Zolltarifnummer 8906.90: Andere Wasserfahrzeuge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8906.90 steht für Andere Wasserfahrzeuge, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8906.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 89. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8906.90
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8906.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Einreihung der Schiffsrumpfhälften und -drittel siehe die Erläuterungen zu Pos. 8901.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Wasserfahrzeuge, die von den Pos. 8901 bis 8905 nicht erfasst sind. Hierzu gehören insbesondere: 1) Kriegsschiffe aller Art, die wiederum eingeteilt werden können in: a) Kampfschiffe, bestückt mit unterschiedlichen Angriffs- und Verteidigungswaffen und mit Schutzeinrichtungen gegen Beschuss (z. B. Panzerung oder mit vielen wasserdichten Schotten) oder mit Unterwasservorrichtungen (antimagnetischer Schutz gegen Minen). Sie sind in der Regel u. a. mit Ortungs- und Abhöreinrichtungen, wie Radargeräten, Sonargeräten, Infrarot-Suchgeräten sowie mit Geräten zum Stören des Funkverkehrs ausgestattet. Schiffe dieser Art unterscheiden sich u. a. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 476/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABL EU Nr. L 144, Seite 13) (RV L476/09): Ein System, bestehend aus folgenden Bauteilen: - eine Fernsehkamera mit hoher Auflösung, auf einem Tauchfahrzeug (einem so genannten Remote Operated Vehicle — ROV) befestigt, - ein Steuerungsgerät mit einem Bildschirm für die Fernsteuerung des Fahrzeugs und der Kamera, beispielsweise mittels eines Joystick, und die Visualisierung der von der Kamera aufgenommenen Bilder, - ein Stromkabel. Das erste Bauteil wiegt rund 3,6 kg. Das Gesamtgewicht des Systems liegt bei 32 kg. Das System wird für Unterwassereinsätze verwendet, bei denen Bilder aufgenommen und über Kabel auf den Bildschirm des Steuerungsgeräts geleitet werden. Es kann bis zu einer Tiefe von etwa 90 m eingesetzt werden. …
1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen (RV E8901000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 22 10, 8903 23 10, 8903 32 10, 8903 33 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt (RV G8901000). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8906.90?
Die Zolltarifnummer 8906.90 umfasst Andere Wasserfahrzeuge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8906.90?
Für 8906.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8906.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 890690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8906.90?
8906.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8906.90 im Zolltarif eingeordnet?
8906.90 steht in dieser Hierarchie: 89 WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN > 8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8906.90?
Zu 8906.90 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8906.90?
HS-Unterposition 8906.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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