Zolltarifnummer 9027.90.00.00: Mikrotome; Teile und Zubehör
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9027.90.00.00 steht für Mikrotome; Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9027.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9027.90.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
- 9027.90Mikrotome; Teile und Zubehör
- 9027.90.00.00Mikrotome; Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9027.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1B115Equipment, other than that specified in 1B002 or 1B102, for the production of propellant and propellant constituents, as follows, and specially designed components therefor:
- 2B351Toxic gas monitors and monitoring systems and their dedicated detecting components, other than those specified in 1A004, as follows; and detectors; sensor devices; and replaceable sensor cartridges therefor:
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
- 0007g
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Multiplicateur d’électrons, spécialement conçu pour être incorporé dans un spectromètre de masse. Il est destiné à détecter la présence de signaux ioniques provenant de l’analyseur de masse d’un spectromètre de masse.
Sog. Träger einer Doppelspaltmaske, im Wesentlichen bestehend aus einer speziell geformten Halterung aus unedlem Metall (Aluminium) mit einer Grundfläche von ca. 36 mm x 42 mm mit speziellen Bohrungen. Der Träger dient zur Aufnahme der so genannten Doppelspaltmaske, die sich als Eintrittsapparatur eines optischen Systems darstellt und ebenfalls aus unedlem Metall (Nickel) besteht und fest auf dem Träger aufgeklebt wird. Er wird inkl. der Maske in die Optik eines Spektrometers eingebaut. Nach dem Einbau wird der Träger um einige µm verschoben (justiert) und exakt in den Fokus des Beugungsgitters gebracht. Dann wird er verschraubt und versiegelt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.
Sog. Security Guard als noch nicht zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem mehrfach verwendbaren zylindrischen Gehäuse (Halter) aus unedlem Metall und einer spezifisch geformten Einwegkartusche (siehe Abbildung in der Anlage). Die mit einem Außengewinde versehene Kartusche wird in den mit einer sich selbstjustierenden Spitze und ebenfalls mit einem Außengewinde ausgestatteten Halter eingeführt. Die Ware wird zusammen direkt mit dem Säuleneingang einer HPLC-Säule (Hauptsäule) verschraubt und dient dort gemeinsam dem Schutz vor Verunreinigungen in Flüssigkeiten. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen bestimmt, für ein Gerät der Unterposition (HS) 9027 20 bestimmt" eingereiht.
Einsatz für einen Funkenstand, in Form eines speziellen, nach technischer Zeichnung gefertigten, ringförmigen Erzeugnisses (Außen-Ø 44 , 95 mm, Innen-Ø 26 , 05 mm, Höhe 11 , 5 mm) aus unedlem Metall, mit Aussparungen sowie einer Bohrung mit einem Passstift (siehe Abbildung in der Anlage). Der Funkenstandeinsatz wird in einem Spektrometer zur Analyse der Zusammensetzung von Metallen verwendet (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen" eingereiht.
Sog. Torch, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Kupplung, einer Stecktülle, einer Feder, einer Torch und einem Schlauch. Die zusammengesetzte Ware besteht aus einer konisch geformten Röhre mit Innenröhre aus Glas und zwei Gas-Anschlussstücken (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist eine Komponente des Probeneinlasssystems eines induktiv gekoppelten Plasmaspektrometers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und dient der Einleitung einer Probe in eine Plasmafackel und deren Ionisierung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen" eingereiht.
Sog. Halter für Elektronikkarten, im Wesentlichen bestehend aus einem flachen, rechteckigen, an den Ecken abgerundeten Aluminiumblech (42 x 33 x 9,5 mm), das mit vier Bohrungen und an den beiden kurzen Seiten mit zwei abgewinkelten Bügeln mit jeweils einer Bohrung versehen ist. Mittig verfügt die Ware über eine rechteckige Aussparung (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird in die Optikbaugruppe des Spectrotestgeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) als Befestigungsvorrichtung für eine CCD-Sensoreinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen der Unterposition (HS) 9027 30 bestimmt" eingereiht.
Sog. Grundträger für Optikeinheit (Art.-Nr.: 46102469), im Wesentlichen bestehend aus einer spezifisch geformten, runden, eloxierten Aluminiumplatte (ca. Ø 47 x 7 mm), die mit sechs Gewindebohrungen versehen ist und mittig eine annähernd rechteckige Öffnung aufweist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Artikel wird in die Optikbaugruppe des Spektrotestgerätes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) als Halterung für eine CCD-Sensoreinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen der Unterposition (HS) 9027 30 bestimmt" eingereiht.
Sog. Spiegelsockel für Optikeinheit, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, eloxierten Aluminiumkörper (abgeschrägter Quader, 15 x 15 x 20 mm), der mit Kanten und Riffelungen versehen ist. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist zur Aufnahme eines Spiegels in die Optikbaugruppe bestimmt, die in die Spektrometer eines bestimmten Herstellers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen der Unterposition (HS) 9027 30 bestimmt" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9027 90: 1. Röhren zum Beschleunigen und/oder Fokussieren positiver Ionen, als Teile von Spektrometern oder Massenspektrografen erkennbar.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9027.90.00.00?
Die Zolltarifnummer 9027.90.00.00 umfasst Mikrotome; Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9027.90.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9027.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9027.90.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9027.90.00.00?
9027.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9027.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9027.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome > 902790 Mikrotome; Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9027.90.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9027.90.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-05067. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9027.90.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9027.90.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B115, 2B351, 3A502, 6A003, 0007g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9027.90.00.00?
TARIC-Code 9027.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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