Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.91.30.39: Gabeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.91.30.39 steht für Gabeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.91.30.39 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8714.91.30.39
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.91andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
  4. 8714.91.30Gabeln
  5. 8714.91.30.39Gabeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.91.30.39

HS-Code8714.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.91.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8714.91.30.3910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
China0 %Definitive anti-dumping duty
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-
China0 %Bikkel Bikes Group BV Magnesiumstraat 45, NL-6031RV NederweertDecision 0366/98-
China0 %Ludo N.V., Karel Van Miertstraat 7, BE - 3070 KortenbergDecision 0366/98-
China0 %Cyclopodilatiki S. A., Minotavrou 16, EL- 54627 ThessalonikiDecision 0684/98-
China0 %Bicycle parts for use in the assembly of cycles with an auxiliary motorRegulation 0512/13-
China0 %Mandelli s.r.l. Via Tommaso Grossi 5, IT-20841 Carate Brianza (MB)Decision 0115/98-
China0 %Adrisport sas 7 Z.A. de Bellevue, 56390 Colpo, FranceDecision 0110/25-
China48,5 %OtherRegulation 0088/97-
China0 %Fahrradfabrik Schauff GmbH & Co. KG, Wässerscheidt 56, DE - 53424 RemagenDecision 0115/98-

Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: China

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16923/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-14

Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - lackiert - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - werden mittels Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen Elektrofahrrädern gelagert, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019) hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postionen 8711, Vorderradgabeln lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

DEBTI15374/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00010235 Gabel 16 Zoll, Artikelnummer: 00020224 Gabel 12,5 Zoll, Artikelnummer: 00020327 Gabel 18 Zoll, Artikelnummer: 00040208 Gabel 20 Zoll, Artikelnummer: 00040215 Gabel 12,5 Zoll, Artikelnummer: 00040221 Gabel gerade Modell CYKE 16 Zoll, Artikelnummer: 00040223 Gabel gerade Modell CYKE 18 Ahead, Artikelnummer: 00040227 Gabel Roller Joker, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von geraden bzw. mit bogenförmigen Rücksprung versehenen Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - überwiegend an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 20 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 89, - - werden die Vorderradgabeln nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar, insbesondere im Steuerkopfrohr des Rahmens von zwei- rädrigen Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln (Starrgabeln aus Stahl), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte"

CZBTI37/052033/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-03-05

Dle poskytnutých údajů se jedná o pevnou 24“ vidlici jízdního kola. Sloupek vidlice pro průměr kužele řízení 24,6 mm, délka 200 mm, opatřen závitem 100 mm. Nohy jsou opatřeny kovanými koncovkami se závity na blatníky. Vidlice je vyrobena z oceli, lakovaná, lesklá.

CZBTI37/052034/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-03-05

Dle poskytnutých údajů se jedná o pevnou 28“ vidlici jízdního kola. Sloupek vidlice s vnějším průměrem korunky 50 mm, délka 260 mm. Nohy délka 435 mm. Vidlice je vyrobena z hliníku, lakovaná, lesklá.

CZBTI37/027584/2022-580000-04/03Erteilt von CZGültig bis 2025-05-31

Dle poskytnutých údajů a předložené fotodokumentace se jedná o odpruženou přední vidlici jízdního kola. Vidlice je lakovaná, nohy vidlice jsou vyrobeny z hliníku, sloupek z oceli. Délka 260 mm. Země původu a odeslání Tchaj-wan.

FRBTIFR-BTI-2021-01513Erteilt von FRGültig bis 2024-03-23

Fourche avant de type non télescopique avec un corps en aluminium et le tube de pivot ainsi que le tube de guidage en acier. Elle est destinée à l’assemblage de cycles de type trottinette. La fourche est peinte et originaire de Chine pour des quantités importées supérieures à 300 unités par mois. Caractéristiques de la trottinette sur laquelle seront montées les fourches : - vitesse maximale supérieure à 20km/h et inférieure à 25km/h - poids maximal à vide d’environ 36Kg - cylindrée maximale de moteur inférieure à 49 centimètres cube. - Transmission à une seule vitesse. - Elle dispose d’un frein à main sur la roue avant et sur la roue arrière.

DEBTI6190/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-10

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Fotos siehe Anlage, - in der Bauweise von geraden Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - mit farbig lackierten Gabelbeinen, - - aus China versandt, - - ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: D019) nach Artikel 14 a) bis c) der VO (EG) Nr. 88/97 vom 20.01.1997, - werden mittels der Steuersätze drehbar, im Steuerkopfrohr des Rahmens von Fahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Postionen 8711 und 8712, Vorderradgabeln (Starrgabeln aus Stahl), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte"

DEBTI2711/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-01

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00010235 Gabel 16 Zoll, Artikelnummer: 00020224 Gabel 12,5 Zoll, Artikelnummer: 00020327 Gabel 18 Zoll, Artikelnummer: 00040208 Gabel 20 Zoll, Artikelnummer: 00040215 Gabel 12,5 Zoll, Artikelnummer: 00040221 Gabel gerade Modell CYKE 16 Zoll, Artikelnummer: 00040223 Gabel gerade Modell CYKE 18 Ahead, Artikelnummer: 00040227 Gabel Roller Joker, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von geraden bzw. mit bogenförmigen Rücksprung versehenen Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - überwiegend an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 20 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 89, - unfertig, die Vorderradgabeln werden nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar, insbesondere im Steuerkopfrohr des Rahmens von zwei- rädrigen Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln (Starrgabeln aus Stahl), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Pos. 8714

Zu Unterposition 8714 9130 gehören Gabeln für Fahrräder. Die Gabel ist am Fahrrad als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades bestimmt und wird deswegen auch als Vordergabel bezeichnet. Mit einem Steuersatz ist sie drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert. Die klassischen Gabeln sind starr (Starrgabeln). Im Gegensatz zu Starrgabeln sind Federgabeln (z. B. Einbrückenfedergabeln, Doppelbrücken­federgabeln, RightSideUp Federgabeln, Teleskopgabeln, UpSideDown Gabeln), die ebenfalls zu dieser Unterposition gehören, zur Verbesserung des Bodenkontakts und des Komforts mit Federn und Stoßdämpfern ausgerüstet. Eine Hinterradgabel kommt bei Fahrrädern als „einzelnes Teil“ so gut wie nicht mehr vor, denn das Hinterrad wird nahezu ausschließlich direkt in den Rahmen „eingehängt“. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.91.30.39?

Die Zolltarifnummer 8714.91.30.39 umfasst Gabeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.91.30.39?

Der Drittlandszollsatz für 8714.91.30.39 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.91.30.39?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.91.30.39?

8714.91.30.39 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.91.30.39 im Zolltarif eingeordnet?

8714.91.30.39 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871491 andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon > 87149130 Gabeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.91.30.39?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.91.30.39 erfasst, zum Beispiel DEBTI16923/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 8714.91.30.39 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 8714.91.30.39 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.91.30.39?

TARIC-Code 8714.91.30.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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