Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0: Vorderradgabeln, andere :, Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte)…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0 steht für Vorderradgabeln, andere :, Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern). Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.91.30.72.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8714.91.30.72.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.91andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
- 8714.91.30Gabeln
- 8714.91.30.72Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
- 8714.91.30.72.0Vorderradgabeln, andere :, Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
Zu Unterposition 8714 9130 gehören Gabeln für Fahrräder. Die Gabel ist am Fahrrad als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades bestimmt und wird deswegen auch als Vordergabel bezeichnet. Mit einem Steuersatz ist sie drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert. Die klassischen Gabeln sind starr (Starrgabeln). Im Gegensatz zu Starrgabeln sind Federgabeln (z. B. Einbrückenfedergabeln, Doppelbrückenfedergabeln, RightSideUp Federgabeln, Teleskopgabeln, UpSideDown Gabeln), die ebenfalls zu dieser Unterposition gehören, zur Verbesserung des Bodenkontakts und des Komforts mit Federn und Stoßdämpfern ausgerüstet. Eine Hinterradgabel kommt bei Fahrrädern als „einzelnes Teil“ so gut wie nicht mehr vor, denn das Hinterrad wird nahezu ausschließlich direkt in den Rahmen „eingehängt“. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0?
Die Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0 umfasst Vorderradgabeln, andere :, Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.91.30.72.0?
Der Drittlandszollsatz für 8714.91.30.72.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.91.30.72.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0?
8714.91.30.72.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.91.30.72.0 im Zolltarif eingeordnet?
8714.91.30.72.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871491 andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon > 87149130 Gabeln > 8714913072 Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.91.30.72.0?
Zu 8714.91.30.72.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.91.30.72.0?
Warennummer 8714.91.30.72.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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