Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8306.30.00: Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8306.30.00 steht für Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8306.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8306.30.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
  3. 8306.30Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel
  4. 8306.30.00Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8306.30.00

HS-Code8306.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8306.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48794/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Es handelt sich um einen aufklappbaren Rahmen in zwei unterschiedlichen Abmessungen (etwa 68 cm x 95 cm und 68 cm x 65 cm), der aus Aluminiumprofilen und Kunststoffecken gefertigt ist. Er weist eine mit Kork überzogene Rückwand aus LDF und eine Vorderseite aus klarsichtigem Kunststoff (Acryl) in Form einer Flügeltür auf. Der mit einem Schloss inklusive Schlüssel ausgestattete Rahmen ist in einem Karton verpackt. Er wird üblicherweise an der Wand befestigt und dient zum Aufhängen und Präsentieren von Fotografien, Bilder oder dergleichen. - Antragstellerangaben - Bei dem aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Rahmen ist das unedle Metall (Aluminium) hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 3000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI48796/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Es handelt sich um einen aufklappbaren Rahmen in zwei unterschiedlichen Abmessungen (etwa 68 cm x 95 cm und 68 cm x 65 cm), der aus Aluminiumprofilen und Kunststoffecken gefertigt ist. Er weist eine mit Filz überzogene Rückwand aus LDF und eine Vorderseite aus klarsichtigem Kunststoff (Acryl) in Form einer Flügeltür auf. Der mit einem Schloss inklusive Schlüssel ausgestattete Rahmen ist in einem Karton verpackt. Er wird üblicherweise an der Wand befestigt und dient zum Aufhängen und Präsentieren von Fotografien, Bilder oder dergleichen. - Antragstellerangaben - Bei dem aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Rahmen ist das unedle Metall (Aluminium) hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 3000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

ESBTIESBTI2026SOL59Erteilt von ESGültig bis 2029-02-11

Marco para fotografías con unas dimensiones de 10 cm x 15 cm. Está fabricado con hierro sin esmaltar (material predominante) que conforma la estructura del marco, MDF (tablero de fibra de densidad media) forma la parte trasera y/o soporte interior y cuerda de papel trenzada no hecha a mano como revestimiento. Función o uso: Sujetar o exhibir fotografías, láminas o similares.

DEBTI46631/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-28

Rahmen für Hinweiskarten, aus unedlem Metall: Es handelt sich um einen Rahmen für Hinweiskarten aus unedlem Metall (Edelstahl, gebürstet). Auf der Warenrückseite ist das Erzeugnis mit einer Platte aus Pappe versehen, die mit künstlichem Wildleder (Velourleder) überzogen ist. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als "Rahmen für Bilder und dergleichen, aus unedlem Metall" der Unterposition 8306 3000 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zuzuweisen.

FRBTIFR-BTI-2025-02075Erteilt von FRGültig bis 2028-06-24

Cadre photo en aluminium et panneau de fibre moyenne densité de couleur noire.

DEBTI45264/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Taschenspiegel aus unedlem Metall (poliertem Edelstahl) in den Maßen von rd. 6 x 6 cm, der mit einer kurzen Schlaufe aus "Kunstleder" versehen ist. Der Spiegel befindet sich in einer Aufbewahrungshülle aus "Kunstleder" und ist wiederum in einem Unschlag aus bedruckter Pappe verpackt (Antragsnummer 22/2024). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als " Spiegel aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 3000 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI41482/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-29

Es handelt sich um vollständig aus Aluminium hergestellte Spiegel für Motorräder, im Wesentlichen bestehend aus einem sehr dünnen Spiegelkorpus und einem Spiegelarm in unterschiedlichen Ausführungen (je nach Modell) zur Befestigung am Lenker eines Motorrads. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung in die Position 7616 kommt nicht in Betracht, da Spiegel aus unedlen Metallen von der Position 8306 erfasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Spiegel aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 3000 der Kombinierten Nomenklatur.

SEBTITV-2020-02361Erteilt von SEGültig bis 2023-05-19

Collageram avsedd att hängas på väggen. Ramen har måtten 34 x 29 cm (B x H) och plats för 4 motiv (1 bild 13 x 18 cm och 3 bilder 10 x 15 cm). Ramen är enligt uppgift tillverkad av oädel metall (nickelplätterat stål) försedd med ytskikt av klarlack, har frontskydd och bakstycke av plast samt upphängningsanordning i form av en kedja av stål. Collageramen är försedd med fyra utbytbara motiv, levereras utan fästbeslag och föreligger för försäljning i detaljhandeln.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch Zu dieser Gruppe gehören Glocken, Klingeln und andere gleichartige nicht elektrische Läutevorrichtungen aus unedlen Metallen. Es sind dies insbesondere Glocken für Orte religiöser Verehrung, für öffentliche Gebäude, Schulen, Fabriken, Schiffe, Feuerwehrwagen usw.; Klingeln und Schellen für Türen; Tischglocken; Messdienerklingeln; Viehglocken; Klingeln für Fahrräder, Roller oder Kinderwagen; Glocken für Angelschnüre (ohne zusätzliche Klammer, Klemme oder andere Haltevorrichtung); Glockenspiele für Türen; Tischgongs usw.; dekorierte Glocken als Reiseandenken. Hierher gehören auch Metallteile von Glocken, Klingeln usw., z. B. …

Pos. 8306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1)) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 187 Sitzung entschieden, dass Kunststoffgehäuse für Auto-Rückspiegel in die Position 3926 einzureihen sind: Warenbeschreibung: Ein Kunststoffgehäuse eines KFZ-Rückspiegels, bestehend aus zwei Kunststofft …

Kapitel 83

1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83 (RV E8301000). 2. Als „Laufrädchen oder -rollen" im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm (RV E8302000).

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8306.30.00?

Die Zolltarifnummer 8306.30.00 umfasst Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8306.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 8306.30.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8306.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8306.30.00?

8306.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8306.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

8306.30.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen > 830630 Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8306.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8306.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI48794/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8306.30.00?

KN-Code 8306.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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