Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0: Medizinische, künstliche Nieren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0 steht für Medizinische, künstliche Nieren. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9018.90.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9018.90.30.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9018.90andere Instrumente, Apparate und Geräte
- 9018.90.30künstliche Nieren
- 9018.90.30.00.0Medizinische, künstliche Nieren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Micropure S, Bakterien und Endotoxinfliter, in Form eines Schlauchsystems aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus mehreren transparenten Schläuchen unterschiedlicher Größe, Filterelementen, Schlauchklemmen, Codierungsringen (rot und blau), einem rot codierten Injektionsport sowie diversen Verbindungs- und Anschlussstücken. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird an ein Dialysegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient während der Dialysebehandlung (Online-Hämodiafiltration) der Zirkulation des Blutes sowie der Erstellung und Weiterleitung einer sterilen Substitutionslösung. Die Ware ist steril in einer Papier-/ Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für ein medizinisches Gerät (künstliche Niere)" eingereiht.
Sog. Blutschlauchsystem für die Dialyse in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem farblich rot kodierten arteriellen (zuführenden) Schlauchsystem, einem farblich blau kodierten venösen (rückführenden) Schlauchsystem, einem Kunststoffbeutel mit Schlauchanschluss sowie einer Kunststoffkanüle mit Schutzkappe. Die Schlauchsysteme bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Das arterielle Schlauchsystem besteht aus 7 Schlauchabschnitten unterschiedlicher Größe, einem transparenten zylinderförmigen Kunststoffbehälter, mehreren Schlauchklemmen, unterschiedlichen Anschlussstücken, einem Injektionsport sowie einem Filterelement. Das venöse Schlauchsystem besteht aus 4 transparenten Kunststoffschläuchen unterschiedlicher Größe, die über einen transparenten, zylinderförmigen Kunststoffbehälter mit integrierter siebartiger Vorrichtung miteinander verbunden sind und verfügt über mehrere Schlauchklemmen, unterschiedliche Anschlussstücke, einen Injektionsport sowie ein Filterelement. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird an ein Dialysegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient während der Dialysebehandlung dem Bluttransport vom Patienten zum Dialysegerät und zurück. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind steril in einer Tüte und zu je 5 bis 10 Stück in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für ein medizinisches Gerät (künstliche Niere)" eingereiht.
Blutschlauchsystem zur Hämodialyse, sog. Tubing Set, im Wesentlichen bestehend aus einem roten arteriellen (zuführenden) und einem blauen venösen (rückführenden) Schlauch aus Kunststoff .Die Schläuche sind jeweils ca. 3,25 m lang, durchsichtig, zum Teil verzweigt, mit verschiedenen speziellen Anschlussstücken für ein Dialysegerät, jeweils mit einem integrierten, transparenten, zylinderförmigen Kunststoffbehälter, farblich gekennzeichneten Schlauchklemmen und Kupplungsstücken sowie einem Filterelement versehen. An den venösen Schlauch ist zusätzlich ein Beutel aus Kunststoff mit Schlauchanschluss (Maße ca. 28,5 x 21 cm) angeschlossen. Äußere Form: siehe Anlage. Die Ware wird an ein Dialysegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) angeschlossen und dient während der Dialysebehandlung dem Bluttransport vom Patienten zum Dialysegerät und wieder zurück. Das Dialysegerät wird zur Hämodialyse (Blutwäsche) verwendet, um die Nierenfunktion zu ersetzen. Die Ware ist steril in einer Papier-/Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für ein medizinisches Gerät (künstliche Niere)" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9018 90: 1. Decke für den einmaligen Gebrauch, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen auf einer Seite mit Kunststoff beschichtet, an den Seiten mit einer Schweißnaht versehen, an einem Ende offen und mit einem Anschlussstück versehen, um die Einleitung warmer Luft durch ein Wärmegerät zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient der Vermeidung und Behandlung einer Hyperthermie (Unterkühlung) bei Patienten in Krankenhäusern. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. 2. Ganzkörperkältetherapiekammer zur Behandlung von z. B. Hauterkrankungen, Gelenkentzündungen oder rheumatischen Erkrankungen, bestehend aus den folgenden separaten Basisbestandteilen, die zusammen und zerlegt gestellt werden: 1) Kältekammer, bestehend aus einer Vorkammer (-60°C) und einer Therapiekammer (ungefähr -110°C) die durch eine Tür verbunden sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0 umfasst Medizinische, künstliche Nieren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.90.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9018.90.30.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9018.90.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0?
9018.90.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9018.90.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9018.90.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte > 90189030 künstliche Nieren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.90.30.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.90.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DE6374/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.90.30.00.0?
Warennummer 9018.90.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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