Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0: Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0 steht für Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8483.10.95.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8483.10.95.90.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8483Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
  3. 8483.10Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln
  4. 8483.10.95andere
  5. 8483.10.95.90andere
  6. 8483.10.95.90.0Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0

HS-Code8483.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8483.10.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8483.10.95.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8483.10.95.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 8A002oMarine systems, equipment and components, as follows:
  • 8A002oMarine systems, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11134/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Schneckenwelle, Abbildung siehe Anlage, - stabförmiges, spezifisch nach Zeichnung gefertigtes einteiliges Werkstück, mittig mit einem 4-gängigen Schneckenprofil sowie an einem Ende mit einem Zahnwellenprofil versehen - aus Stahl (nicht gegossen) - zur Kraftübertragung in der Antriebseinheit für elektrisch verstellbare Sitz- und Liegemöbel "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht von den Codenummern 8483 1095 10 0 bis 8483 1095 50 0 erfasst "

DEBTI34689/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Welle, sog. Hohlwelle, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einem nach technischer Zeichnung gefertigten, abgestuft gearbeiteten, hohlzylindrischen Erzeugnis, - aus borlegiertem Vergütungsstahl (34MnB5), dient als Teil des Rotors eines Lenkungsaktuators der Kraftübertragung von Antriebsdrehungen. "Welle, keine Kurbeln und Kurbelwellen, keine Gelenkwellen, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

DEBTI31734/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Welle, Sog. Ausgleichswelle, Abbildung siehe Anlage, - kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten, spezifischen Antriebswelle aus Stahl - kennzeichnende Haupttätigkeit - mit einem Gehäuse und einem Zahnrad, - zum Einbau in einen Kolbenverbrennungsmotor, dient zum Ausgleichen freier Massenkräfte und -momente eines Hubkolbenmotors und trägt damit zur Stabilisierung der Laufruhe und Minimierung der Laufgeräusche des Motors bei. "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht von den Codenummern 8483 1095 10 0 und 8483 1095 30 0 erfasst"

DEBTI7853/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-17

Welle, - in Form einer hohlen Welle aus unlegiertem Stahl mit einem annähernd vierkantigen Querschnitt (9,1 mm x 1,2 mm) - in unterschiedlichen Längen von 57 mm bis 430 mm - wird zur Übertragung eines Drehmomentes in einem Pkw-Sitz verwendet "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht von den Codenummern 8483 1095 10 0 bis 8483 1095 40 0 erfasst"

DEBTI7678/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-17

Welle, sog. Antriebswelle, Artikel 57812633, - im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten Welle aus Stahl mit diversen Aussparungen/Einkerbungen entlang des Schaftes sowie einem Zahnwellenprofil zur Verbindung mit einer Kupplung und einer Verzahnung, die in ein Hubgetriebe greift, - mit einem größten Durchmesser von ca. 58 mm und einer Gesamtlänge von ca. 1367,5 mm, - zur Verwendung als Antriebswelle in einem Seilzug zur Kraftübertragung vom Motor auf das Getriebe, - mit zwei nicht charakterbestimmenden Sicherungsringen in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

DEBTI56879/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-22

Welle, - hohle Welle aus Stahlrohr, - mit einem annähernd dreikantigen Querschnitt, - in unterschiedlichen Abmessungen; bei einem Querschnitt von ca. 10,8 mm x 1,0 mm mit Längen von ca. 480,8 bis 499,7 mm; bei einem Querschnitt von ca. 10,8 mm x 1,5 mm mit Längen von ca. 287,2 mm bis 704,0 mm, - die Ware weist jeweils an den Enden einen erweiterten Querschnitt auf und wird zur Übertragung eines Drehmomentes in einem Pkw-Sitz verwendet. "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht von den TARIC-Codes 8483 1095 10 und 8483 1095 30 erfasst"

DEBTI55209/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-05

Welle, Foto siehe Anlage, - kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Hohlwelle aus Stahl - kennzeichnende Haupttätigkeit -, gelagert in einem zweireihigen Kugellager aus Stahl, - mit einem Innendurchmesser von 10 mm, einem Außendurchmesser von 40 mm und einer Wellenlänge von 54 mm, - dient dem Bewegen des Lüfterrades einer Motorkühlung in Kraftfahrzeugen. "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht von den TARIC-Codes 8483 1095 10 und 8483 1095 30 erfasst"

DEBTI42716/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Welle, Foto siehe Anlage, - kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Welle aus Stahl, - kennzeichnende Haupttätigkeit, gelagert in einem zweireihigen Wälzlager (Kugel- und Zylinderrollenlager) aus Stahl, - mit einem Außendurchmesser von 55 mm und einer Wellenlänge von 127 mm, dient zum Einbau in eine Wasserpumpe für Kraftfahrzeuge. "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8483

Zu Unterposition 8483 10: 1. Im geschlossenen Gesenk formgepresste Kurbelwellen als unfertige Kurbelwellen. Sie sind über das Formpressen hinaus nicht weiter bearbeitet oder geformt. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 a) und der Anmerkung 1 f) zu Abschnitt XV.

Pos. 8483

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1452/2007 der Kommission vom 7. Dezember 2007 (ABL EU Nr. L 325, Seite 66) (RV L1452/2007): 1. Ein Kugeldrehkranz, bestehend aus zwei konzentrischen Schmiedestahlringen, von denen einer mit einer Verzahnung versehen ist. Die Ringe sind drehbar, da sie durch Reihen von Stahlkugellagern getrennt sind. Durch die Verzahnung entsteht eine Drehmomentübertragung. Die Ware ist zum Einbau in einen Bagger bestimmt. Unterposition 8483 90 89 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zum Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 8483 90 und 8483 90 89. …

Pos. 8483

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 250. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. Dezember 2023: Warenbeschreibung: Antriebsrad einer Raupen-Erdbewegungsmaschine Es handelt sich um eine Ware in Form eines Zahnrads aus Stahl, das so ausgelegt ist, dass es in eine Raupenkette greift, um als Antriebsrad einer Erdbewegungsmaschine zu dienen. Das Antriebsrad stellt das Bewegungselement der Raupenkette dar. Das Kettenrad ist über ringförmig angebrachte Bolzen mit der Antriebswelle verbunden. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0?

Die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0 umfasst Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8483.10.95.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8483.10.95.90.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8483.10.95.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0?

8483.10.95.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8483.10.95.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8483.10.95.90.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) > 848310 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln > 84831095 andere > 8483109590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8483.10.95.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8483.10.95.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11134/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8483.10.95.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8483.10.95.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B350b, 8A002o, 8A002o. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0?

Warennummer 8483.10.95.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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