Zolltarifnummer 8714.99.90.89: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 8714.99.90.89 steht für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.99.90.89 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8714.99.90.89
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.99andere, andere
- 8714.99.90andere; Teile
- 8714.99.90.89Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.99.90.89
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Dossier ergonomique monté sur une structure tubulaire en métal, conçu pour être fixé sur la barre de protection d'un vélo cargo. Le dossier est spécifiquement conçu et dimensionné pour s'adapter sur la structure de protection arrière d'un vélo cargo afin de caler et sécuriser le dos d'un enfant ou passager transporté à l'arrière. Composition : Acier : 78,34% Acier inoxydable : 7,31% Polycarbonate : 6,54%
Pièce de fixation en plastique et en métal, permettant d'ancrer et de verrouiller la structure de la barrière de protection enfant à l'avant du porte-bagages arrière du vélo cargo. Elle sert de support d'ancrage dédié pour le maintien de la barrière de sécurité enfant sur le vélo. Composition : Acrylonitrile Butadiène Styrène (ABS) : 48,88 % Polycarbonate : 48,88 % Acier : 1,65 % Acier inoxydable : 0,50 % Aluminium : 0,09 % Acier Chromoly : 0,07 %
Entretoise en aluminium autre que coulé/moulé, ronde, d'un diamètre interne de 25,45 mm, d'un diamètre externe de 31,80 mm et d'une hauteur de 5mm. Cette entretoise s'ajoute sous la potence d'un vélo. Elle est conçue pour ajuster la hauteur de la potence en fonction des besoins des différents cyclistes. Composition : 100% aluminium.
Structure métallique de protection et de maintien conçue pour être fixée sur le porte-bagages ou le châssis arrière d'un vélo cargo. Elle est conçue pour sécuriser les enfants ou passagers assis à l'arrière et leur offrir une prise en main stable durant le transport. Composition : Aluminium : 97,37 % (Structure tubulaire principale) Acier : 1,01 % (Visserie et éléments de fixation) PolyoxyMéthylène (POM / Plastique) : 1,62 % (Embouts de protection, bagues d'assemblage et éléments de rembourrage/remplissage) Dimensions : 80 x 41 x 5,5 cm Poids : 2kg
Fahrradsattelüberzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - speziell geformter Überzug für einen Fahrradsattel, - - aus Spinnstoffgeweben aus 100% Polyester, - - mit dem Sublimationsdruck bedruckbar, - - mit den Abmessungen von 245 mm x 225 mm, - - auf der Unterseite mit einem Gummizug ausgestattet, - aufgrund der Form und Abmessungen erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Sattelüberzug) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"
Fahrradgriffe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form eines linken und eines rechten, spezifisch ergonomisch geformten und mit Anti- Rutsch-Griffflächen versehenen Lenkergriffs, - - mit einem Innendurchmesser von ca. 22 mm und einer Länge von ca. 136 mm, - - aus Kunststoff (TPE), - werden auf die Enden von Fahrradlenkern gesteckt, - dienen dazu, das Umgreifen der Metallstangen angenehmer und sicherer zu gestalten sowie der Entlastung der Handgelenke, - sind paarweise auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradgriffe) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Scheinwerferhalter, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - auf einer Unterlage aus Pappe aufgemacht, - - in Form einer schwarzen, spezifisch gestalteten, länglichen, gebogenen Haltevorrichtung aus unedlem Metall, - - mit den Abmessungen von 80 mm x 40 mm x 20 mm, - - am oberen Ende mit einer gabelförmigen Gestaltung zur Befestigung eines Frontscheinwerfers, - - am unteren Ende mit einem sog. Langloch versehen, - - wird bei der Cantileverbremse an Fahrrädern verbaut, - - dient der Befestigung des Frontscheinwerfers, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Scheinwerferhalter) für Fahrzeuge der Positionen 8711 und 8712"
Speichenreflektoren, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - auf einer Pappunterlage aufgemacht, - - in Form von zwei orangefarbenen, annähernd ovalen Speichenreflektoren aus Kunststoff, - werden als passive Beleuchtungselemente in den Speichen an Fahrrädern befestigt, - dienen bei Dunkelheit (u. a. bei ausgefallener Eigenbeleuchtung) dazu, eine gewisse Sichtbarkeit gewährleisten, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712 (Speichenreflektoren)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 99 90 Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.99.90.89?
Die Zolltarifnummer 8714.99.90.89 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.99.90.89?
Der Drittlandszollsatz für 8714.99.90.89 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.99.90.89?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.99.90.89?
8714.99.90.89 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.99.90.89 im Zolltarif eingeordnet?
8714.99.90.89 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871499 andere, andere > 87149990 andere; Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.99.90.89?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.99.90.89 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-05728. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.99.90.89?
TARIC-Code 8714.99.90.89 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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