Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9033.00.90.00: Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9033.00.90.00 steht für Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9033.00.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9033.00.90.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9033Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
  3. 9033.00Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
  4. 9033.00.90andere
  5. 9033.00.90.00Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9033.00.90.00

HS-Code9033.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9033.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9033.00.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 6A102Radiation hardened 'detectors', other than those specified in 6A002, specially designed or modified for protecting against nuclear effects (e.g. electromagnetic pulse (EMP), X-rays, combined blast and thermal effects) and usable for "missiles", designed or rated to withstand radiation levels which meet or exceed a total irradiation dose of 5 × 10 5 rads (silicon).
  • ALLE

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37979/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Sog. Digital Indicator in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (ca. 96 x 53 x 132 mm) aus Kunststoff mit einem TFT-Farbdisplay sowie einem Bedienfeld auf der Vorderseite, einem Stromversorgungsanschluss, einem Sensoranschluss mit integrierter TEDS-Schnittstelle, einem I/O Ein- und Ausgang sowie einem analogen Ausgang auf der Rückseite, einem D/A-Wandler, einem Prozessor, einem flüchtigen Speicher, einem nichtflüchtigen Speicher sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient als Messwerterfassungssystem im Bereich der industriellen Steuerung und Überwachung der Verstärkung und Umwandlung der von angeschlossenen DMS-Sensoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gelieferten Messwerte in ein für kompatible Steuereinheiten verwendbares Ausgangssignal sowie dem Anzeigen und grafischen Darstellen der Messwerte. Bei den an das Gerät anschließbaren Sensoren handelt es sich um verschiedene Messaufnehmer mit Dehnungsmessstreifen (DMS). Dies sind im Wesentlichen Wägezellen/Kraftmessdosen, Drehmomentsensoren und Sensoren zum Messen und Überwachen des Druckes, deren Verwendungsmöglichkeit erweitert wird, weshalb sich das Gerät als erkennbares Zubehör von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 darstellt. Die Ware wird als "Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule" eingereiht

DKBTI25-5704786Erteilt von DKGültig bis 2029-03-19

Varen er en maske, der kan dække næse og mund på et menneske. Varen består af en gennemsigtig kuppel, og den har en ikke-gennemsigtig nedre kant. I toppen af kuplen stikker et rundt rørstykke op. Rørstykket har fire kroge rundt i kanten. Rundt om rørstykket kan der påsættes en ring med fire hægter. Det er oplyst, at varen har en aftagelig ring. Ifølge det oplyste anvendes varen til iltning og til anæstesiprocedurer. Varen er oplyst til at være lavet af plast. Varen forefindes i syv størrelser (fra nyfødt til ekstra stor voksenstørrelse).

DEBTI45339/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-09

Sog. Anzeige- und Bedienmodul, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, scheibenförmigen Gehäuse aus Kunststoff (Ø max.: 85 x 20 mm), das mit einem LC-Display, drei Drucktasten, einem internen Speicher sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät, das auch die Funktion des Gehäuseabschlusses für ein nach dem Prinzip der freistrahlenden Radarmesstechnik arbeitenden Messgerätes ausübt, ist gleichermaßen für die Verwendung in Füllstandmessgeräten für flüssige Stoffe der Position 9026 sowie in Füllstandmessgeräten für feste Stoffe der Position 9031 bestimmt. Das Gerät stellt sich somit als erkennbares Teil von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 dar und ist gemäß der Anmerkung 2 c) zu Kapitel 90 in die Position 9033 einzureihen. Die Ware wird als „Teil (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90“ eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-02220Erteilt von FRGültig bis 2028-07-31

Adaptateur de montage et bride de fixation de l'objectif de la caméra d'un microscope numérique. Les articles sont constitués en acier, en aluminium et en plastique. Ils sont réservés à un usage professionnel et sont destinés à équiper ou remplacer des pièces du microscope.

DEBTI28453/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

"T2 Adapter auf Sony E, Artikelnummer 23361 (2), T2 Adapter auf MFT, Artikelnummer 23362 (3), T2 Adapter auf Canon M, Artikelnummer 23363 (4), T2 Adapter auf Fuji X, Artikelnummer 23364 (5), T2 Adapter auf Nikon Z, Artikelnummer 23365 (6), T2 Adapter auf C-Mount, Artikelnummer 23366 (7), T2 Adapter auf M42, Artikelnummer 23367 (8), T2 Adapter auf Canon R, Artikelnummer 23368 (9)", acht gleichartige Adapterringe aus Metall für Objektive, in unterschiedlichen Abstufungen, Längen und Durchmessern, Maße: (2) - Höhe 40mm, Durchmesser 58 mm - 68g; (3) - Höhe 30mm, Durchmesser 58 mm - 54g; (4) - L 60 x B 40 X H 40 in mm - 67g ; (5) - L 60 x B 40 X H 40 in mm - 86 g;(6) - L 60 x B 43 X H 43 in mm - 102 g; (7) 3. Modell obere Reihe in Abbildung ;(8) - L 65 x B 13 X H 13 in mm - 48 g; (9) - L 60 x B 40 X H 40 in mm - 97 g; Die T2-Adapter verbinden T2-Objektive und Optiken verschiedener optischer Geräte des Kapitels 90, u.a. der Position 9002, der Position 9005 und der Position 9011, die ihrerseits ein genormtes T2-Anschlussgewinde besitzen, mit der Kamera und deren Bajonettanschluss. Der Anschluss zwischen Adapter, Kamera und Objektiv ist rein mechanisch. Der Adapterring dient gleichermaßen als Anschlussstück von Objektiven, Balgengeräten, Mikroskopen, Teleskopen und anderen Vorsätzen mit T2-Gewinde. Er wird zuerst auf das Objektiv geschraubt, anschließend kann das Objektiv an der Kamera angebracht werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Waren werden als "Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine Ware des KN-Codes 9033 0010" eingereiht.

DEBTI32018/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-06

"T2 Adapter auf Pentax K, Artikelnummer 10994, T2 Adapter auf Canon EF, Artikelnummer 10997, T2 Adapter für Nikon F, Artikelnummer 10999", drei gleichartige Adapterringe aus Metall für Objektive. Die T2-Adapter verbinden T2-Objektive und Optiken verschiedener optischer Geräte des Kapitels 90, u.a. der Position 9002, der Position 9005 und der Position 9011, die ihrerseits ein genormtes T2-Anschlussgewinde besitzen, mit der Kamera und deren Bajonettanschluss. Der Anschluss zwischen Adapter, Kamera und Objektiv ist rein mechanisch. Der Adapterring dient gleichermaßen als Anschlussstück von Objektiven, Balgengeräten, Mikroskopen, Teleskopen und anderen Vorsätzen mit T2-Gewinde. Er wird zuerst auf das Objektiv geschraubt, anschließend kann das Objektiv an der Kamera angebracht werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Waren werden als "Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine Ware des KN-Codes 9033 0010" eingereiht.

DEBTI15175/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Sog. Dahlhausen Silikonmasken transparent, in Form einer Mund und Nase dicht umschließenden Maske aus Silikon mit elastischem Rand und 22 mm Konnektor. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird mit Geräten zur künstlichen Beatmung und Lungenwiederbelebung (Position 9019) und Narkosegeräten (Position 9018) verwendet. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststofftüte verpackt. Sie wird als "Teil (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) erkennbar für verschiedene Apparate und Geräte des Kapitels 90, nicht von der Unterposition (KN) 9033 0010 erfasst" eingereiht.

DEBTI15134/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-09

Sog. Einmal-Beatmungsmaske, in sechs verschiedenen Größen, mit einem Außendurchmesser von 15 mm (Gr. 0 bis 2 für Neugeborene, Kleinkinder, Kinder) bzw. von 22 mm (Gr. 3 bis 5 für Erwachsene), bestehend aus einem speziell geformten, den Mund und die Nase dicht umschließenden Maskenkörpers aus PVC mit luftgefülltem, aufblasbaren Randwulst mit Ventil sowie einem runden Anschlussstutzen (2,5 cm Durchmesser) und Kunststoffhaken, geeignet zum Anschluss an den Schlauch eines Anästhesiegerätes (Position 9018) oder an ein Atemtherapieapparat in Form eines manuellen Handbeatmungsbeutels (Position 9019). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Maske kommt bei der künstlichen Maskenbeatmung und Narkoseeinleitung zum Einsatz, kann aber auch zur Beatmung mit Handbeatmungsbeuteln verwendet werden. Die Ware, welche gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Geräte des Kapitels 90, andere als in Unterposition (KN) 9033 0010 genannt" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9033

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Teile und alles Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente und andere Waren dieses Kapitels, mit Ausnahme von: 1) Den in Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten, wie: a) Optische Elemente aus Glas, optisch nicht bearbeitet (Kap. 70). b) Waren zu technischen Zwecken, wie Dichtungen, Unterlegscheiben und dergleichen aus vulkanisiertem Weichkautschuk (Pos. 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (einschließlich der Ledermembranen für Zähler) (Pos. 4205) oder aus Spinnstoffen (Pos. 5911). c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschn. XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kap. 39). …

Pos. 9033

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Kugelgelagerte Kabelzüge (Fernbetätigungen): Nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat, ein bestimmtes Gerät oder Fahrzeug bestimmt: Gleichermaßen für mehrere Instrumente oder Geräte des Kap. 90 verwendbar. Siehe auch Avise Abschn. XVI/1, 8487 90/2 und Abschn. XVII/1.

Pos. 9033

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2490 der Kommission vom 30. Oktober 2023 (ABl. L, 2023/2490, 10.11.2023) (RV L 23/2490): Ein Filter mit Wärme- und Feuchtigkeitstauscher (HMEF), bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit zwei Anschlussstücken von 22 mm und einem Luer-Lock-Anschluss. Der HMEF enthält auch Filtermaterial aus Glasfasern. Er hat ein komprimierbares Volumen von 65 ml und ein Gewicht von 43 Gramm. Die Ware hat die folgenden Funktionen: ¾ hocheffiziente Filtration, ¾ Erleichterung der Atmung aufgrund eines geringen Luftstromwiderstands, ¾ Vermeidung von Wärme- und Feuchtigkeitsverlust. Die Ware ist dazu bestimmt, an einem Ende an dem Atemwegskonnektor eines Patienten (z. B. einer Gesichtsmaske) befestigt und am anderen Ende über Röhren mit dem Anästhesie- oder Beatmungsapparat verbunden zu werden. …

Pos. 9033

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Ein Gerät zur Kontrolle von Ab- und Brauchwasser (sog. Controller) mit Abmessungen von etwa 14 x 14 x 15 cm und einem Gewicht von etwa 1,6 kg. Das Gerät enthält eine durch einen Mikroprozessor kontrollierte Einheit, einen Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige mit einer Auflösung von 128 x 64 Pixeln und einer Bildschirmdiagonalen von 7,5 cm und eine Tastatur mit 8 Navigationstasten. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9033.00.90.00?

Die Zolltarifnummer 9033.00.90.00 umfasst Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9033.00.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9033.00.90.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9033.00.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9033.00.90.00?

9033.00.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9033.00.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9033.00.90.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9033 Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 > 903300 Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 > 90330090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9033.00.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9033.00.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37979/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9033.00.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9033.00.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A102, ALLE. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9033.00.90.00?

TARIC-Code 9033.00.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

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