Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9401.61.00: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9401.61.00 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9401.61.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9401.61.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
  3. 9401.61gepolstert
  4. 9401.61.00Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.61.00

HS-Code9401.616 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9401.61.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwoodnur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DKBTI26-0655616Erteilt von DKGültig bis 2029-05-21

Varen er en sofa med metalben. I varens ene ende er der et armlæn, mens den anden ende er åben. Varen har polstret siddeflade, ryglæn og armlæn samt to løse puder. Varen kan bruges som den er eller eventuelt sættes sammen med andre sofaer. Varen er et siddemøbel. Det er oplyst, at varens ramme er lavet af fyrretræ, spånplader, krydsfiner og fiberplader, polstringen er af skum og fjedre af stål, betrækket er af polyester, og benene er af stål. De løse puder har fyld af fjer og dun. Varen leveres usamlet. Ifølge det oplyste vejer varen 80 kg, er 215 cm lang og 113 cm dyb. Sædehøjden er 45 cm, armlænet er 75 cm høj og ryglænet er 94 cm høj.

PLBTIWIT-2026-000457Erteilt von PLGültig bis 2029-05-14

Siedzisko/ławka bez oparcia z dwoma ażurowymi półkami do postawienia obuwia. Produkt składa się z sztywnej konstrukcji wykonanej z naturalnego drewna bambusowego (listew prasowanych pod ciśnieniem i wysoką temperaturą, wykonanych z pasków włókna bambusowego), stanowiącej ramę i półki oraz trwale zamocowanego tapicerowanego poliestrowym materiałem siedziska wypełnionego gąbką tapicerską. Zasadniczy charakter towarowi nadaje siedzisko ponieważ półki pod ławką nie spełniają dostatecznie funkcji przechowywania (mała przestrzeń, brak zamkniętej komory, większe narażenie na zabrudzenie). Mebel przeznaczony do ustawienia na podłodze, nie przeznaczony do konkretnego pomieszczenia. Dostępny w różnych wersjach kolorystycznych. Dostarczany w formie zdemontowanej, do samodzielnego montażu według załączonej instrukcji. Wymiary: wys. 46 cm x szer. 70 cm x głębokość 30 cm. Masa 5 kg. Wytrzymałość na obciążenia do 100 kg. Opakowanie kartonowe.

PLBTIWIT-2026-000459Erteilt von PLGültig bis 2029-05-14

Siedzisko/ławka bez oparcia z ażurową półką do postawienia obuwia i schowkiem pod uchylnym siedziskiem. Produkt składa się z sztywnej konstrukcji wykonanej z naturalnego drewna bambusowego (listew, desek prasowanych pod ciśnieniem i wysoką temperaturą, wykonanych z pasków włókna bambusowego), stanowiącej ramę, schowek, półkę oraz tapicerowanego poliestrowym materiałem siedziska wypełnionego gąbką tapicerską. Siedzisko zamontowane jest na zawiasach i pełni funkcje uchylnej pokrywy. Pod siedziskiem znajduje mały schowek na drobiazgi. Zasadniczy charakter towarowi nadaje siedzisko ponieważ półka na buty pod ławką nie spełnia dostatecznie funkcji przechowywania (mała przestrzeń, brak zamkniętej komory, większe narażenie na zabrudzenie), a mały schowek pełni jedynie funkcje pomocniczą. Mebel przeznaczony do ustawienia na podłodze, nie przeznaczony do konkretnego pomieszczenia. Dostępny w różnych wersjach kolorystycznych. Dostarczany w formie zdemontowanej, do samodzielnego montażu według załączonej instrukcji. Wymiary: wys. 55 cm x szer. 90 cm x głębokość 33 cm. Masa 9 kg. Wytrzymałość na obciążenia do 120 kg. Opakowanie kartonowe.

DEBTI47658/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Es handelt sich bei der Ware um ein ca. 88 x 41 x 58 cm (H x T x B) großes Sitzmöbel, bestehend aus einem Gestell aus Holz und einer gepolsterten Sitzfläche mit Rücken- und Armlehne, jeweils mit Spinnstoff bespannt. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von Wohnungen. Das Erzeugnis ist in unterschiedlichen Ausführungen und Farben verfügbar. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen.

DEBTI41079/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Bei der "Sitzbank mit Sitzkissen aus Kunstleder" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form einer Sitzbank und einem Aufbewahrungsmöbel. Das ca. 90 x 50 , 8 x 45 cm (B x H x T) bzw. 60 x 50 , 8 x 45 cm (B x H x T) große Möbel besteht aus einem Gestell aus Holz mit einem passgenauen, lose aufgelegten Sitzkissen (somit erkennbares Sitzmöbel) und zwei darunter befindlichen Ablagen. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Sitzmöbel gegenüber dem Aufbewahrungsmöbel den Charakter der Ware. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht.

DEBTI51080/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Bei der sog. Sitzbank handelt es sich um ein ca. 140 cm x 48 cm x 83 cm (B x T x H) großes Sitzmöbel mit einem Gestell mit vier Beinen (Eiche) sowie einer gepolsterten Sitzfläche und Rückenlehne, die mit einem geblühmten Spinnstoffüberzug überzogen ist. Die auf den Boden zu stellende Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-03475Erteilt von FRGültig bis 2028-06-25

Canapé d’extérieur rembourré, présenté à l’état incomplet se présentant sous la forme d’une structure en bois (teck) de trois places, comportant une assise, un dossier, deux accoudoirs et six pieds. La structure devra recevoir des coussins amovibles conçus sur mesure (non repris dans ce RTC) pour former un canapé rembourré complet. Les dimensions de la structure sont les suivantes : 246 x 86 x 68 cm, pour un poids de 69 kg. Le canapé est conditionné en carton individuel.

DEBTI15057/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-05

Bei dem sog. "Esszimmerstuhl" handelt es sich um ein ca. 48 cm x 59 cm x 100 cm (L x B x H) großes Sitzmöbel. Die Ware besteht im Wesentlichen aus einem Gestell aus drei leicht schräg gestellten Beinen aus Holz, einer gepolsterten Sitzschale und einer Rückenlehne. Der Stuhl ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9401

Zu Unterpositionen 9401 61 und 9401 71 „Gepolsterte Sitzmöbel“ haben eine geformte Lage, z. B. aus Watte, Werg, Tierhaaren, Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch an dem Sitz befestigt, die z. B. mit Spinnstoffen, Leder oder Kunststoff-Folien überzogen ist. Ebenfalls als gepolsterte Sitzmöbel werden Sitze eingereiht, deren Polstermaterial nicht überzogen ist oder die nur einen weißen Spinnstoffüberzug haben, der selbst dazu bestimmt ist, überzogen zu werden (so genannte gepolsterte Stühle „in Musselin“), Sitzmöbel, die mit abnehmbaren Sitz- oder Rückenpolster gestellt werden und die ohne diese Polster nicht verwendet werden können und Sitzmöbel mit Spiralfedern (zum Aufpolstern). Andererseits genügt das Vorhandensein von waagerecht angeordneten Sprungfedern, die dazu bestimmt sind, am Gestell ein Stahldrahtgitter oder ein straffes Tuch usw. …

Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 61: 1. Sitz, bestehend aus einem Holzrahmen und Armlehnen aus gebürstetem Aluminium, gepolstert und mit Kunststoff überzogen, mit einem eingebautem Sound System, einem seitlichen Bedienfeld und Eingangs-/Ausgangsbuchsen, der für den Gebrauch mit Videospielkonsolen und -maschinen, Fernseh- oder Satellitenempfangsgeräten, sowie DVD, Musik CD, MP3 oder Videorekordern geeignet ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.61.00?

Die Zolltarifnummer 9401.61.00 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), gepolstert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.61.00?

Der Drittlandszollsatz für 9401.61.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9401.61.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940161. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.61.00?

9401.61.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9401.61.00 im Zolltarif eingeordnet?

9401.61.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940161 gepolstert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.61.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.61.00 erfasst, zum Beispiel DKBTI26-0655616. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9401.61.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.61.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.61.00?

KN-Code 9401.61.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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