Zolltarifnummer 8301.40: Vorhängeschlösser, andere Schlösser; Sicherheitsriegel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8301.40 steht für Vorhängeschlösser, andere Schlösser; Sicherheitsriegel. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8301.40 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8301.40
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8301Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen
- 8301.40Vorhängeschlösser, andere Schlösser; Sicherheitsriegel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8301.40
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kinderwagenschloss: Es handelt sich um ein Kombinationsschloss, bestehend aus einem Gehäuse mit drei darin eingesetzten verstellbaren, mit Ziffern bedruckten Rädchen zum Einstellen einer Ziffernkombination, einer Spule aus Kunststoff sowie einem, auf der Spule aufgewickelten, etwa 55 cm langen, auf- und abrollbaren Stahldrahtkabel. Das kunststoffummantelte Kabel ist am offenen Ende mit einer umlaufend eingekerbten Kappe aus unedlem Metall eingefasst, die zum Einrasten in eine mit Schnappmechanismus ausgestattete Öffnung des Gehäuses eingesteckt wird. Das Schloss wird über einen Auslöseknopf am Gehäuse entriegelt. Das Einstellen der Stellrädchen, das Aufwickeln des Kabels auf die Spule, das Betätigen des Entriegelungsknopfes sowie das Einrasten des Schnappmechanismus wird unter Beteiligung verschiedener Federn und spezifisch geformter Blechzuschnitte aus unedlen Metallen umgesetzt. Das Erzeugnis soll als Diebstahlsicherung von Kinderwagen verwendet werden. Das Schloss ist zusammen mit einer Gebrauchsanleitung in einer mit Produktinformationen bedruckten Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schlösser (Kombinationsschlösser) aus unedlen Metallen" Unterposition 8301 40 des Harmonisierten Systems.
Es handelt sich um nahezu kreiszylindrische Gehäuse aus Stahl (Durchmesser: etwa 14 cm; Höhe: etwa 7 cm), die mittig eine kreisrunde Öffnung (Durchmesser: etwa 7,5 cm) aufweisen und mit einer ringähnlichen Scheibe (Durchmesser: etwa 16 mm), einem Sprengring und einem Schließzylinder, aus Stahl ausgestattet sind. Die Erzeugnisse weisen auf der Unterseite eine Bohrung mit Innengewinde auf, die zur Aufnahme eines Haltegriffes aus Stahl dient. Der Griff ist nahezu über die gesamte Länge mit einer Kunststoffummantelung versehen. Die Erzeugnisse werden zur Sicherung von Sattelaufliegern gegen Diebstahl verwendet. Hierzu werden sie auf den sog. Königszapfen der Sattelkupplung gesteckt und mittels eines Schlüssels verriegelt. Das Gehäuse und der Griff sind zerlegt und gemeinsam mit einem Schlüsselpaar in einem mit Schaumstoff ausgekleideten Kunststoffkoffer für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schlösser aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8301 40 des Harmonisierten Systems.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/636 der Kommission vom 30. März 2017 (ABl. EU Nr. L 91/4) (RV L 17/636) Ein Paar Schnallen, zur Verwendung als Schließmechanismus für Sicherheitsgurte. Jede Schnalle besteht aus einem Schließmechanismus aus Metall, einem Kunststoffgehäuse, einem Band aus Spinnstoff, Verbindungselementen aus Metall und einem elektrischen Sensor, der ein akustisches Signal erzeugt, wenn die Sicherheitsgurte des Kraftfahrzeugs angelegt sein sollten, dies aber nicht sind. In der Gesamtzusammensetzung der Ware machen Kohlenstoffstahl 56 GHT, Kunststoffe 21 GHT, Spinnstoffe 13 GHT und andere Materialien 10 GHT aus. Die Ware ist ein Bestandteil eines Sicherheitsgurtsystems, beispielsweise für Sitze in einem Kraftfahrzeug. …
1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8301.40?
Die Zolltarifnummer 8301.40 umfasst Vorhängeschlösser, andere Schlösser; Sicherheitsriegel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8301.40?
Der Drittlandszollsatz für 8301.40 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8301.40?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830140. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8301.40?
8301.40 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8301.40 im Zolltarif eingeordnet?
8301.40 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8301 Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8301.40?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8301.40 erfasst, zum Beispiel DE21516/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8301.40?
HS-Unterposition 8301.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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