Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0: Medizinische, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 steht für Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.49.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9018.49.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.49andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere
  4. 9018.49.90andere
  5. 9018.49.90.00.0Medizinische, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0

HS-Code9018.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9018.49.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9018.49.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33288/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-10

Wangen- und Lippenspreizer, sog. KleerView, in Erwachsenen- oder Kindergröße, Art.-Nr. 1821 oder 1820, bestehend aus einem spezifischen Kunststoffformteil, welches während einer zahnärztlichen Behandlung dem Patienten eingesetzt wird, um die Wangen bzw. die Lippen des Patienten in einer stabilen Position zu halten, z. B. zur Behandlung im Frontzahnbereich, bei der Zahnaufhellung oder der klinischen Fotografie. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" einzureihen.

DEBTI36084/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-17

Polierkörper, sog. OpalCups Bristle, Variante Bürstenkelch, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, ca. 8 mm langen und im Durchmesser ca. 6 mm messenden Polierkörper aus Kunststoff sowie einem in dessen Mitte befindlichen, leicht herausstehenden Borstenbündel sowie einem Schaft aus Metall mit einer Länge von ca. 15 mm und speziell ausgeformtem Ende. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in das Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingespannt und dient der rotierenden Politur von Zähnen. Sie wird mit der Opalustre-Mikroabrasionstechnik verwendet, um eine aggressivere Wirkung zu erzielen und Verspritzen zu minimieren. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmen weder das Borstenbündel noch der Kunststoffpolierkörper den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Einreihung erfolgt daher in die letzte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die Erzeugnisse sind zu je 20 Stück in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung enthalten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument (zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4100 erfasst" eingereiht.

DEBTI36124/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-13

Sog. Jiffy Diamond Strip, in Form eines sehr dünnen, rechteckigen, ca. 15 cm langen und in 2 Breiten (schmal = 2,5 mm sowie breit = 4 mm) verfügbaren Metallstreifens, welcher bis auf einen mittigen ca. 12 mm langen Abschnitt gelocht und mit Diamantstaub belegt ist. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis wird im Rahmen zahnärztlicher Eingriffe zum Finieren (Glätten) von Zahnfüllungen in den Zahnzwischenräumen verwendet. Die Streifen sind in Kunststoffröhrchen zu 10 bzw. 15 Stück verpackt. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI36122/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-13

Sog. Jiffy Proximal Saw, in Form eines sehr dünnen, rechteckigen, ca. 6 mm breiten und ca. 15 cm langen Edelstahlstreifens, einseitig mit einer Sägeverzahnung versehen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Erzeugnis dient im Rahmen zahnärztlicher Eingriffe dem Separieren von Zahnfüllungen zwischen den Zähnen. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI36116/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-07

Weichgewebe-Diodenlaser für zahnärztliche Behandlungen, zwei verschiedene Modelle, sog. Gemini bzw. Gemini EVO, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, jeweils in Form eines Tischgerätes, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Unterteil als Fuß mit Bedientasten. Darauf befindet sich ein Display aus Acryl, bei dem 17,2 x 17 x 25,7 cm großen und ca. 1 kg schweren Modell Gemini in viereckiger Form, bei dem 16,5 x 10,8 x 13 cm großen und ca. 1 kg schweren Modell Gemini EVO in runder Form. An das Gerät ist ein Diodenlaser-Handstück per Kabel angeschlossenen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Beim Einschalten der voreingestellten Programme wird die ausgewählte Leistung anzeigt. 16 voreingestellte Verfahren, welche in 3 Kategorien unterteilt sind (chirurgisch, nichtchirurgisch, Schmerzlinderung), stehen zur Verfügung. Unterstützt wird das Arbeiten durch akustische Signale. Der Laser wird durch Betätigen eines batteriebetriebenen und per Bluetooth verbundenen Fußpedals aktiviert und gesteuert. Im Handstück befindet sich eine Glasfaser (Tip), aus der das gebündelte Licht zielgenau vom Behandler eingesetzt werden kann. Der Diodenlaser (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) kann mit einer einzelnen Wellenlänge betrieben werden (810 nm oder 980 nm) oder gleichzeitig mit beiden Wellenlängen dual arbeiten. Der Ware liegt nicht charakterbestimmender Beipack bei (1 Netzteil 1 Fußpedal, 3 Schutzbrillen und 10 Stück 5 mm Tips) sowie bei Modell Gemini EVO zusätzlich drei PBM-Adapter. Die Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Der Diodenlaser wird bei zahnärztlichen Behandlungen im Bereich gewebeschonender Chirurgie und Kieferorthopädie durch Zahnärzte verwendet. Ein weiterer Einsatzbereich liegt bei der Photobiomodulation (PBM), bei der durch Licht einer bestimmten Wellenlänge die lokale Durchblutung, Sauerstoffversorgung und Enzymaktivität verbessert wird (Schmerzlinderung). Die Ware wird als "zahnärztliches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI36084/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-12-07

Polierkörper, sog. OpalCups Finishing, Variante Finierkelch, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, abgestuften, ca. 1 cm langen Polierkörper aus Kunststoff mit 4 Innenverstrebungen und einem Durchmesser von ca. 6 mm sowie einem Schaft aus Metall mit einer Länge von ca. 15 mm und speziell ausgeformtem Ende. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in das Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingespannt und dient der rotierenden Politur von Zähnen. Sie wird mit Opalustre Paste (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Mikropolitur der frisch behandelten Schmelzoberfläche verwendet. Die Erzeugnisse sind zu je 20 Stück in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung enthalten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument (zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4100 erfasst" eingereiht.

DEBTI36330/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-06

Polierinstrumente, sog. Jiffy Polisher, in verschiedenen Ausführungen (Kelche, Scheiben, Spitzen) und verschiedenen Rauhigkeiten in unterschiedlichen Farben (grün, gelb oder weiß), jeweils bestehend aus einem spezifisch geformten Silikon-Polierkörper mit verschiedenen Körnungen (grob, mittel, fein) und einem Winkelstückschaft aus Metall. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Polisher werden im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt und dienen zum Finieren und Polieren von Kunststoff-Komposit-Zahnfüllungen in der zahnärztlichen Praxis. Die Jiffy Polierer sind als Kit (sortiert) zu 9 bzw. 18 Stück sowie in Refillpackungen zu 10 bzw. 12 Stück verfügbar. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument (zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen) bestimmt, keine Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten" eingereiht.

DEBTI34974/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Zahnschutzbänder, sog. InterGuard, in Form eines an beiden Seiten abgeknickten und aufgerollten Metallbandes mit einer Dicke von 0,1016 mm und einer Höhe von 4,0 mm bzw. 5,5 mm, einseitig mit einer runden, im Durchmesser ca. 1,5 mm messenden Öffnung versehen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird bei Zahnbehandlungen (beispielsweise beim Beschleifen eines Zahnes oder bei Tunnelpräparationen) zum Schutz benachbarter Zähne so platziert, dass die aufgerollten Enden zum präparierten Zahn zeigen und die keilförmigen Approximalräume frei zugänglich bleiben. Die einseitige Öffnung dient dem Einfädeln von Zahnseide, um ein Verschlucken des Metallbandes durch den Patienten zu verhindern. Die Bänder in unterschiedliche Höhen sind zu 10 oder 50 Stück abgepackt. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 umfasst Medizinische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.49.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9018.49.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.49.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901849. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0?

9018.49.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.49.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9018.49.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901849 andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere > 90184990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.49.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.49.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33288/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0?

Warennummer 9018.49.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.