Zolltarifnummer 7504.00.00.00: Pulver und Flitter, aus Nickel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7504.00.00.00 steht für Pulver und Flitter, aus Nickel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7504.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 75. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7504.00.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7504.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
- 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
- 1C240Nickel powder and porous nickel metal, other than those specified in 0C005, as follows:
- 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
- 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
- 1C240Nickel powder and porous nickel metal, other than those specified in 0C005, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Pulver aus Nickellegierung Bei der Ware handelt es sich um ein feines, dunkelgraues Pulver aus einer Nickel-Aluminiumlegierung zur Verwendung als Katalysator. Die Korngröße ist kleiner als 1 mm. Die Ware ist aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in den TARIC-Code 7504 0000 00 einzureihen.
Tuote pääasiassa nikkelistä koostuva metallijauheseos. Muita aineita on mm. kromi. Jauheen partikkelikoko on alle 1 mm. Se on väriltään harmaata. Se toimitetaan 10 kg:n pakkauksissa. Sitä käytetään lasersintrauksessa.
Tuote on pääasiassa nikkelistä koostuva metallijauheseos. Muina aineina on mm. kromia. Jauheen partikkelikoko on noin 63 µm. Se on väriltään harmaata. Jauhe toimitetaan 10 kg:n pakkauksissa. Jauhetta käytetään lasersintrauksessa.
NICKEL POWDER. CONTAINING BETWEEN 60 TO 98 PERCENT OF NICKEL, 2 TO 40 PERCENT OF ALUMINIUM. WHETHER OR NOT CONTAINING 0.01 TO 20 PERCENT OF IRON, 0.01 TO 4 PERCENT OF MOLYBDENUM. USED AS A CATALYST AND IS IN THE FORM OF A BLACK POWDER THAT IS COVERED WITH WATER OR OTHER SUITABLE LIQUID.
Nickelpulver Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Pulver / Granulat aus einer Nickel-Chrom-Eisen-Legierung mit geringen Mengen an Zuschlagstoffen und mit einer Korngröße < 0,3 mm. Das Erzeugnis wird zur Verarbeitung in 3D-Druckern verwendet. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in den TARIC-Code 7504 0000 00 einzureihen.
NICKEL POWDER. CONTAINING BETWEEN 60 - 98 PERCENT OF NICKEL, 2 - 40 PERCENT OF ALUMINIUM. WHETHER OR NOT CONTAINING 0.01 - 20 PERCENT OF IRON, 0.01 - 5 PERCENT OF CHROMIUM AND 0.01 - 4 PERCENT OF MOLYBDENUM. USED AS A CATALYST AND IS IN THE FORM OF A BLACK POWDER THAT IS COVERED WITH WATER OR OTHER SUITABLE LIQUID.
POUDRE EN ALLIAGE DE NICKEL COMPRENANT DU NICKEL, DU COBALT, DU MANGANESE, DE L'ALUMINIUM, DU FER ET DES METAUX DE TERRES (LANTHANE, CERIUM, NEODYME ET PRASEODYME). LE NICKEL EST MAJORITAIRE, LA TENEUR EN COBALT EST SUPERIEURE A 1.5%, LA TENEUR EN POIDS D'AU MOINS UN DES AUTRES ELEMENTS EXCEDE 0.3% ET LA TENEUR EN POIDS DES ELEMENTS AUTRES QUE LE NICKEL ET LE COBALT EXCEDE 1%.
POUDRE ET PAILLETTES COMPOSEES DE NICKEL, COBALT, MANGANESE, ALUMINIUM, FER ET METAUX DE TERRES RARES (LANTHANE, CERIUM, NEODYME, PRASEODYME). LE NICKEL EST MAJORITAIRE, LA TENEUR EN COBALT EST SUPERIEURE A 1.5%, LA TENEUR EN POIDS D'AU MOINS UN DES AUTRES ELEMENTS EXCEDE 0.3% ET LA TENEUR TOTALE EN POIDS DES ELEMENTS AUTRES QUE LE NICKEL ET LE COBALT EXCEDE 1%.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver und Flitter aller Art, aus Nickel, ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck. Pulver werden durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert. Entsprechend ihrer physikalischen Merkmale werden Pulver und Flitter im nicht legierten Zustand in Platten für Nickelcadmiumbatterien, zur Herstellung von Nickelsulfat, Nickelchlorid und anderen Nickelsalzen, als Bindemittel für Hartmetalle, zur Herstellung von Nickellegierungen (z. B. legierten Stählen) und als Katalysatoren verwendet. Pulver und Flitter werden auch rein oder in Legierungen oder Mischungen mit anderen Metallpulvern (z. B. Eisenpulvern) zum Pressen und Sintern technischer Waren, wie z. B. Magnete, verwendet oder auch direkt in Bleche, Bänder oder Folien gewalzt. Nicht zu dieser Position gehören Nickeloxidsinter (Pos. 7501).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als: a) nicht legiertes Nickel: Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern 1) der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und 2) der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV F7501A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe Eisen 0,5 O Sauerstoff 0,4 Andere Elemente, je 0,3 b) Nickellegierungen: metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt (RV F7501B10), 2) der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV F7501B20) oder 3) der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt (RV F7501B30). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7504.00.00.00?
Die Zolltarifnummer 7504.00.00.00 umfasst Pulver und Flitter, aus Nickel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7504.00.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 7504.00.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7504.00.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 750400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7504.00.00.00?
7504.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7504.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
7504.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 75 NICKEL UND WAREN DARAUS > 7504 Pulver und Flitter, aus Nickel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7504.00.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7504.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI51900/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 7504.00.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7504.00.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 0C005, 1C002c, 1C240, 0C005, 1C002c, 1C240. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7504.00.00.00?
TARIC-Code 7504.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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