Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0 steht für Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8708.30.91.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8708.30.91.90.0
Drittlandszoll
4,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.30Bremsen und Servobremsen; Teile davon
  4. 8708.30.91andere, für Scheibenbremsen
  5. 8708.30.91.90andere
  6. 8708.30.91.90.0Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0

HS-Code8708.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.30.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.30.91.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8708.30.91.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50422/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Bremssattel, Zeichnung siehe Anlage, - spezifisch für eine Faustsattel-Scheibenbremse gefertigt, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Bremssattelformteil aus Gusseisen und - - einem Bremskolben, - mit einer Länge von ca. 190 mm und einer Breite von ca. 146 , 2 mm, - wird in Personenkraftwagen verbaut, - dient der Erzeugung der Klemmkraft, um die Bremsbeläge gegen die rotierende Bremsscheibe zu pressen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Pos 8703, Teil (Bremssattel) für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, für Scheibenbremsen"

DEBTI6717/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Bremsschlauch, Foto siehe Anlage, - in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - fahrzeugspezifisch gebogener Bremsschlauch, laut technischer Zeichnung bestehend aus Stahl und mit Spinnstoff verstärktem Weichkautschuk (EPDM), - an einem Ende mit einem massiven quaderförmigen Anschlussstück ausgestattet, welches eine durchgehende Bohrung aufweist, - inklusive einer Stahlschraube mit zwei Unterlegscheiben (nicht charakterbestimmend), - wird als Bremsschlauch für laut ergänzenden Angaben Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verwendet, - laut Antrag nicht für die industrielle Montage, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Aufbau des Schlauches ist der Kautschukanteil nicht charakterbestimmend, somit keine Einreihung in die Position 4009 als Schlauch aus Weichkautschuk, - aufgrund der besonderen Form und der Anschlusstücke erkennbar hauptsächlich für Bremsen für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Bremsschlauch), Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

DE15395/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Bremsscheibe, - in Form einer mit fünf Bohrungen versehenen Scheibe aus unedlen Metallen (laut Antrag aus Grauguss), - mit unterschiedlichem Gewicht und unterschiedlichen Abmessungen, - zum Einbau in Scheibenbremsen, - erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung in Scheibenbremsanlagen von Kraftfahrzeugen bestimmt, somit keine Ware der Codenummer 8708 30 99 00 0. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, für Scheibenbremsen"

DE24667/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-05

Erkennbares Teil für ein Kraftfahrzeug, sog. Faltenbalgdichtung, Foto siehe Anlage, - speziell gefertigtes, nahezu trichterförmiges Erzeugnis aus Kunststoff (Silikon) mit flexiblen, ziehharmonikaartigen Falten, - mit einem Außendurchmesser von ca. 72 mm und einem Innendurchmesser von ca. 30 mm, - am oberen Ende mit einem eingearbeiteten Ring aus unedlem Metall, der dem Balg die notwendige Stabilität verleiht, - die Faltenbalgdichtung wird laut Antrag an einem Brems- und Tristopzylinder montiert und dient zum Schutz gegen Staub und von außen eindringende Feuchtigkeit zwischen dem Arbeitsszylinder und der eigentlichen Scheibenbremse. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Faltenbalgdichtung), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

DE15273/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-30

Teile für Kraftfahrzeuge, sog. Bremsbeläge, Art.-Nr. 0 986 460 949, Fotos siehe Anlage, - flaches, leicht gebogenes Erzeugnis aus einer Grundplatte, mit einem darauf montierten Reibbelag, - mit den Abmessungen von laut Antrag 131 mm x 56,5 mm x 18,3 mm, - laut Antrag für den Einsatz in Scheibenbremsanlagen von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden über die sog. Bremszange der Bremsanlage an die Bremsscheibe angepresst und bremsen dadurch das Kraftfahrzeug ab, - erkennbare Teile zur ausschließlichen Verwendung an Kraftfahrzeugen. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Bremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

DE1870/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-20

Erkennbare Teile für Scheibenbremsen für Kraftfahrzeuge der Position 8703, sog. Abdeckbleche Vorderachse/Hinterachse, Artikel: 98135180100/98135280102, Foto siehe Anlage, - spezifisch geformte Blechteile, die zwischen Bremsscheibe und Radlager montiert werden, - dient als funktionsnotwendiges Teil der Bremse als Abschirmblech gegen Strahlungshitze zu angrenzenden hitzeempfindlichen Bauteilen, - ausschließlich für den Einsatz in Scheibenbremsanlagen von Vorder- und Hinterrädern von Personenkraftwagen bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Abdeckblech), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0?

Die Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0 umfasst Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8708.30.91.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8708.30.91.90.0 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8708.30.91.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0?

8708.30.91.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8708.30.91.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8708.30.91.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 > 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon > 87083091 andere, für Scheibenbremsen > 8708309190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8708.30.91.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8708.30.91.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50422/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8708.30.91.90.0?

Warennummer 8708.30.91.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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