Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9031.80.80: Instrumente, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 9031.80.80 steht für Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9031.80.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9031.80.80
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  3. 9031.80andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
  4. 9031.80.80Instrumente, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9031.80.80

HS-Code9031.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9031.80.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle BestimmungsländerExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A004cProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 1A004dProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 1B001fEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 2B119bBalancing machines and related equipment, as follows:
  • 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A002cGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A002eGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A002fGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

ESBTIESBTI2026SOL1456Erteilt von ESGültig bis 2029-09-15

Monitor de actividad en forma de pulsera, diseñado para llevarse en la muñeca, sin pantalla y con conectividad Bluetooth. Permite monitorizar parámetros fisiológicos (frecuencia cardiaca, saturación de oxígeno y variabilidad de la frecuencia cardiaca) por medio de un sensor óptico y registrar la actividad física por medio de un sensor de movimiento. Permite consultar toda la información recopilada y su análisis desde un teléfono inteligente que lleve instalada una aplicación específica que no forma parte de la presente solicitud. Dispone además de una función de recordatorio de llamadas. Sus dimensiones son aproximadamente 40,6 × 27,2 × 7,7 mm y está equipado con una batería. Función o uso: Monitorización de parámetros fisiológicos y registro de la actividad física.

IEBTIIENEN004-2026-BTI252Erteilt von IEGültig bis 2029-09-06

Peri sensor. It is a body-worn, battery-powered electronic measuring instrument that acquires physiological biosignals from the wearer. The devices principal function is the measurement and quantification of those biosignals. There are four sensors within the device, that can detect hot flushes and night sweats, the amount of time asleep and the amount of time awake during the night, as well as the number of tosses and turns to indicate restlessness. The measured data is then transmitted by Bluetooth to a paired smartphone app for display. The device measures 66mm x 45mm x 11mm and weights 25g. The device has no display, no keypad, no speaker and no user-operable controls. It is worn on the torso, held to the skin by a disposable biocompatible adhesive patch. The device comes with two rechargeable coin-cell batteries, a USB-C charging dock, 20 starter adhesive patches and a quick-start guide.

DEBTI12604/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-30

Sog. ABS-Sensoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuses mit Sensor, das mit einer Befestigungsöse und einem mehradrigen Anschlusskabel ausgestattet ist (siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Der Sensor (Hall-Sensor o.a.) wird im Bereich des Kraftfahrzeugrades zusammen mit einem Impulsrad (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut und dient dort im Rahmen des Antiblockiersystems (ABS) dem Messen und Übermitteln der Raddrehzahl. Hierzu wird die durch das rotierendes Impulsrad (Sensorring) verursachte Magnetfeldänderung erfasst und als proportionales Spannungssignal an eine übergeordnete Steuereinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.

DEBTI13545/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-30

Kavitationsmessgerät, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einem Mikrofasertuch sowie einer Betriebsanleitung. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem annähernd zylinderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall (Ø 72 / H 71 mm, 174 g) mit LED-Band, einem piezokeramischen Hydrophon, einem Mikroprozessor, einer NFC-Schnittstelle sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird innerhalb von sich im Reinigungsmodus befindlichen Ultraschallbädern positioniert und misst dort die Schwingungen (Ultraschallfrequenz in einem Messbereich von 25 bis 50 kHz) sowie die Kavitation und wandelt die Werte in ein elektrisches Spannungssignal um, aus welchem der Lcn-Pegel ermittelt wird. Die aktuelle Kavitationsleistung wird mittels des LED-Bandes visualisiert, während der Lcn-Pegelwert über NFC drahtlos an einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben werden kann. Die Messungen dienen der Prüfung der Kavitationsblasen-Intensität und der Leistung des Ultraschallschwingers in Ultraschallreinigern. Die Komponenten sind gemeinsam in einer zum dauernden Gebrauch bestimmten Magnetfaltschachtel mit Schaumstoffeinlage verpackt. Die Ware wird als „Instrument, Apparat oder Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes Messgerät als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 genannt“ eingereiht.

DEBTI5831/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-03

System zur Prozessüberwachung in zwei verschiedenen Ausführungen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden CPU-Karte (Basismodul) mit einem Anwenderprogramm und einer Kommunikationskarte für PROFIBUS oder PROFINET (je nach Ausführung). Beide Module verfügen über eine Hutschienenmontage zur Befestigung in einem Schaltschrank, verschiedene Schnittstellen (Bus-Signale, Ethernet, Spannungsversorgung) und Status-LED. Das Basismodul ist mit einem microSD-Karteneinschub versehen (siehe Abbildung in der Anlage). Über die Kommunikationskarte ist das System mit verschiedenen externen Sensoren (daher unvollständig) und einer Werkzeugmaschinensteuerung oder einem PC verbunden (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das multifunktionale Basismodul empfängt fortlaufend Messwerte elektrischer und nichtelektrischer Größen (z.B. Wirkleistung, Schwingungen) in Form von digitalen und analogen Signalen, zeichnet diese auf einer microSD-Karte auf, überwacht deren Verlauf und wertet die Signale anhand spezifischer Strategien aus. Zwischen der Analyse elektrischer und nichtelektrischer Größen ist eine kennzeichnende Hauptfunktion nicht ermittelbar. Die Ergebnisse dieser Analyse können z.B. als Signalverläufe auf einem Monitor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angezeigt werden oder dienen der Änderung verschiedener Parameter im Fertigungsprozess über die Maschinensteuerung. Eine direkte Steuerung von Maschinen ist über das System nicht möglich. Das System wird als "Instrument zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.

DEBTI8513/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Inertiale Messeinheit (IMU), im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Aluminiumgehäuse (59 x 59 x 49 mm) mit einem mikromechanischen 3-Achsen Beschleunigungssensor (MEMS, Messbereich ±2 bis ±30 g), einem mikromechanischen 3-Achsen Drehratensensor (MEMS, Messbereich ±100 bis ±200 º/s) sowie einem 15-poligen Steckverbinder mit Anschlusskabel (siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensor dient der Messung von Drehrate und Beschleunigung und ist universell, wie z.B. für Navigationsanwendungen oder die Lagebestimmung in Industrierobotern, einsetzbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (HS) 9031 10 bis 9031 49" eingereiht.

DEBTI8608/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Sog. analoge, piezoresitive Beschleunigungssensoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall in verschiedenen Größen und Gewichten, in welchem sich jeweils eine Leiterplatte mit einem uni- oder einem triaxialen Beschleunigungssensor (MEMS) befindet, das mit Kabeln mit konfigurierbaren Längen und Anschlüssen sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Jeweils vier Sensoren werden zu einer sogenannten Wheatstoneschen Messbrücke zusammengeschaltet. Diese detektiert geringste Änderungen des Widerstands durch die Formänderung eines Körpers (Stoßfestigkeit bis ± 5.000 / 10.000 g). Das daraus resultierende, proportionale elektrische Signal wird an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet. Die Waren sind zur Nutzung bei Crashtest-Anwendungen (z. B. bei Seiten- und Frontalaufpralltests im Automotive-Bereich) sowie bei Stoßtests bestimmt. Die Waren werden als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst, Beschleunigungssensor" eingereiht.

DEBTI8502/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Sog. kapazitive, analoge Beschleunigungssensoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem hermetisch abgedichteten, quaderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall, in welchem sich eine Leiterplatte mit einem teilweise mehrachsigen Beschleunigungssensor (MEMS+ASIC) sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen befindet. Weiterhin sind die Waren mit einem teilweise abnehmbaren Anschlusskabel (4-, 6-, 8- oder 12-adrig) mit verschiedenen Anschlussbuchsen / -steckern ausgestattet (siehe Abbildung in der Anlage). Die Sensoren erzeugen eine Spannung, die proportional zur gemessenen Beschleunigung ist. Über das Anschlusskabel werden die Sensoren jeweils mit einer Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA Entscheidung) verbunden. Die Waren dienen bei rauen Umweltbedingungen u. a. der Prüfung von Schienen- und Spezialfahrzeugen und sind zur Messung der Beschleunigung in einem Messbereich von ± 2 g bis ± 200 g bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.80.80?

Die Zolltarifnummer 9031.80.80 umfasst Instrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.80.80?

Der Drittlandszollsatz für 9031.80.80 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9031.80.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.80.80?

9031.80.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9031.80.80 im Zolltarif eingeordnet?

9031.80.80 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.80.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.80.80 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL1456. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9031.80.80 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.80.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004c, 1A004d, 1B001f, 2B119b, 3A002a, 3A002c, 3A002e, 3A002f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.80.80?

KN-Code 9031.80.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.