Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9013.90.80: Teile und Zubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9013.90.80 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9013.90.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9013.90.80
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
  3. 9013.90Teile und Zubehör
  4. 9013.90.80Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9013.90.80

HS-Code9013.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9013.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:
  • 6A005e"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1922/24-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-21

Optisches Strahlabkenkmodul, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit Umlenkspiegeln, einer Spiegelmechanik, einer Fasereinkopplung und einer mechanischen Anschlussvorrichtung mit einem Magneten (siehe Abbildung in der Anlage). Das Modul ist Bestandteil einer Lithografieanlage für die Waferproduktion (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es wird dazu verwendet, den Strahl eines externen Lasermoduls (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zielgerichtet so abzulenken, dass dieser auf in einer Vakuumkammer fliegende Zinntröpfchen trifft, um um diese zu beleuchten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.

DEBTI2111/24-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-21

So genannter Polygon-Scanner, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Gehäuse mit einem innen liegenden, 24-seitigen Spiegelrad, einem Elektromotor und einer Ansteuerelektronik. Der elektronisch gesteuerte Motor bewegt das Spiegelrad. Die Ware wird in die Lasereinheit eines augenmedizinischen Lasergerätsystems eingebaut und stellt sich daher als Zubehör für die nächsthöhere zolltarifliche Einheit "Laser" dar. Durch das Spiegelrad wird ein geleiteter Laserstrahl zielgerichtet abgelenkt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für einen Laser, ausgenommen Laserdioden bestimmt" eingereiht

DEBTI31760/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-08

Sog. Verlängerung für Türspion, im Wesentlichen bestehend aus einem hohlzylindrischen Kunststoffröhrchen (L x D ca.:30,0 x 14,0 mm) mit einem M12-Innengewinde an der einen und einem M12-Außengewinde an der anderen Öffnung. Eine der beiden Röhrchen verfügt über eine durchsichtige Kunststoffscheibe ohne weitere optische Funktion. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird zwischen die zwei Teile eines Türspions geschraubt und dient somit der Verlängerung des selbigen, sodass er auch in Türen größerer Breite eingebaut werden kann. Die Scheibe und das Material gewährleisten dabei eine thermische Trennung zwischen beiden Seiten der Tür. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein optisches Gerät der Position 9013, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 9005 bis 9013 9010 erfasst" eingereiht.

DEBTI12872/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-11

"Galvo Scanner Bearbeitungskopf für Lasersystem", Laserstrahlablenkeinheit, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse mit einem Laserstrahleingang und Faseranschluss, einer Kollimationseinheit und F-Theta Linse, einer Ablenkeinheit mit zwei motorverstellbaren Spiegeln sowie je nach Ausführung verschiedenen elektrischen Anschlüssen. Das Gerät dient als Zubehör für einen Laser (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) für das zielgerichtete Ablenken des Laserstrahls in zwei Achsen. Eine große Variation von Spotgrößen und Scanfelder stehen zur Verfügung, um den jeweiligen Anforderungen zu entsprechen. Das Anwendungsgebiet umfasst Kunststoffschweißen, selektives Löten und Wärmebehandlung. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.

DEBTI41871/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-10

Optisches Strahlablenkmodul, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit Umlenkspiegeln, einer Spiegelmechanik, einer Fasereinkopplung und einer mechanischen Anschlussvorrichtung mit einem Magneten (siehe Abbildung in der Anlage). Das Modul ist Bestandteil einer Lithografieanlage für die Waferproduktion (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es wird dazu verwendet, den Strahl eines externen Lasermoduls (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zielgerichtet so abzulenken, dass dieser auf in einer Vakuumkammer fliegende Zinntröpfchen trifft, um diese zu beleuchten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.

CZBTI48/004358/2021-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2024-01-20

Dle poskytnutých údajů se jedná o světelný zdroj pro průmyslové boroskopy. Poskytuje osvětlení, které je pomocí světlovodného kabelu (není součástí ZISZ) přenášeno na boroskop. Zdrojem světla je vysokotlaká výbojka. Přístroj je složen z více materiálů - kov, plast, polovodičové součástky.

DEBTI29680/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-08

Gehäuse für ein monokulares Nachtsichtgerät als ein aus schwarzem Kunsttoff gefertigtes, annährend zylinderförmiges, mehrfach abgestuftes Bauteil, welches der Aufnahme der Hauptkomponenten (Objektiv, Bildverstärker, Okular etc.) des Nachtsichtgerätes dient (siehe Abbildung in der Anlage). Dazu verfügt es verschiedene Gewindebuchsen, Aussparungen und ein Außengewinde. Bei dem Nachtsichtgerät (Hauptware) handelt sich nicht um ein Fernrohr der Position 9005, da es in der vorliegenden Konfiguration (1-fach Vergrößerung) entfernte Objekte nicht unter einem vergrößerten Sehwinkel zeigt. Eine Einreihung als Zielfernrohr in die die Unterposition (HS) 9013 10 kommt nicht in Betracht, da das Nachtsichtgerät kein Kimme und Korn ersetzendes optisches Gerät ist. Es verfügt weder über ein Fadenkreuz noch andere in die Optik eingebrachte Zielvorrichtung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein optisches Gerät der Position 9013, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 9005 bis 9013 9010 erfasst" eingereiht.

DKBTI20-0754816Erteilt von DKGültig bis 2023-11-04

Varen foreligger som flad ring af aluminium i to niveauer. Fra varens yderste kant afgår der en fiber, der er udstyret med en firkantet metalplade i enden. Efter det oplyste er varen en højeffekts optisk fiberforstærker og en kernekomponent i højeffekts lasere. Varen anvendes til forstærkning af et svagt optisk laser-signal. Af de foreliggende oplysninger fremgår det, at varen er speciel designet til og udelukkende til fremstilling af lasersystemer til industriel anvendelse. Varen foreligger som en passiv (ukomplet) komponent, der først virker ved indbygning i et større lasersystem. Varen er efter det oplyste ikke til forstærkning af kommunikationssignaler. Af det modtagne materiale fremgår det, at varen består af en doteret optisk fiber, en linse til at koble optisk pumpelys ind i forstærkeren og mekanikdele til at holde det sammen (den optiske pumpe er ikke en del af varen). Varen foreligger på en monteringsplade af aluminium. Det er oplyst, at varen har følgende dimensioner: Ydre diameter: 360 mm Indre diameter: 220 mm Længde udvendigt kabel: 324 mm

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.90.80?

Die Zolltarifnummer 9013.90.80 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.90.80?

Der Drittlandszollsatz für 9013.90.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9013.90.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.90.80?

9013.90.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9013.90.80 im Zolltarif eingeordnet?

9013.90.80 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901390 Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.90.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9013.90.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI1922/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9013.90.80 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9013.90.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 6A005, 6A005e. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.90.80?

KN-Code 9013.90.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.