Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.49.90.00: Medizinische, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.49.90.00 steht für Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.49.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9018.49.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.49andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere
  4. 9018.49.90andere
  5. 9018.49.90.00Medizinische, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.49.90.00

HS-Code9018.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9018.49.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

IEBTIIENEN004-2026-BTI104Erteilt von IEGültig bis 2029-04-29

A single-patient, reusable, moulded intraoral device for use during orthodontic treatment. It is designed to retract lips and cheeks away from the dentition. The device is inserted into the patient’s mouth to retract soft tissue and maintain retraction while the intraoral images captured form part of the clinical information available to the orthodontist. It comes in two sizes: standard and small, consisting of a frame, an adjustable slider component, instructions for use and resealable pouch packaging. The components are packaged together for retail sale and are not intended to be sold separately. It is manufactured from ABS thermoplastic. The slider component allows temporary positioning of a smartphone camera. The device does not perform imaging itself and does not enhance smartphone functionality beyond positioning.

IEBTIIENEN004-2025-BTI381Erteilt von IEGültig bis 2028-10-29

Dental Scanning Wand Sleeve. It is a single-use protective sleeve for a handheld oral scanning wand (not the subject of this BTI). The scanning wand operates by projecting a light source into the patient’s mouth while imaging sensors capture the reflected light to generate detailed topographical images of a patient's teeth, oral tissues, and bite relationships. The sleeve connects to the scanning wand by means of an integrated snap-fit and retention groove mechanism. Once connected, it prevents direct patient contact with the wand ensuring compliance with infection-control standards. It also acts as a thermal barrier as the wand tip may exceed 40°C when in use. The optical window on the sleeve features an anti-reflective (AR) coating, minimizing glare and internal reflections, optimizing light transmission, and improving image quality.

IEBTIIENEN004-2025-BTI404Erteilt von IEGültig bis 2028-10-16

Dentist chair incorporating a cuspidor (spittoon mouth rinser), a touchpad (for controlling the chair, overhead light, cup fill and bowl rinser), tubing (for attaching handpieces and drills not included in this BTI) and a scaler. The dentist chair is upholstered and is made from a combination of metal and plastic. It has a tilting/raising/swivel mechanism. It is presented unassembled. All the components are boxed separately and wrapped together on one pallet at the point of import.

IEBTIIENEN004-2022-BTI270Erteilt von IEGültig bis 2025-07-26

Dentist chair incorporating a cuspidor (spittoon mouth rinser), a touchpad (for controlling the chair, overhead light, cup fill and bowl rinser), tubing (for attaching handpieces and drills not included in this BTI) and a scaler. The dentist chair is upholstered and is made from a combination of metal and plastic. It has a tilting/raising/swivel mechanism. It is presented unassembled. All the components are boxed separately and wrapped together on one pallet at the point of import.

DEBTI46366/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-18

3D-Drucker, in Form eines sockelförmigen, oben rot verglasten Standgeräts (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage; Maße: 267 x 420 x 593 mm; 21 kg). Die Ware dient der maschinellen Herstellung von künstlichem Zahnersatz (Kronen, Brücken) und kieferorthopädischen Hilfsmitteln mittels 3D-Druck aus flüssigem Kunstharz in Dentallaboratorien. Aufgrund der geräteeigenen Software ist das Gerät ausschließlich für den Dentalbereich nutzbar. Eine Einreihung in die Position 8485 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kapitels 90 gemäß Anmerkung 1 m) zu Abschnitt XVI von diesem ausgenommen sind. Die Ware wird als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI49865/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-30

Sog. Blister 2: 1 Kunststoffgriff + 1 Kopfstück mit Spiegelfolie, bestehend aus einem aus Griff und einem Aufsatzstück mit abgeknicktem Koptteil mit Spiegelfolie, aus Kunststoff. Die Ware stellt sich als Mundspiegel dar, wie er auch zu zahnärztlichen Untersuchungen verwendet wird. Die Ware ist in einer Blisterpackung verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, anderes als in Unterposition (KN) 9018 4910 genannt“ eingereiht.

DEBTI29287/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-04

Sog. Druckwanne, im Wesentlichen bestehend aus einer spezifisch geformten Kunststoffschale mit diversen Einkerbungen und Ausformungen sowie einem integrierten, annähernd rechteckigen, ca. 139 mm x 84 mm großen Belichtungsfenster in Form einer Kunststofffolie (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Wanne wird in einem 3D-Drucker (zahnärztliches Gerät der Position 9018) verwendet und dient der Aufnahme des flüssigen Polymers sowie der Durchleitung des Lichtes zur Aushärtung des Materials. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein zahnärztliches, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasstes Gerät" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2021-06291Erteilt von FRGültig bis 2024-10-13

Appareil conçu pour fabriquer des produits de dentisterie. Le produit consiste en une machine complète livrée avec ses accessoires et équipements (module caméra, broche motorisée, unité d'aspiration, portique,...) selon la configuration choisie par le client. Système modulaire à base fixe équipé d'un logiciel de contrôle pour effectuer les opérations (fraisage, meulage, usinage) nécessaires à la réalisation de prothèses dentaires en différents matériaux (oxyde de zirconium, chrome-cobalt, etc).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.49.90.00?

Die Zolltarifnummer 9018.49.90.00 umfasst Medizinische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.49.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9018.49.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.49.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901849. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.49.90.00?

9018.49.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.49.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9018.49.90.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901849 andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere > 90184990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.49.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.49.90.00 erfasst, zum Beispiel IEBTIIENEN004-2026-BTI104. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.49.90.00?

TARIC-Code 9018.49.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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