Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0: Stahlräder, andere :, andere :, Stahlräder, bestimmt für Anhänger oder Sattelanhänger…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0 steht für Stahlräder, andere :, andere :, Stahlräder, bestimmt für Anhänger oder Sattelanhänger, nicht selbstfahrend, von Straßenzugmaschinen, auch mit Zubehör und/oder Reifen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8716.90.90.97.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8716.90.90.97.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
- 8716.90Teile
- 8716.90.90andere Teile
- 8716.90.90.97Stahlräder, bestimmt für Anhänger oder Sattelanhänger, nicht selbstfahrend, von Straßenzugmaschinen, auch mit Zubehör und/oder Reifen
- 8716.90.90.97.0Stahlräder, andere :, andere :, Stahlräder, bestimmt für Anhänger oder Sattelanhänger, nicht selbstfahrend, von Straßenzugmaschinen, auch mit Zubehör und/oder Reifen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Xingmin Intelligent Transportation Systems Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Tangshan Xingmin Wheels Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Xianning Xingmin Wheels Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Dongfeng Automobile Chassis System CO., Ltd (also called ‘Dongfeng Automotive Wheel Co., Ltd’) | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Hangzhou Forlong Impex Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Hangzhou Xingjie Auto Parts Manufacturing Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Jiaxing Henko Auto Spare Parts Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):50.300 % ; A (01):66.400 % | Jining Junda Machinery Manufacturing Co., Ltd | Regulation 0428/26 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rad, sog. Luftrad, Foto siehe Anlage, - vollständiges Rad (Felge und Reifen), - laut Antrag: - - bestehend aus einem Reifen mit Blockprofil, der mit zwei Einlagen aus Geweben versehen ist, - - aufgezogen auf einer Felge aus Stahl (unedles Metall), - - mit einem Durchmesser von 260 mm (Abmessungen: 260 mm x 85 mm x 20 mm) und einem Gewicht (Netto) von 1,191 kg, - - mit einer Traglast von 200 kg, - aufgrund der technischen Eigenschaften und Konzeption (u. a. Abmessungen, profilierter Reifen) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an nicht selbstfahrenden Fahrzeugen (Sackkarre) bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Rad), nicht aus Aluminium, nicht von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art, Stahlrad, auch mit Zubehör und/oder Reifen"
Schubkarrenrad, sog. Schubkarrenrad "Pannensicher", Foto siehe Anlage, - mit einem mit Rollenlager ausgestatten Radkörper ("Felge") aus Stahl, - mit einer Nabenbreite von ca. 100 mm und einem Achslochdurchmesser von ca. 16,5 mm, - ausgestattet mit einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen (4.80 / 4.00 - 8) aus auf- geschäumten Kunststoff (Polyurethan), - mit einem Durchmesser von ca. 390 mm und einer Breite von ca. 90 mm, - mit einer Belastbarkeitsgrenze (Tragkraft) von ca. 200 kg, - mit einer Steckachse mit einer Länge von ca. 150 mm, - insbesondere aufgrund der Konzeption und technischen Eigenschaften (u. a. Abmessungen, pannensichere Reifen aus geschäumten Polyurethan) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge. "Teil (Schubkarrenrad) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716, anderes als in den TARIC-Codes 8716 9090 15 bis 8716 9090 95 genannte, Stahlrad, auch mit Zubehör und/ oder Reifen"
Schubkarrenrad, sog. Schubkarre 15" Ersatzrad, Foto siehe Anlage, - Rad mit Bereifung, bestehend aus - - einem pannensicheren Vollreifen aus Polyurethan, - - einem Radkörper ("Felge") aus Stahl (4.0/3.5 - 8) mit Radlager, - mit einem Reifendurchmesser von ca. 15 Zoll (ca. 380 mm) und einer Reifenbreite von 4 Zoll (ca. 100 mm), - Reifen in breiter, flachgerippter Ausführung zum Verhindern des Einsinkens in Schlamm, Sand oder Kies, - für unterschiedliche Achsen-/Wellendurchmesser von 16 mm oder 20 mm, - gemeinsam mit Zubehör (Abstandhalter, Radlager und Nabe) zur passgenauen Montage für die unterschiedlichen Achsen-/Wellendurchmesser in einem Verkaufskarton verpackt, - aufgrund der technischen Eigenschaften (u. a. Achsengrößen, profilierte, pannensichere Reifen aus geschäumtem Polyurethan) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an nicht selbstfahrenden Fahrzeugen. "Teil (Schubkarrenrad) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716, anderes als in den TARIC-Codes 8716 9090 15 bis 8716 9090 95 genannte, Stahlrad, auch mit Zubehör und/oder Reifen"
Schubkarrenrad, sog. Schubkarre 15" Ersatzrad, Foto siehe Anlage, - Rad mit Bereifung, bestehend aus - - einem pannensicheren Vollreifen aus Polyurethan, - - einem Radkörper ("Felge") aus Stahl (4.0/3.5 - 8) mit Radlager, - mit einem Reifendurchmesser von ca. 15 Zoll (ca. 380 mm) und einer Reifenbreite von 4 Zoll (ca. 100 mm), - Reifen in breiter, flachgerippter Ausführung zum Verhindern des Einsinkens in Schlamm, Sand oder Kies, - für unterschiedliche Achsen-/Wellendurchmesser von 16 mm oder 20 mm, - gemeinsam mit Zubehör (Abstandhalter, Radlager und Nabe) zur passgenauen Montage für die unterschiedlichen Achsen-/Wellendurchmesser in einem Verkaufskarton verpackt, - aufgrund der technischen Eigenschaften (u. a. Achsengrößen, profilierte, pannensichere Reifen aus geschäumtem Polyurethan) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an nicht selbstfahrenden Fahrzeugen. "Teil (Schubkarrenrad) für andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Position 8716, anderes als in den TARIC-Codes 8716 9090 15 bis 8716 9090 95 genannte, Stahlrad, auch mit Zubehör und/oder Reifen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0?
Die Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0 umfasst Stahlräder, andere :, andere :, Stahlräder, bestimmt für Anhänger oder Sattelanhänger, nicht selbstfahrend, von Straßenzugmaschinen, auch mit Zubehör und/oder Reifen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.90.90.97.0?
Der Drittlandszollsatz für 8716.90.90.97.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8716.90.90.97.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0?
8716.90.90.97.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8716.90.90.97.0 im Zolltarif eingeordnet?
8716.90.90.97.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871690 Teile > 87169090 andere Teile > 8716909097 Stahlräder, bestimmt für Anhänger oder Sattelanhänger, nicht selbstfahrend, von Straßenzugmaschinen, auch mit Zubehör und/oder Reifen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.90.90.97.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.90.90.97.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17811/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Gilt für 8716.90.90.97.0 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 8716.90.90.97.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.90.90.97.0?
Warennummer 8716.90.90.97.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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