Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0: Spritzen, aus Kunststoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0 steht für Spritzen, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9018.31.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9018.31.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9018.31Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, Spritzen, auch mit Nadeln
- 9018.31.10aus Kunststoffen
- 9018.31.10.00.0Spritzen, aus Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Gewindestangen-Justierhilfe, im Wesentlichen bestehend aus einer kastenförmigen, ca. 8,0 x 2,0 x 1,2 cm großen, sich einseitig verjüngenden Vorrichtung mit roter Markierung, aus Kunststoff, versehen mit einer Skalierung von 0 bis 3 (in 0,2 Schritten), mit einer annähernd halbrunden, mit spezifischen Aussparungen bzw. Erhöhungen versehenen Aufnahme für einen Zusammenbau aus einem sog. Insulinreservoir (DEBTI-36619/24) in Form einer Spritze aus Kunststoff (Reservoir-Körper) und eingesetzter sog. Gewindestange (DEBTI-18976/24), nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient zur korrekten Längeneinstellung der Gewindestange im Reservoir vor dem Einsetzen des justierten Reservoirs in eine bestimmte Insulinpumpe, um zu vermeiden, dass sich die Gewindestange bei „Aktivierung“ ins Leere dreht und so die Insulinabgabe ausbleiben würde. Die Längeneinstellung ist beendet, wenn sich der Sechskant der Gewindestange ca. auf Höhe der roten Markierung befindet und sich mit dem Reservoir dreht. Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9017 8090 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Lehre mit verstellbarer Messvorrichtung handelt. Die Ware wird als „Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine medizinische Spritze aus Kunststoff“ (als nächstgrößere Einheit; zusammengesetzt aus Insulin-Reservoir [Pos. 9018] + Gewindestage [Pos. 8483] mit charakterbestimmendem Reservoir) eingereiht.
Sog. Insulinreservoir in Form einer Spritze aus Kunststoff mit Nadel, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen, klarsichtigen Spritzenkörper mit aufgedruckter Skalierung (3,0 ml) aus Kunststoff (Reservoir-Körper), mit einer Kanüle an der Spitze, einem transparenten, runden Deckel am Ende, einem integriertem Kolben, einem Durchmesser von ca. 15 mm und einer Gesamtlänge von ca. 75 mm. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das zum Einmalgebrauch vorgesehene Insulinreservoir wird mit bis zu 3 ml Insulin befüllt und dann ohne die an der Vorderseite befindliche Kanüle in eine Insulinpumpe eingesetzt. Die Nadel dient lediglich dem Durchstechen der Membran einer Insulinampulle. Das im Reservoir befindliche Insulin wird von der Insulinpumpe über ein Infusion-Set kontinuierlich an den Körper des Trägers der Insulinpumpe abgegeben. Insulin, Insulinpumpe, Infusion-Set und Insulinampulle sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung. Die Ware, welche in einer bedruckten Papier-/Kunststofftüte steril verpackt ist, wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. Leerspritzen, in verschiedenen Ausführungen als Applikationsspritze oder sog. Skini-Spritze, jeweils in Form von Kunststoffspritzen, mit einem Volumen von 0,5 ml, 1,2 ml oder 5 ml, im Wesentlichen bestehend aus einem hohlen, zylindrischen, klarsichtigen, teilweise farbigen (Applikationsspritzen) bzw. braunem, schwach durchscheinenden (sog. Skini Spritze) Spritzenkörper aus Kunststoff mit Griffplatte (Fingerauflage), Luer-Lock-Konus und teilweise mit aufgedruckter Skalierung sowie integriertem, beweglichen Kolben mit einem Stopfen am unteren Ende und einer Art Riffelung am Kolbenkopf, um ein Abrutschen zu verhindern. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die zum Einmalgebrauch und nicht für Injektionen vorgesehenen Spritzen werden mit verschiedenen zahnärztlichen Stoffen (z.B. Ultra-Etch, ViscoStat) bzw. mit angemischten Kompositen zur Zahnrestaurierung (sämtlich nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) befüllt und dienen in Verbindung mit geeigneten Ansatzstücken (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) der Direktapplikation im Mund des Patienten in der Praxis. Die Ware wird in Verkaufsverpackungen zu 20, 50 oder 100 Stück (je nach Modell) abgegeben. Die Leerspritzen werden als "medizinische Instrumente in Form von Spritzen aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. Farb- und Kleisterspritze, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen klarsichtigen Spritzenkörper aus Kunststoff mit aufgedruckter Skalierung, einem Volumen von 20 ml, Fingerauflage, Anschlagstift sowie einem integrierten speziell geformten Kolben mit Anschlagrippen, einer Ausformung für den Anschluss der beigelegten Hohlnadel mit angeschrägter Spitze und Schutzkappe (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage), verpackt in einem Kunststoffbeutel. Die Ware dient dem präzisen Verspritzen von z. B. Farbe oder Kleister. Sie wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.
Mechanische Schmerzpumpe, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Spritzensystem (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) aus einem skalierten Gehäuse aus Kunststoff mit integriertem unterdruckbetriebenen Applikationsmechanismus, einem 55 ml Medikamentenreservoir, einer Verschlusskappe mit Patientenhebel, mit einem 90 cm langen, doppellumigen Schlauch als Patientenzuleitung mit integriertem Rückschlagventil, Anschlussstücken, geschlossenem Konnektorsystem sowie integriertem Bakterien-/Luftfilter, - einem Sicherheits-Trageband aus Spinnstoffen mit Einhängöse aus Metall und - einem bedruckten Klebeetikett für Patienten-, bzw. Behandlungsdaten. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Das System erlaubt durch die doppellumige Zuleitung die Gabe einer Infusionslösung bei gleichzeitiger PCA-Therapie über den gleichen venösen Zugang. Es wird zur patientengesteuerten, intravenösen Analgetika-Applikation im Rahmen der postoperativen Schmerztherapie verwendet. Ein Bolus mit 1,0 ml Medikament kann max. alle 7 Minuten zugeführt werden. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Eine Einreihung in die Position 9021 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht die Funktion des beschädigten Körperteiles oder des Körpergebrechens übernimmt oder ersetzt. Die Ware wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.
Mechanische Schmerzpumpe, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Spritzensystem (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) aus einem skalierten Gehäuse aus Kunststoff mit integriertem unterdruckbetriebenen Applikationsmechanismus, einem 55 ml Medikamentenreservoir, einer Verschlusskappe mit Patientenhebel, mit einem 125 cm langen, einlumigen Schlauch als Patientenzuleitung mit Anschlussstücken sowie integriertem Bakterien-/Luftfilter, - einem Sicherheits-Trageband aus Spinnstoffen mit Einhängöse aus Metall und - einem bedruckten Klebeetikett für Patienten-, bzw. Behandlungsdaten. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Das System wird zur patientengesteuerten, intravenösen Analgetika-Applikation im Rahmen der postoperativen Schmerztherapie verwendet. Ein Bolus mit 1,0 ml Medikament kann max. alle 7 Minuten zugeführt werden. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Eine Einreihung in die Position 9021 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht die Funktion des beschädigten Körperteiles oder des Körpergebrechens übernimmt oder ersetzt. Die Ware wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. mechanische Schmerzpumpe, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Spritzensystem (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) aus einem skalierten Gehäuse aus Kunststoff mit integriertem unterdruckbetriebenen Applikationsmechanismus, einem 55 ml Medikamentenreservoir, mit integrierter Boluskammer, Durchflussbegrenzer und Federmechanismus, einer zweiteiligen Verschlusskappe mit Patientenhebel und zwei Schlauchadaptern, mit einem 125 cm langen, klarsichtigen Schlauch (Zuleitung) mit Anschlussstücken und integriertem Bakterien-/Luftfilter sowie Rückschlagventil, - einem Halstrageband aus Spinnstoffen mit Einhängöse aus Metall, - einem bedruckten Klebeetikett für Patienten- bzw. Behandlungsdaten, - einem Tragebeutel aus Kunststofffolie. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das System wird zur patientengesteuerten, intravenösen Analgetika-Applikation im Rahmen der postoperativen Schmerztherapie verwendet. Ein Bolus mit 0,5 ml Medikament kann max. alle 5 Minuten zugeführt werden. Die Bestandteile sind in aufgeschweißten Folientaschen eines viereckigen Tuchs aus beschichtetem Gewebe gemeinsam verpackt und zusätzlich in einer Papier-/Kunststofftüte umverpackt. Eine Einreihung in die Position 9021 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht die Funktion des beschädigten Körperteiles oder des Körpergebrechens übernimmt oder ersetzt. Die Ware wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.
Spritzenzylinder, sog. Karpule, in Form eines röhrchenförmigen, klarsichtigen Medikamentenbehälters (0,5 ml, ohne Skalierung) aus Kunststoff, mit einem Durchmesser von ca. 9 mm und einer Gesamtlänge von ca. 55 mm, welcher einseitig mit einer aufgesetzten Kunststoffkappe versehen ist. Die Ware wird mit einem Medikament befüllt und anschließend mit einem Stopfen verschlossen (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die gesamte Karpule wird in einen elektronischen Einweg-Patch-Injektor (sog. Smart Dose - ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingesetzt, welcher das Medikament aus der Karpule durch eine integrierte Nadel subkutan injiziert. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein medizinisches Instrument in Form einer Spritze" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0 umfasst Spritzen, aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.31.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9018.31.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9018.31.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901831. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0?
9018.31.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9018.31.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9018.31.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901831 Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, Spritzen, auch mit Nadeln > 90183110 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.31.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.31.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30352/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.31.10.00.0?
Warennummer 9018.31.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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