Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1: Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1 steht für Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.10.10.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9021.10.10.00.1
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.10Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
- 9021.10.10orthopädische Apparate und Vorrichtungen
- 9021.10.10.00.1Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Zahnbögen, in verschiedenen Ausführungen, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Nickel-Titan-Legierung mit rundem oder viereckigem Querschnitt und mit Mittenmarkierung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Drahtbogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.
Sog. Zahnbogen, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Kobalt-Chrom-Legierung mit Vierkant-Querschnitt und mit Mittenmarkierung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Drahtbogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.
Sog. vorgeformte Drähte, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Titan-Molybdän-Legierung mit Mittenmarkierung (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Bogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.
Sog. Bögen für Brackets, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus rostfreiem Stahl, mit viereckigem oder rundem Querschnitt und Mittenmarkierung. Der Drahtbogen stellt eine unvollständige Zahnspange dar, die im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung zum Richten der Zähne verwendet wird. Der Bogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.
Sog. Ellenbogen-ROM-Orthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Orthese (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) aus einer insgesamt ca. 47 cm langen Vorrichtung aus zwei über ein einstellbares, gepolstertes ROM-Gelenk miteinander verbundenen, in der Länge individuell einstellbaren Teleskopschienen aus Metall, ausgestattet mit vier verstellbaren, anformbaren Elementen mit Aluminiumführung und anklettbaren Polsterungen zur Befestigung der Orthese am Arm des Patienten. Über das ROM-Gelenk erfolgt eine stufenweise Einstellung des Bewegungsumfangs in 10°- Schritten in Flexion von -10° bis 120°, in Extension von -10° bis 90° sowie über die Quick-Lock-Funktion des roten Schiebeschalters von 0° bis 90° in 15°-Schritten. Optional kann ein Schultergurt aus Spinnstoff mit verschiebbarem Nackenpolster angebracht werden. Dieser Tragegurt fixiert den Unterarm und wird über eine Schulter geführt. Zudem liegen zwei rechteckige Polster mit einseitigem Klettband sowie insgesamt 8 kleine, an einem Strang befestigte Sicherungsknöpfe aus Kunststoff bei, die optional angebracht werden können, um das Rotationsmaß der Orthese zu sichern. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient dem Stützen und Halten des Ellbogengelenkes unter individuell einstellbarer Bewegungslimitierung bei frühfunktioneller postoperativer oder posttraumatischer Mobilisierung mit Bewegungsbegrenzung des Ellenbogengelenks z. B. bei konservativen/postoperativen Versorgungen, Prothesenimplantation, Vermeidung von Supination und Pronation im Unterarm. Zudem können Arm und Schulter durch Einsatz des Schultergurtes bei 90°-Lagerung entlastet werden und zur Immobilisierung bei Ellbogenluxationen oder Bizepssehnen- und Muskelverletzungen verwendet werden. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Anleitung in einem Kunststoffbeutel verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Sog. Soft-Knieorthese zur Patellaführung, in unterschiedlichen Größen (XS bis XXL), im Wesentlichen bestehend aus einer schlauchförmigen Kniebandage aus Spinnstoffen mit Patellaaussparung und zwei eingearbeiteten, aufpumpbaren Luftkammern sowie zwei seitlich integrierten Führungsschienen, die jeweils über ein einstellbares ROM-Gelenk zur Flexionsbegrenzung bei 20 °, 30°, 45°, 60°, 75°, 90° und zur Extensionsbegrenzung bei 0°, 10°, 20°, 30°, 40° miteinander verbunden sind und so den Patientenbedürfnissen entsprechend eingestellt werden können sowie insgesamt zehn Paar Begrenzungskeilen in Form von unterschiedlich großen Metallkeilen, die mit je einer Gradzahl beschriftet sind, zum individuellen Einstellen der ROM-Gelenke. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese wird mit Hilfe von zwei Klettverschlussbändern am Knie des Patienten angebracht und dient zum Stützen und Halten (Entlastung und Führung) des Kniegelenks insbesondere des Femoropatellargelenks zur Sicherung und Korrektur des Patellagleitweges unter einstellbarer Bewegungslimitierung z. B. bei Patella-Luxation oder -Subluxation, degenerativen Veränderungen des Patellagleitweges, schwerem femoropatellaren Schmerzsyndrom oder zur funktionellen Nachbehandlung nach operativen Eingriffen. Die Orthese ist gemeinsam mit den Begrenzungskeilen sowie einer Anleitung (De-minimis) in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware ist als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" einzureihen.
Kühl- und Druckluftorthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Orthese, jeweils in spezifischer Form für Handgelenk oder Ellbogen/ Knie, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer speziell für den jeweiligen Körperteil konfektionierten Vorrichtung mit integrierten aufblasbaren Luftkammern zur individuellen Einstellung, Klettverschlüssen zur Befestigung und einer abnehmbaren Kältekompresse sowie einer über einen Kunststoffschlauch anzuschließenden ballonförmigen Luftpumpe für den Handgebrauch zum Befüllen der Luftpolsterschicht. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient zum Stützen und Halten des jeweiligen Gelenks bei akuten oder chronischen Beschwerden und zur Kälte- und Kompressionstherapie zur Reduktion von Schmerzen und Schwellungen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind mit einer Anleitung gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Knieorthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Knieorthese aus einer spezifischen, anatomisch dem Beinangepassten Kniemanschette aus unelastischem Spinnstoffmaterial im Wrap-Design mit einer Aussparung für die Patella, mit integrierter, aufblasbarer Luftkammer zur individuell einstellbaren Kompression sowie zwei seitlich in Taschen eingenähten flachen Führungsschienen aus Aluminium, welche jeweils ein polyzentrisches Gelenk ohne Flexions- oder Extensionsbegrenzung besitzen. Nur in der 0°- Streckung ist ein Anschlag gegeben. Die Manschette umfasst Ober- und Unterschenkel und wird mit zwei Klettgurten fixiert. Der Knieorthese mit integrierter Luftkammer (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) liegen zwei einklettbare, manschettenartige Gelpacks mit Patella-Aussparung zur optionalen Kältetherapie, zwei Verlängerungsgurte aus Spinnstoffen mit Klettverschluss, ein handbetriebener Blasebalg mit Schlauch und Anschlussstück sowie ein weißer, schlauchartiger Unterziehstrumpf aus Spinnstoff bei. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese kombiniert ein Stützen und Halten durch die pneumatisch einstellbare Kompression sowie Kälte-/Kryotherapie durch das Gel-Pack. Sie stabilisiert und unterstützt die physiologische Führung des Kniegelenks, u. a. bei leichteren bis mittleren Instabilitäten des Kniegelenks; zur Nachsorge von arthroskopischen Eingriffen am Knie oder bei chronischen, postoperativen und posttraumatischen Reizzuständen. Alle Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einer Faltschachtel verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9021 10 10: Siehe die Erläuterung zur zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 90.
Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1?
Die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1 umfasst Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.10.10.00.1?
Der Drittlandszollsatz für 9021.10.10.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.10.10.00.1?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1?
9021.10.10.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.10.10.00.1 im Zolltarif eingeordnet?
9021.10.10.00.1 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902110 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen > 90211010 orthopädische Apparate und Vorrichtungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.10.10.00.1?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.10.10.00.1 erfasst, zum Beispiel DEBTI48203/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1?
Warennummer 9021.10.10.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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