Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8483.60.20.90: Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8483.60.20.90 steht für Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8483.60.20.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8483.60.20.90
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8483Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
  3. 8483.60Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
  4. 8483.60.20aus Eisen oder Stahl, gegossen
  5. 8483.60.20.90Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8483.60.20.90

HS-Code8483.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8483.60.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8483.60.20.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTI2025-0237Erteilt von ITGültig bis 2029-07-13

Semigiunto per giunto elastico tipo HRC, costituito da un mozzo in ghisa EN‑JL‑250 ottenuto per fusione e successive lavorazioni meccaniche (dentatura, tornitura, foratura e rettifica). Progettato per essere assemblato con un elemento elastomerico e con un secondo semigiunto al fine di realizzare un giunto elastico per alberi di trasmissione. Consente la trasmissione della coppia e la compensazione di disallineamenti radiali, assiali e angolari tra alberi rotanti. Utilizzato in sistemi industriali di trasmissione del moto

ITBTI2025-0231Erteilt von ITGültig bis 2028-06-20

BUSSOLA CONICA IN GHISA. PER DICHIARAZIONE DI PARTE LA BUSSOLA E' OTTENUTA DA FUSIONE IN GHISA, CON SUCCESSIVE LAVORAZIONI DI TORNITURA, FORATURA, FILETTATURA E RETTIFICA. LE BUSSOLE CONICHE SONO DESTINATE A FISSARE DEI COMPONENTI AD UN ALBERO DI TRASMISSIONE. L’ARTICOLO, A FORMA TRONCO CONICA, HA UN FORO DI 28MM E DIMENSIONI 47,5MM X 25,4MM.

ITBTI2025-0222Erteilt von ITGültig bis 2028-06-20

MOZZO SMONTABILE PER BUSSOLA CONICA. PER DICHIARAZIONE DI PARTE L’ARTICOLO E’ OTTENUTO DA FUSIONE IN GHISA, CON SUCCESSIVE LAVORAZIONI DI TORNITURA, FORATURA, FILETTATURA E RETTIFICA. I MOZZI SMONTABILI PER BUSSOLA CONICA SI UTILIZZANO LADDOVE SI NECESSITI DI RICAVARE UN PIGNONE PER BUSSOLA AVENDO SOLO A DISPOSIZIONE UN PIGNONE CON SEMPLICE FORO. L'ARTICOLO PUO' ESSERE PRESENTATO IN DIVERSI MODELLI.

DEBTI7861/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Schaltkupplung, - in Form eines nach technischer Zeichnung gefertigten, ringförmigen Erzeugnisses aus Stahl (äußerer Durchmesser 79 mm, innerer Durchmesser 67 mm) mit spezifischen Aussparungen bzw. Haltevorrichtungen, - im Feingussverfahren hergestellt, - dient nach Einbau in ein Schneckengetriebe (nicht Gegenstand dieser vZTA) eines Sektionaltorantriebs der Unterbrechung der formschlüssigen Verbindung zwischen Schneckenrad und Hohlwelle (sog. Entriegelungsfunktion). "Schaltkupplung, aus Stahl, gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

DEBTI32828/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-01

Trommelflansch, - bestehend aus einem runden Metallkörper mit einer zentrischen, zum Teil verzahnten Bohrung und fünf Aussparungen an der Außenseite, - wird auf der motorseitigen Lagerstelle in die Seiltrommel eines Flaschenzuges eingesetzt und überträgt als Flanschkupplung die Drehbewegung aus dem Hubantrieb auf die Seiltrommel. "Wellenkupplung aus Eisen oder Stahl, gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

CZBTI34/164316/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-07-17

Dle deklarovaných údajů se jedná o třípolohovou spojku. Výrobek je odlitek ze železa a slouží k umožnění funkce pojezdu. Při zapnutí funkce pojezdu se roztočí hřídel a čepy na hřídeli se zaklíní do třípolohové spojky, následně dojde k přenesení otáčivého momentu na pojezdové kolo. Použití: pro jednoosé ručně vedené benzinové sekačky.

DEBTI22074/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-07

Wellenkupplung, sog. Zapfwellen-Buchse, Art.-Nr. 64595, Abbildung siehe Anlage, - bestehend aus einer zylinderförmigen Buchse mit glatter Außenseite, einem Innenprofil (21 Zähne), Fixierschraube und 1⅜" Anschluss sowie einem Achsstummel mit Außenprofil (6 Zähne, 1⅜" Anschluss) - aus gegossenem Stahl (AISI 1045) - zum Verbinden der Zapfwelle des Traktors mit einer Gelenkwelle zur Kraftübertragung auf ein landwirtschaftliches Anbaugerät "Wellenkupplung, aus gegossenem Stahl, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

DEBTI22068/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-03

Wellenkupplung, sog. Zapfwellen-Buchse, Art.-Nr. 64590, Abbildung siehe Anlage, - bestehend aus einer zylinderförmigen Buchse mit glatter Außenseite, einem Innenprofil (6 Zähne), Fixierschraube und 1⅜" Anschluss sowie einem Achsstummel mit Außenprofil (6 Zähne, 1⅜" Anschluss) - aus gegossenem Stahl (AISI 1045) - zum Verbinden der Zapfwelle des Traktors mit einer Gelenkwelle zur Kraftübertragung auf ein landwirtschaftliches Anbaugerät "Wellenkupplung, aus gegossenem Stahl, nicht für zivile Luftfahrzeuge"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8483

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören hauptsächlich mechanische Vorrichtungen, die zur Kraftübertragung dienen, 1. entweder von einer Antriebsmaschine auf eine oder mehrere Arbeitsmaschinen oder 2. von einem Maschinenteil auf einen anderen innerhalb derselben Maschine. A) Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln Die Vorrichtungen dieser Gruppe übertragen in der Regel die Antriebskraft als Drehbewegung. Nach ihrer Arbeitsweise und Form unterscheidet man: 1) Antriebswellen. Sie werden unmittelbar vom Motor angetrieben. 2) Abtriebswellen. Sie erhalten die Bewegung von der Antriebswelle über ein Getriebe, eine Riemenscheibe mit Treibriemen oder auf andere Weise und übertragen sie auf Maschinen oder andere Abtriebswellen. 3) Gelenkwellen. Sie bestehen aus zwei oder mehr Wellenteilen, die durch Kugelgelenke, Kreuzgelenke usw. …

Pos. 8483

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1452/2007 der Kommission vom 7. Dezember 2007 (ABL EU Nr. L 325, Seite 66) (RV L1452/2007): 1. Ein Kugeldrehkranz, bestehend aus zwei konzentrischen Schmiedestahlringen, von denen einer mit einer Verzahnung versehen ist. Die Ringe sind drehbar, da sie durch Reihen von Stahlkugellagern getrennt sind. Durch die Verzahnung entsteht eine Drehmomentübertragung. Die Ware ist zum Einbau in einen Bagger bestimmt. Unterposition 8483 90 89 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zum Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 8483 90 und 8483 90 89. …

Pos. 8483

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 250. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. Dezember 2023: Warenbeschreibung: Antriebsrad einer Raupen-Erdbewegungsmaschine Es handelt sich um eine Ware in Form eines Zahnrads aus Stahl, das so ausgelegt ist, dass es in eine Raupenkette greift, um als Antriebsrad einer Erdbewegungsmaschine zu dienen. Das Antriebsrad stellt das Bewegungselement der Raupenkette dar. Das Kettenrad ist über ringförmig angebrachte Bolzen mit der Antriebswelle verbunden. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8483.60.20.90?

Die Zolltarifnummer 8483.60.20.90 umfasst Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8483.60.20.90?

Der Drittlandszollsatz für 8483.60.20.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8483.60.20.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848360. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8483.60.20.90?

8483.60.20.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8483.60.20.90 im Zolltarif eingeordnet?

8483.60.20.90 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) > 848360 Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) > 84836020 aus Eisen oder Stahl, gegossen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8483.60.20.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8483.60.20.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2025-0237. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8483.60.20.90?

TARIC-Code 8483.60.20.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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