Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.90.90.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9021.90.90.00.1
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.90andere
- 9021.90.90andere
- 9021.90.90.00.1Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. künstlicher Gefäßkanal (Gefäßzugang), in verschiedenen Konfigurationen und in diversen Abmessungen, in Form einer schlauchförmigen Vorrichtung aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) mit glatter Oberfläche. Die inneren Teile der Kanalwände sind mit Karbon imprägniert, zur Verbesserung der Durchflussrate. Die subkutan implantierte arteriovenöse Blutleitungsstrecke ist außerdem mit einer proprietären Manschette am distalen Ende modifiziert, welche mit farbigen Linien (blau + schwarz) am Venenende zur Vermeidung einer Torsion bzw. zur erleichterten Orientierung für den Chirurgen versehen ist. Einige Konfigurationen weisen zudem eine externe Spirale in der Mitte auf. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird im Rahmen der Dialyse (Blutwäsche) meist am Unterarm eines Patienten angelegt, um einen subkutanen arteriovenösen Kanal für einen permanentem, gut punktierbaren Gefäßzugang zu schaffen, der primär für die chronische Hämodialyse verwendet wird, um einen sicheren Blutentzug und die Rückführung von Blut zu ermöglichen. Er verbindet chirurgisch eine Arterie mit einer Vene (arteriovenöse Anastomose) unter der Haut und wird dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert. Er erhöht den Blutfluss und den Druck in der Vene. Die Ware, welche steril in einer Blisterverpackung verpackt und in einem bedruckten Pappkarton umverpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
"Cardiovascular ePTFE Patches", in Form von Zuschnitten unterschiedlicher Größe aus expandiertem Polytetrafluorethylen, die als Implantate zum Verschluss von Defekten im Gewebe von Blutgefäßen oder am Herzen Verwendung finden. Sie werden von Herz- oder Gefäßchirurgen durch Einnähen am Herzen oder Blutgefäß dauerhaft implantiert und beheben damit die Funktionsstörung des Blutverlustes, indem der Verlust des natürlichen Körpergewebes ersetzt wird. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens oder Gebrechens, für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
Sog. Okkluder im Wesentlichen bestehend aus einem chirurgischen, minimalinvasiven Dauerimplantat in verschiedenen Größen (8 bis 42 mm), in Form eines selbstexpandierenden Doppelscheibengerätes aus einem mit Platin beschichteten Nitinol-Drahtgeflecht. Die beiden Scheiben sind durch ein kurzes Verbindungsgelenk verbunden, das der Größe des Vorhofseptumdefekts (atrial septal defect - ASD) entspricht. Um die Schließfähigkeit zu erhöhen, sind die Scheiben und das Gelenk mit Polypropylengewebe gefüllt. Das Polypropylengewebe ist fest mit jeder Scheibe durch einen Polyesterfaden vernäht. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Septal Okkluder ist eine perkutane Transkatheter-, Vorhofseptumdefekt- (ASD) Verschlussvorrichtung, die für die Okklusion des Secundum-Typs ASD bestimmt ist. Durch die dauerhafte Implantation wird der Funktionsschaden des Herzens behoben. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von den Unterpositionen KN 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
"Therapiesystem für die elektrische Magenstimulation (GES)", unvollständige Ware, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Ein Neurostimulator in Form eines elektronisch gesteuerten Impulsgenerators in einem Titangehäuse, mit Batterie und Anschlussbuchsen für zwei Elektrodenleitungen. Das den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmende Gerät dient der künstlichen Stimulation der Magenmuskulatur durch Stromimpulse, wenn diese geschwächt bzw. teilweise gelähmt ist und dies zu medikamentös nicht behandelbarer, chronischer Übelkeit und zu Erbrechen führt. Das Gerät wird unterhalb des rechten Rippenbogens im Bauchraum implantiert und mit zwei in der Magenwand fixierten Elektrodenleitungen (sog. Kabeln) konnektiert, die nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung sind. 2. Ein Spezial-Drehmomentschlüssel zur Fixierung von Schrauben durch den implantierenden Arzt 3. Informationsmaterial und Identitätskarte für den Patienten. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung des kompletten, implantierten Systems mit Kabeln (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in Anlage. Die Ware wird als "in den Körper implantierbare Vorrichtung zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, andere als in den Unterposition (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 genannt, für Menschen" eingereiht.
Sog. Okkluder, im Wesentlichen bestehend aus einem chirurgischen, minimalinvasiven Dauerimplantat in Form eines selbstexpandierenden Doppelscheibengerätes aus einem mit Platin beschichteten Nitinol-Drahtgeflecht. Die beiden Scheiben sind durch ein kurzes Verbindungsgelenk verbunden, das eine freie Bewegung jeder Scheibe ermöglicht. Um die Schließfähigkeit zu erhöhen, sind die Scheiben und das Gelenk mit Polypropylengewebe gefüllt. Das Polypropylengewebe ist fest mit jeder Scheibe durch einen Polyesterfaden vernäht; Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Okkluder ist eine perkutane Transkatheter-Verschlussvorrichtung für die Okklusion von normalen und aneurysmenartigen PFOs (persistierende Foramen ovale) bei Patienten mit Schlaganfall oder transitorischen ischämischem Anfall. Er ist in mehreren Größen erhältlich. Durch die dauerhafte Implantation mittels eines Zuführungssystems (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird der Funktionsschaden des Herzens behoben. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben von Funktionsschäden, nicht von Unterposition KN 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
Medikamentenbeschichteter Koronarstent, Sirolimus Eluting Cobalt Chromium Coronary Stent System "Supraflex Cruz", Beschichtung/Medikament: Sirolimus, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem Implantat in Form eines Röhrchens aus einem Drahtgeflecht aus einer beschichteten Kobalt-Chrom-Legierung, sog. Stent, in 88 unterschiedlichen Durchmessern und Längen (2,0 x 8 mm bis 4,5 x 48 mm), das auf einem medizinischen Ballon-Katheter mit Führungsdraht fixiert ist, der zum Einführen des Implantats in ein menschliches Herzkranzgefäß dient. Die Dreifach-Beschichtung des Stents besteht aus einem abbaubaren Polymer-Substrat, das sukzessive das Medikament Sirolimus (Rapamycin) freisetzt, das ein übermäßiges Dickenwachstum und damit eine erneute Verengung der Gefäßwand verhindern soll. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Stent im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Er dient zur Wiederherstellung der Blutleitfunktion eines Koronargefäßes. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von den Unterpositionen KN 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
Medikamentenbeschichteter Koronarstent, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem röhrenförmigen, implantierbaren Drahtgeflecht aus einer beschichteten Kobalt-Chrom-Legierung, sog. Stent (charakterbestimmenden Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), beschichtet mit dem Medikament Sirolimus, in 88 unterschiedlichen Durchmessern und Längen (2,0 x 8 mm bis 4,5 x 48 mm), das auf einem medizinischen PTCA-Ballonkatheter mit Führungsdraht montiert ist, der zum Einführen des Implantats in ein menschliches Herzkranzgefäß dient. Der Stent wird verwendet, um eine Arterie während einer Angioplastie offen zu halten. Er wird chirurgisch durch einen Ballonkatheter dauerhaft in eine Arterie implantiert (PTCA-Verfahren), hält sie offen und verbessert den Blutfluss zum Herzmuskel. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von Unterposition KN 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
Sog. Koronar-Stentsystem, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem ballonexpandierenden, röhrenförmigen Drahtgeflecht aus einer Kobalt-Chrom-Legierung mit einer bioresorbierbaren Sirolimusbeschichtung zur kontrollierten Medikamentenabgabe (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), vormontiert auf einem zweilumig aufgebauten Applikationssystem mit einem aufmontierten Ballon mit Röntgenmarkierungen an den Ballonenden. Das distal beginnende Lumen ist für den Einsatz eines Führungsdrahtes vorgesehen, das zweite Lumen mit Luer-Lock-Anschluss dient als Inflations- und Deflationslumen für den Ballon. Der Katheterschaft besteht aus einem hydrophil beschichteten Polyamidschlauch (distal) sowie einem mit PTFE beschichteten Edelstahlrohr (proximal). Auf dem Schaft des Applikationssystem sind zwei proximale Markierungen angebracht. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Stent wird mithilfe des Applikationssystems dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert, wo er selbstständig expandiert. Er dient der Erweiterung des Koronarlumen-Durchmessers z. B. bei Läsionen der nativen Koronararterien. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von Unterposition KN 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9021 90 90: Hierher gehören z. B. folgende Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen: 1. Geräte, die als Medikamentenspender in den menschlichen Körper eingepflanzt werden und die in einem gemeinsamen Gehäuse eine so genannte medizinische Pumpe, die Energiequelle für die Pumpe und den Vorratsbehälter für das Medikament vereinigen; 2. so genannte Ringprothesen, d. h. Ringe aus nicht rostendem Stahl, die mit zwei Kunststoffschichten und einem Gewirke aus Chemiefasern überzogen sind. Sie werden operativ an der Herzklappe befestigt, um (z. B. bei Mitralinsuffizienz) die Schließfähigkeit der Herzklappe wieder herzustellen; 3. so genannte Schirmfilter zum Implantieren in die Herzvene (vena cava inferior), um zu verhindern, dass Thrombosen und Embolien zum Herzen wandern. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1?
Die Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.90.90.00.1?
Der Drittlandszollsatz für 9021.90.90.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.90.90.00.1?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1?
9021.90.90.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.90.90.00.1 im Zolltarif eingeordnet?
9021.90.90.00.1 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902190 andere > 90219090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.90.90.00.1?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.90.90.00.1 erfasst, zum Beispiel DEBTI43372/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.90.90.00.1?
Warennummer 9021.90.90.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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