Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0: Apparate und Geräte für Anästhesie

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0 steht für Apparate und Geräte für Anästhesie. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.90.60.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9018.90.60.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.90andere Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9018.90.60Apparate und Geräte für Anästhesie
  5. 9018.90.60.00.0Apparate und Geräte für Anästhesie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0

HS-Code9018.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.90.608 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9018.90.60.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9018.90.60.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9573/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-18

Endotrachealtubus, gebogen, mit Spiralverstärkung, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 320 mm langen Silikonschlauch, der einen Innendurchmesser von ca. 7,0 mm und einen Außendurchmesser von ca.10,0 mm aufweist und durch einen im Innenlumen an der Tubuswand verklebten Spiraldraht verstärkt ist. Der Schlauch ist an einem Ende abgeschrägt und mit einem sog. Cuff (aufblasbarer Ballon zur Abdichtung im bronchialen System während der Beatmung) versehen. Am anderen Ende befindet sich ein Anschlussstück aus festem Kunststoff. Unmittelbar unterhalb des Anschlussstückes ist der Silikonschlauch mit einem weiteren dünneren Schlauch verbunden, der sog. Belüftungszuleitung (Außendurchmesser ca. 1,5 mm), an dessen Ende sich ein sog. Kontrollballon befindet, der als Druckindikator dient. Die Belüftungszuleitung be- und entlüftet den Cuff. Der Endotrachealtubus befindet sich in einer sterilen Kunststoff-/Papierverpackung, wird in Zusammenhang mit einem Apparat für die Anästhesie verwendet und dient der intraoperativen Beatmung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Apparat für die Anästhesie" eingereiht.

DE9571/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-18

Endotrachealtubus, gebogen, mit Spiralverstärkung, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 320 mm langen Silikonschlauch, der einen Innendurchmesser von ca. 7,0 mm und einen Außendurchmesser von ca.10,0 mm aufweist und durch einen im Innenlumen an der Tubuswand verklebten Spiraldraht verstärkt ist. Der Schlauch ist an einem Ende abgeschrägt und mit einem sog. Cuff (aufblasbarer Ballon zur Abdichtung im bronchialen System während der Beatmung) versehen. Am anderen Ende befindet sich ein Anschlussstück aus festem Kunststoff. Unmittelbar unterhalb des Anschlussstückes ist der Silikonschlauch mit einem weiteren dünneren Schlauch verbunden, der sog. Belüftungszuleitung (Außendurchmesser ca. 1,5 mm), an dessen Ende sich ein sog. Kontrollballon befindet, der als Druckindikator dient. Die Belüftungszuleitung be- und entlüftet den Cuff. Der Endotrachealtubus befindet sich in einer sterilen Kunststoff-/Papierverpackung, wird in Zusammenhang mit einem Apparat für die Anästhesie verwendet und dient der intraoperativen Beatmung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Apparat für die Anästhesie" eingereiht.

DEB/1036/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-28

Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Anästhesiegeräten, sog. Adapter für Drägersorb® CLIC 800 Plus Einwegabsorber, in Form eines runden Anschlussstücks aus Kunststoff und Metall, das an ein Anästhesiegerät (z. B. Modelle Fabius GS, Fabius Tiro, Primus) angebaut wird und als Verbindungsstück zu einem mit Atemkalk gefüllten Einmalabsorber dient, dieser wird am Adapter eingeklinkt. Der Adapter ist im PE-Beutel mit Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton verpackt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 90: 1. Decke für den einmaligen Gebrauch, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen auf einer Seite mit Kunststoff beschichtet, an den Seiten mit einer Schweißnaht versehen, an einem Ende offen und mit einem Anschlussstück versehen, um die Einleitung warmer Luft durch ein Wärmegerät zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient der Vermeidung und Behandlung einer Hyperthermie (Unterkühlung) bei Patienten in Krankenhäusern. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. 2. Ganzkörperkältetherapiekammer zur Behandlung von z. B. Hauterkrankungen, Gelenkentzündungen oder rheumatischen Erkrankungen, bestehend aus den folgenden separaten Basisbestandteilen, die zusammen und zerlegt gestellt werden: 1) Kältekammer, bestehend aus einer Vorkammer (-60°C) und einer Therapiekammer (ungefähr -110°C) die durch eine Tür verbunden sind. …

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0?

Die Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0 umfasst Apparate und Geräte für Anästhesie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.90.60.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9018.90.60.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.90.60.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0?

9018.90.60.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.90.60.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9018.90.60.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte > 90189060 Apparate und Geräte für Anästhesie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.90.60.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.90.60.00.0 erfasst, zum Beispiel DE9573/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.90.60.00.0?

Warennummer 9018.90.60.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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