Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9013.80.80.00: Flüssigkristallvorrichtungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9013.80.80.00 steht für Flüssigkristallvorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9013.80.80.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9013.80.80.00
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
  3. 9013.80andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9013.80.80andere
  5. 9013.80.80.00Flüssigkristallvorrichtungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9013.80.80.00

HS-Code9013.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9013.80.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9013.80.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A001iElectronic items as follows:
  • 3A501Electronic items as follows:
  • 6A004Optical equipment and components, as follows:
  • 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5426/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Sog. Lupendose, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 5 cm, Durchmesser ca. 8 , 5 cm) aus - einem durchsichtigen, teekannenartigen Glasbehälter mit einer Höhe von ca. 19 , 5 cm sowie - einem anschraubbaren schwarzen Kunststoffdeckel mit Handgriff (Höhe ca. 2 , 5 cm, Durchmesser ca. 14 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 8 cm) mit integrierter Zusatzlinse (Durchmesser ca. 2 cm), einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Akku und einem im Handgriff untergebrachten USB-Anschluss sowie einem Kippschalter zum An- und Ausschalten der LEDs (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (ein USB-Kabel zur Stromversorgung, ein weißer anschraubbarer Kunststoffdeckel (Durchmesser ca. 13 , 5 cm), um das Gefäß während des Ladens geschlossen zu halten, verschiedenen beschrifteten Pappschildchen (Hybrid, Sativa, Indica) sowie ein Putztuch aus Spinnstoff) in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI46564/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-07

Sog. Lupen mit Aufnahmefunktion, 6er-Set, jeweils in Form einer zusammengesetzten Ware aus einer Handlupe aus Kunststoff mit einem Lupenglas (Durchmesser 9 , 5 cm) zur 2- oder 4-fachen Vergrößerung von Beobachtungsobjekten und einem Tonaufnahme- und wiedergabegerät mit Mikrofon, Lautsprecher und Speichervorrichtung zur 30-sekündigen Tonaufnahme- und -wiedergabe. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das 6er-Set ist als Warenzusammenstellung mit einer nicht charakterbestimmenden Kurzanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf hergerichtet. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt oder inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI5396/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Sog. Lupendose, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware, in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 4 , 5 cm, Durchmesser ca. 8 , 5 cm) aus - einem durchsichtigen Kunststoffbecher (Höhe ca. 4 cm, Durchmesser ca. 8 , 5 cm) sowie - einem anschraubbaren Kunststoffdeckel (Höhe ca. 1 cm, Durchmesser ca. 8 , 5 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 3 , 5 cm), mit Kindersicherung, mit einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Batterie (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist mit einer Gebrauchsanweisung (De-minimis-Regel) in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI54284/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-26

Sog. Schneeuntersuchungsset, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Thermometer mit einer analogen Anzeige, - eine Karte aus Aluminium (15 x 10 cm), die mit verschiedenen Skalen versehen ist und zur Bestimmung der Körnung der Schneekristalle genutzt wird, - einem Neigungsmesser, der mit einem Kompass ausgestattet ist und u. a. zur Bestimmung der Hangneigung genutzt wird, - einer in Bezug auf den Wert charakterbestimmenden, aufklappbaren Lupe und - einem Booklet, die gemeinsam in einer zum dauerhaften Gebrauch hergerichteten Tasche sowie in einer transparenten Kunststofftüte verpackt sind (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Set ist dazu bestimmt, bei der Analyse der Schneeverhältnisse u. a. zur Vermeidung von Lawinen verwendet zu werden. Die Ware wird als "optisches Gerät, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterposition (KN) 9013 1010 bis 9013 8040" eingereiht.

DEBTI8920/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Strahlenteiler / PB SPLITTER - SUPPLY PARTS, Artikel-Nr.: PBS15P11S00-CPT2, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderförmigen Gehäuse (Durchmesser 5,5 mm) aus Edelstahl, das einen Polarisationsstrahlteiler-Würfel in der Mitte eines Kollimatorlinsenpaars enthält, die durch ein zylindrisches Glasrohr gesichert sind. In das Gehäuse mündet an einer Seite eine Eingangs-Glasfaser, an der anderen Seite treten zwei Glasfasern aus. Die Ware dient dem Aufsplitten eines Lichtstrahles in zwei polarisierte, optische Signale. Die Ware wird unter anderem für optische Verstärker wie Hochleistungs-EDFA oder Raman-Verstärker sowie im Labor verwendet. Zur äußeren Form siehe Datenblatt in Anlage. Die Ware wird als "optisches Gerät, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040" eingereiht.

DEBTI6970/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

„Erbium-Faser-Verstärker CEFA-C-PB-HP“, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse, das Erbium dotierte, optische Faserlaser, mehrere Verstärkerstufen, einen Vorverstärker, Treiber und Steuerelektronik sowie FC/APC-Anschlüsse enthält. Das Gerät wird hauptsächlich in wissenschaftlichen Anwendungen (u.a. Nano-Technologie oder in unterschiedlichen Bereichen der Optik) bzw. bei verschiedenen Tests oder Messungen zur Verstärkung eines optischen Signals im Frequenzbereich 1540 bis 1565 eingesetzt. Die Einreihung als „Gerät für die Kommunikation“ innerhalb der Position 8517 der Kombinierten Nomenklatur scheidet wegen der Verwendungsbreite des Faserverstärkers aus. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9013 1000 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

ESBTIESBTI2024SOL1156Erteilt von ESGültig bis 2028-01-15

Aparato compuesto por varios espejos. Es un aparato cuadrangular con una carcasa exterior con dos tubos de entrada y salida de haz de láser, con espejos en su interior. El aparato contiene varios conectores. Mediante un dispositivo que permite el movimiento, se va modificando la posición de los espejos, que reflejan y desvían un haz de luz de un láser hacia un ángulo determinado, consiguiendo que se incida en la posición deseada.

BEBTIDT.50.017.076Erteilt von BEGültig bis 2027-12-10

Een elektrochrome meerlaagse folie dat door middel van elektrische spanning controle mogelijk maakt over de wijze waarop de lichtinval gemanipuleerd wordt en zo transparantie of ondoorzichtigheid kan creëren. De kern van dit meerlaagse product bestaat uit een mengsel waarin druppeltjes vloeibare kristallen in een polymeer zijn gesuspendeerd. Dit mengsel bevindt zich tussen twee geleidende ITO-lagen die zich vervolgens tussen twee externe lagen PET-folie (isolerende functie) bevinden. Wanneer er een spanning wordt aangebracht (tussen 18 en 75 Volt), komen de druppeltjes op één lijn te staan, waardoor het scherm transparant wordt en het licht erdoorheen komt. In het andere geval, wanneer er geen elektrische spanning op het scherm wordt toegepast en de druppeltjes inactief zijn; verstrooien die vloeibare kristaldruppeltjes het licht die het scherm doordringt, wat resulteert in een ondoorzichtige toestand. De film (folie) is bijgevolg al voorbereid voor één bepaalde toepassing, nl. ter montage in een voorruit of een panoramisch dak van motorvoertuigen. Zoniet, zou dergelijke film (folie) ook aangewend kunnen worden in kantoren, vergaderruimtes, badkamers en elke andere ruimte waar on-demand privacy vereist is. Het kan ook helpen bij het beheersen van zonnewarmte wanneer het op ramen wordt aangebracht, of kan dienen als projectiescherm, waarbij wordt geschakeld tussen ondoorzichtige en heldere toestanden. De film (folie) is al gesneden en verwerkt in een specifieke vorm in overeenstemming met het glas binnen de ‘automotive industry’ waarin het zal worden gebruikt. Tevens wordt het geleverd met een busbar (spanningsrail) die is ontworpen volgens de behoeften van elk voertuig om de film (folie) aan en uit te kunnen schakelen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.80.80.00?

Die Zolltarifnummer 9013.80.80.00 umfasst Flüssigkristallvorrichtungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.80.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 9013.80.80.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9013.80.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901380. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.80.80.00?

9013.80.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9013.80.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

9013.80.80.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901380 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte > 90138080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.80.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9013.80.80.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5426/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9013.80.80.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9013.80.80.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A001i, 3A501, 6A004, 6A005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.80.80.00?

TARIC-Code 9013.80.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.