Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 steht für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.99.90.89.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8714.99.90.89.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.99andere, andere
- 8714.99.90andere; Teile
- 8714.99.90.89andere
- 8714.99.90.89.0Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fahrrad-Rückspiegel, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem runden, konvex gekrümmten Spiegel aus Kunststoff, - in einem Gehäuse (Fassung) aus Kunststoff, - mit einem mit Kunststoff beschichteten, flexiblen Gelenkarm (Schwanenhals) aus Aluminium ausgestattet, - mit einer mit ringförmigen Befestigungsvorrichtung mit Schraube versehenen, - erleichtert das Beobachten des rückwärtigen Verkehrsgeschehens und ermöglicht dadurch eine bessere Verwendung der Fahrräder, - keine Einreihung in die Position 7009, da die Spiegelfläche aus einem Kunststoff gefertigt ist, - aufgrund der Herstellerkonzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Rückspiegel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Stoßdämpfer-Außenrohr, - in Form eines spezifisch gefertigten, mehrfach abgestuften Rohrs, - laut Antrag aus einer Aluminiumlegierung (EN AW 6061-T6) hergestellt, - stellt sich als Außenrohr für Stoßdämpfer von Fahrrädern dar, die am Rahmen unter dem Oberrohr verbaut werden und zur Federung der Hinterachse bzw. des sog. Hinterbaus dienen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Stoßdämpfer-Außenrohr) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"
Fahrradsattelgelenk, Artikel: 336_06385, 12102, Foto siehe Anlage, - spezifisch gefertigtes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einer Sattelstange (Schaftrohr), die im oberen Bereich mit einem beweglichen Stützenkopf (Gelenk) versehen ist, - laut Antrag und Datenblatt: - - mit den Abmessungen von ca. 34 cm x 11,5 cm x 9 cm, - - mit zwei Adapterhülsen, - - aus Aluminium gefertigt, - - das Gelenk ermöglicht eine leichte Beweglichkeit des Sattels in alle Richtungen um 15°, - dient zur Sattelbefestigung und zur exakten Einstellung der optimalen Sitzposition, - wird als Verbindungselement zwischen Sattel und Fahrradrahmen in das Sitzrohr des Rahmens gesteckt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Sattelgelenk) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Zubehör für Fahrräder, sog. Fahrradanhänger / Nachläufer / Tandemanhänger für Kinder, Art. 21TM0815, Fotos siehe Anlage, - Nachläufer, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Rahmen aus Stahl, - - einem 18" (Zoll) Rad mit Luftbereifung, - - einer geteilten und abklappbaren Verbindungsdeichsel mit Rastvorrichtung, zur Befestigung des Nachläufers am ziehenden Fahrrad, - - einem höhenverstellbaren Sattel (Standard-Sattelstütze bis max. 33 mm Durchmesser), - - einem nicht lenkfähigen Lenker als Haltegriff; die Lenkung erfolgt ausschließlich durch das Zugfahrrad, - - einer Kurbelgarnitur mit Pedalen und Kette zum Rad, - - einer Freilaufnabe; ermöglicht das Mittreten, jedoch keine Rücktrittbremsfunktion; die Bremsung erfolgt ausschließlich durch das Zugfahrrad, - - einem Schutzblech am Hinterrad, - - einem Kettenschutz, - geeignet für Kinder ab ca. 5 Jahren und einer Körpergröße ab 110 cm, - für alle Arten von Fahrrädern bis 29 Zoll Laufradgröße, - zusammen mit nicht charakterbestimmendem Montagewerkzeug und Handbuch in einem Faltkarton verpackt, - keine Einreihung in Position 8716, da mit Kurbelgarnitur, Pedalen und Kette zum Rad (Antriebsvorrichtung) ausgestattet, - erkennbares Zubehör zur ausschließlichen Verwendung an Fahrrädern. "Zubehör für Fahrräder (Nachläufer)"
Gehäuse für Riemenspanner, sog. Housing, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, zylindrischen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - an einem Ende und kurz vor dem anderen Ende mit einer radialen Verdickung mit Auswölbungen und zwei Bohrungen mit Gewinde, - - an einem Ende mit zwei Einwölbungen mit Lochungen (ggf. mit Gewinde) radial nach innen, - - wird als Gehäuse eines Riemenspanners für Fahrräder verwendet, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 7616 als Ware aus Aluminium, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden. "Teil für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712 (Gehäuse für Riemenspanner)"
Spannhebel für Riemenspanner, sog. Hebel (Lever), Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, gebogenen, gabelartigen, zur Aufnahme einer Spann- rolle bestimmten Erzeugnissen, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit oder ohne sog. KTL-Beschichtung, - werden in Riemenspannern von Fahrrädern mit Elektrohilfsmotoren mit Riemenantrieben verbaut, - dienen dem dauerhaften Spannen der Zahnriemen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712 (Spannhebel für Riemenspanner)"
Fahrradsattelüberzug, Art. - BIKEN-BEZ -, Foto siehe Anlage, - speziell geformter Überzug für einen Fahrradsattel, - aus Spinnstoffgeweben aus (lt. Antrag) 100% Polyester, - (lt. Antrag) mit den Abmessungen von 245 mm x 255 mm, - auf der Unterseite mit einem Gummizug ausgestattet, - aufgrund der Form und Abmessungen erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Sattelüberzug) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"
Warenzusammenstellung, sog. Air Can Upgrade Kit - MegNeg 205/230x57.5-65mm - Deluxe A1-B2/Super Deluxe A1-B2, Herstellernummer: 004.4318.028.001, Foto siehe Anlage, - in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt; bestehend aus: - Luftkanister/Luftkammer (Air Can): - - zylinderförmiges Erzeugnis, - - wird auf den Dämpfer eines Fahrrades geschraubt und über ein Autoventil mit Luft befüllt (stellt sich als Teil des Dämpfers dar), - - über den Luftdruck im Dämpfer wird das Fahrwerk an das Gewicht des Fahrers angepasst, - Spacer: - - zylinderförmiges Erzeugnis, - Dichtungen: - - in unterschiedlichen Größen, - zwei Tuben mit Öl und Schmierfett sowie Aufkleber, - der Luftkanister verleiht der Warenzusammenstellung insbesondere in Bezug auf den Wert den wesentlichen Charakter. "Teil (Luftkanister) für Fahrräder"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 99 90 Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0?
Die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.99.90.89.0?
Der Drittlandszollsatz für 8714.99.90.89.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.99.90.89.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0?
8714.99.90.89.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.99.90.89.0 im Zolltarif eingeordnet?
8714.99.90.89.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871499 andere, andere > 87149990 andere; Teile > 8714999089 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.99.90.89.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.99.90.89.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9662/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0?
Warennummer 8714.99.90.89.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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