Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8306.21: Glocken, versilbert, vergoldet oder platiniert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8306.21 steht für Glocken, versilbert, vergoldet oder platiniert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8306.21 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8306.21
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
  3. 8306.21Glocken, versilbert, vergoldet oder platiniert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8306.21

HS-Code8306.216 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE11008/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-19

Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus versilbertem Kupfer mit einem Durchmesser von 40 mm und einer Höhe von 3 mm, die beidseitig mit Prägungen versehen sind. Eine Seite zeigt eine bildhafte Darstellung der tschechischen Burg Carlstein, ein Wappen sowie die Schriftzüge "CESKO" und "KARLSTEJN". Die andere Seite ist mit einer bildhaften Darstellung eines auf einem Pferd sitzenden Ritters vor der Burg sowie mit den Schriftzügen "MOJE" und "CESKO" versehen. Die Erzeugnisse sind in einer Kunststoffdose verpackt und gemeinsam mit einem bedruckten Faltblatt in einer Kunststoffhülle für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Unterposition 8306 21 des Harmonisierten Systems.

DE11009/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-19

Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus unedlem Metall (Kupfer), vergoldet, mit einem Durchmesser von 40 mm und einer Höhe von 3 mm. Die Vorderseite ist mit einem eingeprägtem Papstbild (Papst Franziskus), einem farbig gestalteten Papstwappen und dem Schriftzug "FRANCISCUS P.M. POPE FRANCIS 2013 -" versehen. Die Rückseite zeigt das Papstwappen und den geprägten Schriftzug "PAPAL COAT OF ARMS". Die Waren dienen zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen. Die Medaillen befinden sich in einer Kunststoffdose und sind gemeinsam mit einem bedruckten Faltblatt in einer Kunststoffhülle für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Unterposition 8306 21 des Harmonisierten Systems.

DE12372/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-02-24

Es handelt sich um zusammengesetzte Erzeugnisse, bestehend aus einem Klöppel und einem halbkreisförmigen Klingeldeckel, je aus unedlem Metall, sowie einer runden Grundplatte (Durchmesser: etwa 80 mm) und einer auf den Deckel aufgesteckten Abdeckung, jeweils aus Kunststoff. Die Erzeugnisse dienen als Tischklingeln. Höhe: etwa 53 mm - Antragstellerangaben - Das unedle Metall ist insbesondere im Hinblick auf die Verwendung charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Klingeln, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 21 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch Zu dieser Gruppe gehören Glocken, Klingeln und andere gleichartige nicht elektrische Läutevorrichtungen aus unedlen Metallen. Es sind dies insbesondere Glocken für Orte religiöser Verehrung, für öffentliche Gebäude, Schulen, Fabriken, Schiffe, Feuerwehrwagen usw.; Klingeln und Schellen für Türen; Tischglocken; Messdienerklingeln; Viehglocken; Klingeln für Fahrräder, Roller oder Kinderwagen; Glocken für Angelschnüre (ohne zusätzliche Klammer, Klemme oder andere Haltevorrichtung); Glockenspiele für Türen; Tischgongs usw.; dekorierte Glocken als Reiseandenken. Hierher gehören auch Metallteile von Glocken, Klingeln usw., z. B. …

Pos. 8306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1)) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 187 Sitzung entschieden, dass Kunststoffgehäuse für Auto-Rückspiegel in die Position 3926 einzureihen sind: Warenbeschreibung: Ein Kunststoffgehäuse eines KFZ-Rückspiegels, bestehend aus zwei Kunststofft …

Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8306.21?

Die Zolltarifnummer 8306.21 umfasst Glocken, versilbert, vergoldet oder platiniert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8306.21?

Der Drittlandszollsatz für 8306.21 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8306.21?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830621. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8306.21?

8306.21 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8306.21 im Zolltarif eingeordnet?

8306.21 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8306.21?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8306.21 erfasst, zum Beispiel DE11008/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8306.21?

HS-Unterposition 8306.21 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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