Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0: Statuetten und andere Ziergegenstände, versilbert, vergoldet oder platiniert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0 steht für Statuetten und andere Ziergegenstände, versilbert, vergoldet oder platiniert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8306.21.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8306.21.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
- 8306.21versilbert, vergoldet oder platiniert
- 8306.21.00.00.0Statuetten und andere Ziergegenstände, versilbert, vergoldet oder platiniert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Medaille: Es handelt sich um eine Medaille aus Kupfer mit einem Gewicht von 26 Gramm und einem Durchmesser von 40 mm, vergoldet und mit Farbaufdruck, ohne Nennwert, daher kein Zahlungsmittel; ohne Öse, daher kein Fantasieschmuck. Das Erzeugnis veranschaulicht Leonardo Da Vinci in Form eines Bildes und Schriftzuges am äußeren Rand. Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "Ziergegenstände aus unedlem Metall, vergoldet (Medaille)", zur Codenummer 8306 2100 00 0.
Sog. Medaille aus unedlem Metall ohne Öse Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus unedlem Metall (Messing), vergoldet, mit einem Durchmesser von etwa 45 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, beidseitig mit einer Prägung versehen (eine Warenseite „Landeshauptstadt München“, andere Warenseite „Sportlerehrung … Für hervorragende sportliche Leistungen“). Die Waren dienen zu Marketingzwecken bzw. zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen. Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, vergoldet“ zur Codenummer 8306 2100 00 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Zusammenstellungen, bestehend aus einem (charakterbestimmenden) Windlicht mit Drehfunktion aus unedlem Metall und Glas und einem Teelicht. Das Windlicht besteht aus einem konisch geformten, oben offenen Gefäß aus Glas [Durchmesser (oben): etwa 5,6 cm; Höhe: etwa 6,7 cm; Innendurchmesser des Bodens: etwa 3,9 cm], das mit einem umlaufenden, versilberten Blechzuschnitt (mit Motiv "Stall in Bethlehem") verziert ist und einem Metallaufsatz, der auf dem Rand des Glasgefäßes angebracht wird. An dem Metallaufsatz wird seitlich ein geschwungener Drahtstab befestigt, auf dessen oberes, spitzes Ende ein drehbares, versilbertes Flügelrad aus unedlem Metall angebracht wird, in welches fünf versilberte Anhänger aus unedlem Metall mit Engelmotiv mittels Metallhaken eingehängt werden. Das drehbare Zierelement soll mittels des in das Glas eingesetzten und entzündeten Teelichts in Bewegung versetzt werden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse dienen zum Ausschmücken von Wohnungen und dergleichen und sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Bei den aus Glas und unedlem Metall bestehenden Windlichtern ist kein charakterbestimmender Stoff ermittelbar. Somit werden die Erzeugnisse in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen (7013/8306) eingereiht, AV 3 c). Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Codenummer 8306 2100 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Zusammenstellungen, bestehend aus einem (charakterbestimmenden) Windlicht mit Drehfunktion aus unedlem Metall und Glas und einem Teelicht. Das Windlicht besteht aus einem konisch geformten, oben offenen Gefäß aus Glas [Durchmesser (oben): etwa 5,6 cm; Höhe: etwa 6,7 cm; Innendurchmesser des Bodens: etwa 3,9 cm], das mit einem umlaufenden, versilberten Blechzuschnitt (mit Motiv "Winterdorf") verziert ist und einem Metallaufsatz, der auf dem Rand des Glasgefäßes angebracht wird. An dem Metallaufsatz wird seitlich ein geschwungener Drahtstab befestigt, auf dessen oberes, spitzes Ende ein drehbares, versilbertes Flügelrad aus unedlem Metall angebracht wird, in welches fünf versilberte Anhänger aus unedlem Metall mit Schweifsternmotiv mittels Metallhaken eingehängt werden. Das drehbare Zierelement soll mittels des in das Glas eingesetzten und entzündeten Teelichts in Bewegung versetzt werden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse dienen zum Ausschmücken von Wohnungen und dergleichen und sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Bei den aus Glas und unedlem Metall bestehenden Windlichtern ist kein charakterbestimmender Stoff ermittelbar. Somit werden die Erzeugnisse in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen (7013/8306) eingereiht, AV 3 c). Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Codenummer 8306 2100 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus einem charakterbestimmenden Windlicht mit Drehfunktion und einem Teelicht. Das Windlicht besteht aus einem runden Napf aus unedlem Metall (Innendurchmesser des Bodens: etwa 4,5 cm), an dem seitlich ein geschwungener Metallstab angebracht wird, auf dessen oberes, spitzes Ende, ähnlich einer Weihnachtspyramide, ein drehbarer, kegelförmiger mit stilisierten Sternen und Winterdörfern verzierter Metallaufsatz aufgesetzt wird. Der versilberte Metallaufsatz ist im oberen Drittel mit einem versilberten Flügelrad mit Sternmotiven versehen und am oberen, offenen Ende mit einem stilisierten, versilberten Winterdorf aus unedlem Metall verziert. Das drehbare Metallelement soll mittels des in die Schale eingesetzten und entzündeten Teelichts in Bewegung versetzt werden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse werden in der Art eines Windlichtes zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen verwendet und sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Codenummer 8306 2100 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus einem charakterbestimmenden Windlicht mit Drehfunktion und einem Teelicht. Das Windlicht besteht aus einem runden Napf aus unedlem Metall (Innendurchmesser des Bodens: etwa 4,5 cm), an dem seitlich ein geschwungener Metallstab angebracht wird, auf dessen oberes, spitzes Ende, ähnlich einer Weihnachtspyramide, ein drehbarer, kegelförmiger mit stilisierten Sternen und Tannenzapfen mit Tannengrün verzierter Metallaufsatz aufgesetzt wird. Der versilberte Metallaufsatz ist im oberen Drittel mit einem versilberten Flügelrad mit Sternmotiven versehen und am oberen, offenen Ende mit einem stilisierten, versilberten Tannenzapfen mit Tannengrün aus unedlem Metall verziert. Das drehbare Metallelement soll mittels des in die Schale eingesetzten und entzündeten Teelichts in Bewegung versetzt werden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse werden in der Art eines Windlichtes zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen verwendet und sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Codenummer 8306 2100 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus einem charakterbestimmenden Windlicht mit Drehfunktion und einem Teelicht. Das Windlicht besteht aus einem runden Napf aus unedlem Metall (Innendurchmesser des Bodens: etwa 4,5 cm), an dem seitlich ein geschwungener Metallstab angebracht wird, auf dessen oberes, spitzes Ende, ähnlich einer Weihnachtspyramide, ein drehbarer, kegelförmiger mit stilisierten Sternen und Kirchen verzierter Metallaufsatz aufgesetzt wird. Der versilberte Metallaufsatz ist im oberen Drittel mit einem versilberten Flügelrad mit Sternmotiven versehen und am oberen, offenen Ende mit einer stilisierten, versilberten Metallkirche verziert. Das drehbare Metallelement soll mittels des in die Schale eingesetzten und entzündeten Teelichts in Bewegung versetzt werden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse werden in der Art eines Windlichtes zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen verwendet und sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Codenummer 8306 2100 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus einem charakterbestimmenden Windlicht mit Drehfunktion und einem Teelicht. Das Windlicht besteht aus einem runden Napf aus unedlem Metall (Innendurchmesser des Bodens: etwa 4,5 cm), an dem seitlich ein geschwungener Metallstab angebracht wird, auf dessen oberes, spitzes Ende, ähnlich einer Weihnachtspyramide, ein drehbarer, kegelförmiger mit stilisierten Sternen und Katzen verzierter Metallaufsatz aufgesetzt wird. Der versilberte Metallaufsatz ist im oberen Drittel mit einem versilberten Flügelrad mit Sternmotiven versehen und am oberen, offenen Ende mit einer stilisierten, versilberten Metallkatze verziert. Das drehbare Metallelement soll mittels des in die Schale eingesetzten und entzündeten Teelichts in Bewegung versetzt werden. Die noch nicht zusammengesetzten Erzeugnisse werden in der Art eines Windlichtes zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen verwendet und sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, versilbert" zur Codenummer 8306 2100 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch Zu dieser Gruppe gehören Glocken, Klingeln und andere gleichartige nicht elektrische Läutevorrichtungen aus unedlen Metallen. Es sind dies insbesondere Glocken für Orte religiöser Verehrung, für öffentliche Gebäude, Schulen, Fabriken, Schiffe, Feuerwehrwagen usw.; Klingeln und Schellen für Türen; Tischglocken; Messdienerklingeln; Viehglocken; Klingeln für Fahrräder, Roller oder Kinderwagen; Glocken für Angelschnüre (ohne zusätzliche Klammer, Klemme oder andere Haltevorrichtung); Glockenspiele für Türen; Tischgongs usw.; dekorierte Glocken als Reiseandenken. Hierher gehören auch Metallteile von Glocken, Klingeln usw., z. B. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1)) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 187 Sitzung entschieden, dass Kunststoffgehäuse für Auto-Rückspiegel in die Position 3926 einzureihen sind: Warenbeschreibung: Ein Kunststoffgehäuse eines KFZ-Rückspiegels, bestehend aus zwei Kunststofft …
1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0 umfasst Statuetten und andere Ziergegenstände, versilbert, vergoldet oder platiniert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8306.21.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8306.21.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8306.21.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830621. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0?
8306.21.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8306.21.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8306.21.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen > 830621 versilbert, vergoldet oder platiniert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8306.21.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8306.21.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7675/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8306.21.00.00.0?
Warennummer 8306.21.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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