Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8473.29.90.00: Teile und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8473.29.90.00 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8473.29.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8473.29.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
  3. 8473.29Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470, andere
  4. 8473.29.90andere
  5. 8473.29.90.00Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8473.29.90.00

HS-Code8473.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8473.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8473.29.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2025-0363Erteilt von NLGültig bis 2028-05-22

Een deel van een zogenoemde kiosk-connectie-box met -volgens opgave- onder andere de volgende uiterlijke en technische kenmerken: - een bestel- en betaalzuil, voor het doen van bestellingen en betalingen door klanten in bijvoorbeeld fastfood restaurants; - een behuizing bevattende: -- een automatisch gegevensverwerkende machine; -- een radiozend- en -ontvangtoestel werkend met de Wi-Fi technologie; -- een luidspreker met een vermogen van 5 W; -- diverse aansluitingen waaronder USB (3x), RS232C (3x), RJ45 en een One Connect Port (44 pins); -- een QR/barcode-reader voor mobiele schermen en geprinte codes; -- een thermische printer voor de afgifte van bonnen, inclusief automatische snij-inrichting; -- een kaartlezer (voor pinpassen en/of creditcards); - afmetingen van 334,4 x 389,6 x 236,5 mm; - een gewicht van 7,4 kg. Voor de complete werking dient aan dit deel van de kiosk-connectie-box nog een monitor bevestigd te worden, voor het plaatsen van de bestellingen en voor de betalingen.

NLBTI2024-0472Erteilt von NLGültig bis 2027-07-25

Een zogenoemde floor stand (standaard of sokkel) met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - om een kioskmonitor, voor een specifiek type en merk, op een vrijstaande positie in een winkel of kantoor te plaatsen; - een stalen frame, bestaande uit een rechthoekige basisplaat, een sokkel, 2 verticale buizen met daar tussen een opening en een bevestigingsplaat voor het plaatsen van de kioskmonitor; - kunststof afdekkappen voor de poten en de bovenkant van de voet; - voorzien van een kabelgoot om stroom- en datakabels onzichtbaar weg te werken; - afmetingen van 450 x 929,7 x 324,3 mm; - een gewicht van 19,1 kg.

FRBTIFR-BTI-2021-04925Erteilt von FRGültig bis 2024-08-29

Caisson métallique faisant partie d’un terminal de paiement. Celui-ci est destiné à supporter le terminal de paiement ainsi que les autres appareils destinés au traitement des informations de paiement.

FRBTIFR-BTI-2021-04926Erteilt von FRGültig bis 2024-08-08

Partie spécifique d’un terminal de paiement bancaire se présentant sous la forme d’un pied en profilés métalliques. Ce pied a pour fonction d’être le support permettant de fixer les autres appareils destinés au traitement des informations de paiement. Tablettes en option.

DEBTI42671/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-05

Bei der als "Kunststoffteil für Kassensystem" bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa dreieckigen Körper mit rundlichen, langen Seiten, einem kleinen Bohrloch in der einen Ecke, einer größeren kreisrunden Erhebung an der kürzeren Seite und diversen Abstufungen und Aussparungen an den Seiten. Das Erzeugnis dient erkennbar ausschließlich als Gehäuseteil in der Haube vorne seitlich-rechts einer Registrierkasse der Pos. 8470, welche hauptsächlich für den elektronischen Zahlungsverkehr in Apotheken verwendet wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI42659/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-05

Bei der als "Kunststoffteil für Kassensystem" bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa L-förmigen Körper mit diversen Abstufungen, Aussparungen, Öffnungen und Befestigungsvorrichtungen. Das Erzeugnis dient erkennbar ausschließlich als Gehäuseteil in der Haube vorne links an der Seite einer Registrierkasse der Pos. 8470, welche hauptsächlich für den elektronischen Zahlungsverkehr in Apotheken verwendet wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI41104/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-05

Bei der als "Kunststoffteil für Kassensystem" bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa L-förmigen Körper mit diversen Abstufungen, Aussparungen, Öffnungen und Befestigungsvorrichtungen. Das Erzeugnis dient erkennbar ausschließlich als Gehäuseteil in der Haube hinten links einer Registrierkasse der Pos. 8470, welche hauptsächlich für den elektronischen Zahlungsverkehr in Apotheken verwendet wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI41107/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-05

Bei der als "Kunststoffteil aus Plastik" bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung spezifisch geformtes Kunststoffteil, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa dreieckigen Körper mit rundlichen, langen Seiten, einem kleinen Bohrloch in der einen Ecke, einer größeren kreisrunden Erhebung an der kürzeren Seite und diversen Abstufungen und Aussparungen an den Seiten. Das Erzeugnis dient erkennbar ausschließlich als Gehäuseteil in der Haube vorne links einer Registrierkasse der Pos. 8470, welche hauptsächlich für den elektronischen Zahlungsverkehr in Apotheken verwendet wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8470 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8473

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören zu dieser Position die Teile und das Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate der Pos. 8470 bis 8472 bestimmt sind. (entfallen) Das hierher gehörende Zubehör kann entweder aus auswechselbaren Ausrüstungsgegenständen bestehen, welche die Maschinen oder Apparate, an denen sie angebracht werden, für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet machen, oder aus Vorrichtungen, die ihre Verwendungsmöglichkeiten erweitern oder mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen oder Apparate stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann. …

Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8473.29.90.00?

Die Zolltarifnummer 8473.29.90.00 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8473.29.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 8473.29.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8473.29.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8473.29.90.00?

8473.29.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8473.29.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

8473.29.90.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt > 847329 Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470, andere > 84732990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8473.29.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8473.29.90.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2025-0363. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8473.29.90.00?

TARIC-Code 8473.29.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.