Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8536.90.40.00: Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8536.90.40.00 steht für Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8536.90.40.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8536.90.40.00
Drittlandszoll
2,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8536Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
  3. 8536.90andere Geräte
  4. 8536.90.40Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art
  5. 8536.90.40.00Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8536.90.40.00

HS-Code8536.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8536.90.408 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8536.90.40.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,3 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47548/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Batterie-Rundpolklemmen-Set, - bestehend aus zwei spezifisch geformten, zusammengesetzten Metallkörpern, einer Plusklemme und einer Minusklemme mit runder Öffnung, beide durch Schrauben verstellbar, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - auf einer Blisterkarte verpackt, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung anders als durch Stecken, nach Montage eines Kabels, zum Anschluss an die Pole einer Fahrzeugbatterie. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, keine Steckvorrichtung, kein Verbindungs- und Kontaktelement für Drähte und Kabel, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI16190/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Batteriepolklemmen-Set (Artikel-Nr.: 50327), - bestehend aus zwei spezifisch geformten, zusammengesetzten Metallkörpern (Zinklegierung lt. Antragsangaben), einer Plusklemme (Durchmesser: ca. 18 mm) und einer Minusklemme (Durchmesser: ca. 16 mm) mit runder Öffnung, beide durch Schrauben verstellbar, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - auf einer Blisterkarte verpackt, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung anders als durch Stecken, nach Montage eines Kabels, zum Anschluss an die Pole einer Fahrzeugbatterie. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, keine Steckvorrichtung, kein Verbindungs- und Kontaktelement für Drähte und Kabel, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI57103/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Batteriepolklemme, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, 68 x 47 x 28 mm großen, zusammengesetzten Körper aus Kupfer und Kunststoff mit einer Plus- bzw. Minusklemme für 17,0 bis 19,0 mm Durchmesser. Das Erzeugnis ist durch einen Klemmmechanismus mit Hebelwirkung verstellbar und für eine Spannung von weniger als 1000 V ausgelegt. Es dient zum Herstellen einer elektrischen Verbindung nach Montage eines Kabels (kein Stecken) zum Anschluss an die Pole einer Fahrzeugbatterie. Die Ware wird als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, nicht von den Unterpositionen (KN) 8536 1010 bis 8536 9010 erfasst, Batterieklemme von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI47526/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-01

Batteriepolklemmen-Set (Artikel-Nr.: 50328), - bestehend aus zwei spezifisch geformten, zusammengesetzten Körpern (Kupfer und Kunststoff), - einer Plusklemme und einer Minusklemme für 17,0 bis 19,0 mm, mit annähernd runder Öffnung, - beide durch einen Klemmmechanismus durch Hebelwirkung verstellbar, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - in einer Blisterverpackung verpackt, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung anders als durch Stecken, nach Montage eines Kabels, - zum Anschluss an die Pole einer Fahrzeugbatterie. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, keine Steckvorrichtung, kein Verbindungselement für Kabel oder Drähte, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI62269/19-2Erteilt von DEGültig bis 2023-05-14

Batterieklemme für Kraftfahrzeuge in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Trennvorrichtung mit Retrainer sowie zusätzlicher Signaltrennung und einer Batterieklemme mit einer schraubbaren Polklemme sowie einer Schraubklemme für die Befestigung eines Kabels mittels Kabelschuh, Das pyrotechnische Trennelement dient dem Unterbrechen eines elektrischen Stromkreises zwischen Batterie und Generator / Starter bei einem Unfall durch das Lösen einer elektrischen Kontaktstelle mittels Druck. Unabhängig vom pyrotechnischen Trennelement stellt die Polklemme die dauerhafte elektrische Verbindung zwischen Batterie und Bordnetz sicher. Da keiner der Bestandteile der zusammengesetzten Ware charakterbestimmend ist, wird die Ware in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position eingereiht. Die Ware wird als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, kein Erzeugnis der Unterposition (HS) 8536 10 bis 8536 70, nicht von den Unterpositionen (KN) 8536 9001 bis 8536 9010 erfasst, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" eingereiht. Anlage: 1 beispielhafte Abbildung

DEBTI62269/19-3Erteilt von DEGültig bis 2023-05-14

Batterieklemme für Kraftfahrzeuge im Wesentlichen bestehend aus einer schraubbaren Polklemme zur Befestigung am Batteriepolkontakt sowie einer Schraubklemme für die Befestigung eines Kabels mittels Kabelschuh, ohne Trennvorrichtung. Die Batterieklemme dient der elektrischen Verbindung zwischen Batterie und Bordnetz. Die Ware wird als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, kein Erzeugnis der Unterposition (HS) 8536 10 bis 8536 70, nicht von den Unterpositionen (KN) 8536 9001 bis 8536 9010 erfasst, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" eingereiht. Anlage: 1 beispielhafte Abbildung

DEBTI62269/19-5Erteilt von DEGültig bis 2023-05-14

Batterieklemme für Kraftfahrzeuge in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Trennvorrichtung ohne Retrainer, mit Signaltrennung, IBS Fahne sowie Isolator und einer Batterieklemme mit einer schraubbaren Polklemme sowie einer Schraubklemme für die Befestigung eines Kabels mittels Kabelschuh, Das pyrotechnische Trennelement dient dem Unterbrechen eines elektrischen Stromkreises zwischen Batterie und Generator / Starter bei einem Unfall durch das Lösen einer elektrischen Kontaktstelle mittels Druck. Unabhängig vom pyrotechnischen Trennelement stellt die Polklemme die dauerhafte elektrische Verbindung zwischen Batterie und Bordnetz sicher. Da keiner der Bestandteile der zusammengesetzten Ware charakterbestimmend ist, wird die Ware in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position eingereiht. Die Ware wird als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, kein Erzeugnis der Unterposition (HS) 8536 10 bis 8536 70, nicht von den Unterpositionen (KN) 8536 9001 bis 8536 9010 erfasst, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" eingereiht. Anlage: 1 beispielhafte Abbildung

DEBTI62269/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-14

Batterieklemme für Kraftfahrzeuge in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Trennvorrichtung mit Retrainer, ohne zusätzliche Signaltrennung und einer Batterieklemme mit einer schraubbaren Polklemme sowie einer Schraubklemme für die Befestigung eines Kabels mittels Kabelschuh, Das pyrotechnische Trennelement dient dem Unterbrechen eines elektrischen Stromkreises zwischen Batterie und Generator / Starter bei einem Unfall durch das Lösen einer elektrischen Kontaktstelle mittels Druck. Unabhängig vom pyrotechnischen Trennelement stellt die Polklemme die dauerhafte elektrische Verbindung zwischen Batterie und Bordnetz sicher. Da keiner der Bestandteile der zusammengesetzten Ware charakterbestimmend ist, wird die Ware in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position eingereiht. Die Ware wird als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, kein Erzeugnis der Unterposition (HS) 8536 10 bis 8536 70, nicht von den Unterpositionen (KN) 8536 9001 bis 8536 9010 erfasst, Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art" eingereiht. Anlage: 1 beispielhafte Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8536

Zu Unterposition 8535 90 oder 8536 90: 1. „Strombänder“ genannte Geräte zur Stromzuführung bei Maschinen oder Werkzeugen, die sich während ihrer Verwendung bewegen. Sie bestehen aus folgenden Bauteilen: 1) aus einer Anzahl von Stahlprofilelementen, deren offener unterer Teil auf seiner ganzen Länge auf einer Seite zu einer Laufschiene für den nachstehend unter 4) beschriebenen Schleifkontaktstromabnehmer ausgebildet ist und die jeweils mit einer unterschiedlichen Anzahl von längslaufenden, an Isolatoren befestigten, kupfernen Stromschienen ausgestattet sind; 2) aus Verbindungskästen, welche die vorstehend erwähnten Elemente an ihren Enden miteinander elektrisch verbinden, und manchmal auch aus nicht elektrischen Verbindungsstücken, die zwar die Bauteile miteinander verbinden, die Stromkreise aber voneinander trennen; 3) aus einer oder mehreren Vorrichtungen zum Anschließen der „Strombänd …

Pos. 8536

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 727/2010 der Kommission vom 6. August 2010 (ABl. EU Nr. L 213/31) (RV L 727/10): Ein elektrisches Verlängerungskabel, bestehend aus: - einem elektrischen Kabel von etwa 2 m Länge, - einem Anschlussstück (Stecker) zum Anschließen an eine Netzsteckdose und - einem Kunststoffgehäuse mit fünf Steckdosen, einem Schalter und einer Sicherung. Die Ware dient zum Transport von elektrischem Strom von 220 V innerhalb eines örtlichen Bereichs (z.B. eines Raums) zu verschiedenen Geräten. Der Schalter unterbricht die Stromverbindung, und die Sicherung schützt gegen Überlastung. Siehe Abbildung. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …

Pos. 8536

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2018: Warenbeschreibung: Steckverbinder für SD-Karten Die Ware wird auf gedruckte Schaltungen gelötet und verfügt über ein integriertes System zur Erkennung von SD-Karten. Sie besteht aus schwarzem Kunststoff (LCP) und Kontakten aus einer Kupferlegierung mit Goldplattierung. Das Abschirmblech besteht aus Kupfer mit Nickelplattierung. Sie kann bei einer Betriebstemperatur zwischen -25 °C bis 85 °C eingesetzt werden. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „andere Steckvorrichtung für eine gedruckte Schaltung“ in die Unterposition 8536 69 30 einzureihen. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8536.90.40.00?

Die Zolltarifnummer 8536.90.40.00 umfasst Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8536.90.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 8536.90.40.00 beträgt 2,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8536.90.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 853690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8536.90.40.00?

8536.90.40.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8536.90.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

8536.90.40.00 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel > 853690 andere Geräte > 85369040 Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8536.90.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8536.90.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47548/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8536.90.40.00?

TARIC-Code 8536.90.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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