgeschraubten, spezifisch geformten Mutter aus Stahl. Zwischen der Klemmplatte und der Mutter ist eine spiralförmige Druckfeder aus Stahl eingesetzt. An der Klemmplatte ist ein Formteil aus Kunststoff befestigt. Gesamtlänge: etwa 33 mm. - Antragstellerangaben - Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Schrauben ähnliche Waren aus Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 19 00 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Pos. 7308, da es sich bei den Erzeugnissen um "Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit" im Sinne der Anm. 2 Abs 1 a) zum Abschnitt XV handelt und sich die Bezeichnung "Teile" im Wortlaut der Pos. 7308 gemäß der Anm. 2 Abs 2 zum Abschnitt XV nicht "Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit" bezieht.

DEBTI18140/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Es handelt sich um sog. Lagerbolzen, bestehend aus einem massiven, zylindrischen Erzeugnis aus Stahl, das an einem Ende gefast ist und an dem anderen Ende mit einem länglichen Stahlblechabschnitt fest verbunden ist. Der Stahlblechabschnitt ist einseitig abgerundet und ist mit einer Schmierbohrung versehen, die ein Innengewinde und einen eingesetzten Schmiernippel aus Kunststoff oder Kautschuk aufweist. Je nach Ausführung sind die Stahlblechabschnitte zusätzlich an einem Ende mit zwei kreisrunden Lochungen versehen. Die Erzeugnisse werden in Nutzfahrzeugen zur wieder lösbaren, beweglichen Verbindung z. B. in Sattelkupplungen, Stützwinden oder Lenksystemen verwendet. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse gehören als "den Bolzen und Muttern ähnliche Waren aus Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8708, da die Waren von der Position 7318 des Zolltarifs erfasst werden und somit gemäß Anmerkung 2 Absatz 1 a) zu Abschnitt XV zur Gruppe der sogenannten "Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit" gehören, die gemäß Anm. 2 b) zu ABS XVII nicht zum Abschnitt XVII gehören.

DEBTI34898/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Schrauben mit Kopf mit Außensechskant, mit einem nicht bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M 12) mit stumpfem Gewindeende. Die Schrauben sind durchgängig hohl (Längsbohrung) und weisen an ihrem Kopfende ein Innengewinde auf. Der Schaft ist im oberen Drittel abgestuft und weist zwei versetzt angebrachte, durchgehende Querbohrungen auf. Die Erzeugnisse dienen zum Verbinden der Flüssigkeitsanzeige bzw. der Flüssigkeitskontrolle mit der Behälterwand eines Mediumbehälters. Die Längsbohrung und die Querbohrungen im Schaft dienen zum Mediumdurchlass in Form eines Fluid (in der Regel Öl). Durch die Hohlschrauben wird die Flüssigkeit in das Innere eines Schauglases einer Flüssigkeitsstandanzeige bzw. Flüssigkeitsstandskontrolle geführt. Zusätzlich kann durch die Längsbohrung der Hohlschrauben ein Fühlerthermometer bzw. ein elektrischer Temperaturschalter eingebracht werden. Gesamtlänge etwa 4,5 cm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Schrauben ähnliche Waren aus Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 19 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI34915/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Schrauben mit Kopf mit Außensechskant, mit einem nicht bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M12) und stumpfem Gewindeende. Die Schrauben sind vom Gewindeende bis nahe zum Kopf über eine Länge von ca. 3,5 cm hohl (Längsbohrung). Der Schaft ist im oberen Drittel abgestuft und weist zwei versetzt angebrachte, durchgehende Querbohrungen auf. Die Erzeugnisse dienen zum Verbinden der Flüssigkeitsanzeige bzw. der Flüssigkeitskontrolle mit der Behälterwand eines Mediumbehälters. Die Längsbohrung und die Querbohrungen im Schaft dienen zum Mediumdurchlass in Form eines Fluid (in der Regel Öl). Durch die Hohlschraube wird die Flüssigkeit in das Innere eines Schauglases einer Flüssigkeitsstandsanzeige bzw. Flüssigkeitsstandskontrolle geführt. Gesamtlänge: ca. 4,5 cm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Schrauben ähnliche Waren aus Stahl, mit Gewinde" zur Unterposition 7318 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

ESBTIESBTI2026REN845Erteilt von ESGültig bis 2029-09-19

Producto de acero cincado, cilíndrico, hueco, con rosca métrica interna (anclaje expandible) y con cuatro hendiduras en uno de sus extremos (ranuras de expansión). En su interior aloja una tapa de plástico y una punta / cono para efectuar la expansión. Función y uso: Se utiliza para fijación en hormigón y materiales duros.

CZBTI31/581011/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-09-03

Dle deklarovaných údajů a předložené technické dokumentace se jedná o ocelový výrobek se závitem a plastovým těsněním, který slouží k zaslepení otvoru radiátoru nebo také jako zátka kondenzační nádrže, která se používá ke kotlům a bojlerům. Výrobek je díky šestihranné hlavici uzpůsobený k utahování maticovým klíčem. Materiál: pozinkovaná ocel s teflonovým O-kroužkem.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 7318

Zu Unterposition 7318 19: 1. Bolzen aus gehärtetem Stahl, die an einem Ende angespitzt sind, so dass sie wie Nägel eingeschlagen werden können, und die am anderen Ende ein Innen- oder Außengewinde haben.

Pos. 7318

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

Pos. 7318

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7318.19.00?

Die Zolltarifnummer 7318.19.00 umfasst Waren mit Gewinde, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7318.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 7318.19.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7318.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 731819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7318.19.00?

7318.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7318.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

7318.19.00 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl > 731819 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7318.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7318.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI26918/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 7318.19.00 unter CBAM?

Ja. 7318.19.00 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Iron and steel). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7318.19.00?

KN-Code 7318.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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