Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0: Gabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, andere :, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0 steht für Gabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.91.30.39.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8714.91.30.39.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.91andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
- 8714.91.30Gabeln
- 8714.91.30.39andere
- 8714.91.30.39.0Gabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, andere :, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| China | 0 % | Definitive anti-dumping duty |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
| China | 0 % | Bikkel Bikes Group BV Magnesiumstraat 45, NL-6031RV Nederweert | Decision 0366/98 | - |
| China | 0 % | Ludo N.V., Karel Van Miertstraat 7, BE - 3070 Kortenberg | Decision 0366/98 | - |
| China | 0 % | Cyclopodilatiki S. A., Minotavrou 16, EL- 54627 Thessaloniki | Decision 0684/98 | - |
| China | 0 % | Bicycle parts for use in the assembly of cycles with an auxiliary motor | Regulation 0512/13 | - |
| China | 0 % | Mandelli s.r.l. Via Tommaso Grossi 5, IT-20841 Carate Brianza (MB) | Decision 0115/98 | - |
| China | 0 % | Adrisport sas 7 Z.A. de Bellevue, 56390 Colpo, France | Decision 0110/25 | - |
| China | 48,5 % | Other | Regulation 0088/97 | - |
| China | 0 % | Fahrradfabrik Schauff GmbH & Co. KG, Wässerscheidt 56, DE - 53424 Remagen | Decision 0115/98 | - |
Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: China
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Vorderradgabel, sog. Fahrradgabel aus Stahl, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden, ungefederten, unfertigen Starrgabel gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 66 cm x 17 cm x 6 cm, - - mit einem Schutzlack versehen, - - wird mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens eines Fahrrads mit Hilfsmotor (Lastenrad) gelagert, - unfertig, da an die Vorderradgabel nach der Einfuhr noch ein Gabelkopf angeschweißt wird und die Gabel noch mit einem Lack versehen wird (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - mit Ursprung in der VR China, - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postionen 8711, Vorderradgabel (Starrgabel aus Stahl), lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".
Vorderradgabel, sog. Fahrradgabel aus Carbon, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden, ungefederten Starrgabel gefertigt, - lt. ergänzenden Antragsangaben poliert, - aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon), - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - mit einer Länge von ca. 72 cm, - wird mittels der Steuersätze drehbar, insbesondere im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen Fahrrädern gelagert, - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Unterposition 8714 9130 72, da die Vorderradgabel poliert ist. "Teil für Fahrräder, Vorderradgabel (Starrgabel aus Carbon), poliert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
Zu Unterposition 8714 9130 gehören Gabeln für Fahrräder. Die Gabel ist am Fahrrad als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades bestimmt und wird deswegen auch als Vordergabel bezeichnet. Mit einem Steuersatz ist sie drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert. Die klassischen Gabeln sind starr (Starrgabeln). Im Gegensatz zu Starrgabeln sind Federgabeln (z. B. Einbrückenfedergabeln, Doppelbrückenfedergabeln, RightSideUp Federgabeln, Teleskopgabeln, UpSideDown Gabeln), die ebenfalls zu dieser Unterposition gehören, zur Verbesserung des Bodenkontakts und des Komforts mit Federn und Stoßdämpfern ausgerüstet. Eine Hinterradgabel kommt bei Fahrrädern als „einzelnes Teil“ so gut wie nicht mehr vor, denn das Hinterrad wird nahezu ausschließlich direkt in den Rahmen „eingehängt“. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0?
Die Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0 umfasst Gabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert :, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.91.30.39.0?
Der Drittlandszollsatz für 8714.91.30.39.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.91.30.39.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0?
8714.91.30.39.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.91.30.39.0 im Zolltarif eingeordnet?
8714.91.30.39.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871491 andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon > 87149130 Gabeln > 8714913039 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.91.30.39.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.91.30.39.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21690/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Gilt für 8714.91.30.39.0 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 8714.91.30.39.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.91.30.39.0?
Warennummer 8714.91.30.39.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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