Zolltarifnummer 7615.20.00: Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7615.20.00 steht für Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7615.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7615.20.00
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7615Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium
- 7615.20Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon
- 7615.20.00Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7615.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um sogenannte Brausestangen, bestehend aus einer 80 cm langen, verchromten Stange mit rechteckigem Querschnitt aus Aluminium, die mit einer verstellbaren Vorrichtung aus Kunststoff zur Aufnahme eines Duschkopfes ausgestattet ist. Die Erzeugnisse dienen als Wandstangen für Handbrausen (nicht Gegenstand der vZTA) im Sanitärbereich. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren bestimmt die Stange aus Aluminium aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitärartikel aus Aluminium" zur Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um ein mit einer Art Stülpdeckel ausgestattetes Behältnis zur Aufnahme und Bereithaltung von Hygienetüchern (nicht Gegenstand der vZTA). Das Behältnis besteht aus Porzellan. Der mit einer Vielzahl an umlaufenden Längsrillen versehene Deckel, der auf der Oberseite eine kreisrunde Entnahmeöffnung aufweist, besteht aus Aluminium und ist im Inneren mit vier als Polster dienenden Streifen aus Kautschuk oder Kunststoff ausgerüstet. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Abmessungen (L x B x H): etwa 144 x 144 x 130 mm. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hygieneartikel aus Aluminium" zur Unterposition 7615 20 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und dem Wert durch das Aluminium bestimmt wird.
Es handelt sich um sog. Ablagekörbe aus verchromtem Aluminium, bestehend aus einem rechteckigen Rahmen mit abgerundeten Ecken sowie zahlreichen parallel angeordneten, annähernd U-förmigen Drähten, welche am Rahmen befestigt sind und eine Ablagefläche bilden. An der Rückseite der Erzeugnisse sind zwei kreisrunde Haltevorrichtungen zur Befestigung an der Wand angebracht. Die noch nicht zusammengesetzten Waren dienen zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen im Bad (z. B. Duschgel, Shampoo). Sie sind gemeinsam mit einem Reinigungstuch, einer Tube Klebstoff, einem sog. Ausdrücker aus Kunststoff sowie einer Montageanleitung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abmessungen (L x B x H): etwa 250 mm x 125 mm x 92 mm. - Antragstellerangaben - Die Ablagekörbe bestimmen in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Umfangs den Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel aus Aluminium" zur Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Sogenannter Aluminiumaufsatz zu OF.LINE KBQ – Aqua: Es handelt sich um quaderförmige Erzeugnisse aus Aluminium in verschiedenen Farben, ohne Boden, die auf der Oberseite eine kreisrunde Entnahmeöffnung aufweisen. Die Außenseite ist mit einer Vielzahl an umlaufenden Längsrillen versehen. Die Erzeugnisse dienen als Deckel für Papiertuchboxen (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abmessungen (L x B x H): etwa 14,5 cm x 14,5 cm x 10 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus Aluminium von Hygieneartikeln aus Aluminium" zur Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Wannensitz aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um einen Wannensitz zum Auflegen auf den Badewannenrand. Der Sitz besteht aus einem Gestell (Rahmen) aus Aluminium (charakterbestimmend) mit an den Enden aufgesteckten Kappen aus Gummi und einer auf dem Gestell befestigten Sitzfläche aus Kunststoff mit Abflusslöchern. Derartige Erzeugnisse sind als "Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon" in die Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.
Bei den Erzeugnissen "Halter für Glasbecher und Seifenspender" (Artikelnr. 71947/72469) und "Halter für WC-Garnitur" (Artikelnr. 71946/72468) handelt es sich etwa 90 mm x 96 mm x 40 mm bzw. 105 mm x 116 mm x 40 mm große Wandhalterungen, jeweils bestehend aus Aluminiumlegierungen mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt. Die Erzeugnisse weisen mittig eine durchgängige Lochung zum Einsetzen von Zahnputzbechern und Seifenspendern bzw. Bürstenhalter mit WC-Bürsten (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA) auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als "Toilettenartikel aus Aluminium" in die Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Es handelt sich um einen Duschkorb aus mit Farbe überzogenem Aluminium mit nahezu rechteckiger Grundfläche, im Wesentlichen bestehend aus einem Rahmen und parallel angeordneten Drähten, die einen "Korb" bilden. Das Erzeugnis ist etwa 250 mm x 124 mm x 92 mm groß (Breite x Tiefe x Höhe) und weist an einer Längsseite des Rahmens zwei Befestigungslochungen zur Wandmontage auf. Der Duschkorb dient zur Verwendung im Bad oder in der Küche als Halter eines Seifenstücks, eines Schwamms oder eines sonstigen Hygienegegenstandes. - Material- und Größenangaben laut Antragsteller - Eine Einreihung in die Position 9403 ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware nicht um ein Möbel (Regal) im Sinne der Anmerkung 2 zum Kapitel 94 handelt. Die Ware ist gemeinsam mit zwei kugelförmigen Muttern aus nicht rostendem Stahl und zwei runden Abdeckrosetten aus nicht rostendem Stahl in einem Farbkarton verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf ist ausgeschlossen, da einige Bestandteile des Sets erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt beigepackt werden und somit keine unmittelbare Abgabe an den Endverbraucher erfolgt. Die Bestandteile des Sets sind damit getrennt einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel aus Aluminium" zur Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Sogenannte Rouladennadeln: Es handelt sich um etwa 10 cm lange Fleischspieße (Rouladennadeln) aus Aluminium, die am unteren Ende leicht angespitzt und am oberen Ende zu einer Ringform (um)gebogen sind. 10 Rouladennadeln sind gemeinsam in einer Aufmachung für Einzelverkauf aufgemacht. Die Erzeugnisse sollen zum Zusammenhalten von Rouladen aus Fleisch und Gemüse, Kohl oder auch als Cocktailspieße verwendet werden. Antragstellerangaben. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel, aus Aluminium" zur Unterposition 7615 2000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die gleichen Waren, wie sie in den Erläuterungen zu den Pos. 7323 und 7324 beschrieben werden, insbesondere Küchengeräte, Sanitär-, Hygiene- und Toilettenartikel. Zu dieser Position gehören auch Koch- und Heizgeräte, aus Aluminium, der in den Erläuterungen zu Pos. 7418 beschriebenen Art aus Kupfer. Nicht zu dieser Position gehören jedoch: a) Kannen, Dosen und ähnliche Behälter der Pos. 7612. b) Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel mit Werkzeugcharakter (Kap. 82) (siehe die Erläuterungen zu Pos. 7323). c) Löffel, Schöpfkellen, Gabeln und andere Waren der Pos. 8211 bis 8215. d) Ziergegenstände (Pos. 8306). e) Warmwasserbereiter, Badeöfen und andere Apparate der Pos. 8419. f) Elektrische Haushaltsgeräte des Kapitels 85 (insbesondere solche der Pos. 8509 und 8516). g) Waren des Kapitels 94. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1472 der Kommission vom 11. August 2017 (ABl. EU Nr. L 210/1) (RV L 17/1472) Aluminiumstange (sogenannte Duschvorhangstange), die zum Aufhängen eines Vorhangs verwendet wird. Sie besteht aus zwei hohlen Aluminiumrohren. Das engere Rohr fügt sich in das weitere Rohr ein. Die Stange ist ausziehbar und im Inneren des weiteren Rohres befindet sich ein Mechanismus mit einer Stahlfeder, der so konstruiert ist, dass er die beiden Rohre gegen eine Wand drückt. Die Ware wird ohne Vorhang oder Vorhangringe gestellt. Siehe Abbildung Unterposition 8302 41 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN- Codes 8302, 8302 41 und 8302 41 90. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 260. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024: Warenbeschreibung: „Fußabtreter” aus Aluminiumprofilen mit abgerundeten Anlaufkanten an Vorder- und Hinterseite, mit eingelassenen Teppichstreifen, in den Abmessungen 60 cm x 40 cm (Länge x Breite). Die Ware dient als Fußabtreter vor Wohnungs- oder Haustüren. Das Erzeugnis besteht aus 80 % Aluminium, 17 % Teppich-Spinnstofffasern, 2 % AWS-Hartplastik und 1 % EVA-Schaum. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7615.20.00?
Die Zolltarifnummer 7615.20.00 umfasst Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7615.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 7615.20.00 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7615.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7615.20.00?
7615.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7615.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
7615.20.00 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7615 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium > 761520 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7615.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7615.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI25613/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7615.20.00?
KN-Code 7615.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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