Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9401.61.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9401.61.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
  3. 9401.61gepolstert
  4. 9401.61.00.00.0Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0

HS-Code9401.616 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9401.61.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9401.61.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9401.61.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwoodnur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42374/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Es handelt sich bei dem "Skandinavischen Relaxsessel" um ein ca. 78 cm x 84 cm x 100 , 5 cm (B x T x H) großes Sitzmöbel, bestehend aus einer Unterkonstruktion aus Holz, Beinen aus Gummiholz und einer gepolsterten Sitzfläche mit Rücken- und Armlehne, das mit Leinen bespannt ist. Die verstellbare Rückenlehne kann individuell angepasst werden. Bei der Nutzung der Liegefunktion kommt ebenfalls eine Beinauflage aus dem Sessel heraus. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von Wohnungen. Das Erzeugnis ist mit einem asymmetrischen Kachelmuster aus Rot, Blau Gelb und Grau gestaltet. Das Erzeugnis wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert" eingereiht.

DEBTI41988/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Bei der als "3 Sitzer Sofa Loretta" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 204 x 83 x 85 cm (B x H x T) großes Sitzmöbel, im Wesentlichen bestehend aus einem innenliegenden Holzgestell und einer Polsterung aus mit Spinnstoff überzogenen Schaumstoff. Die auf den Boden zu stellende Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen.

DEBTI1347/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Bei dem sog. "Sofa Bellano, Art.Nr. 60633" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Sitzmöbel in Form eines L-förmigen Sofas und drei Kissen. Das 340 x 188 x 94 cm (B x T x H) große Sofa besteht im Wesentlichen aus einem innenliegenden Korpus aus Holz, Füßen aus Kunststoff und einer gepolsterten Sitzfläche. Das Sofa bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und in Bezug auf den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Bei dem aus zwei unterschiedlichen Stoffen bestehenden Gestell wird der stoffliche Charakter insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und im Hinblick auf den Umfang von dem Holz bestimmt. Die auf den Boden zu stellende, noch nicht zusammengesetzte und in Kartons verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen.

DEBTI1337/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Bei dem sog. „Hocker Bellano, Varianten ID: 60615" handelt es sich um ein Sitzmöbel in Form eines gepolsterten Hockers. Das ca. 99 x 79 x 45 cm (B x H x T) große Sitzmöbel besteht im Wesentlichen aus einer Unterkonstruktion aus Holz, Füßen aus Kunststoff und einer gepolsterten Sitzfläche, die vollständig mit Spinnstoff überzogen ist. Bei dem aus zwei unterschiedlichen Stoffen bestehenden Gestell wird der stoffliche Charakter insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und im Hinblick auf den Umfang von dem Holz bestimmt. Die auf den Boden zu stellende Ware ist als „anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert“ einzureihen.

DEBTI51823/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Bei dem sog. „Komfort Sofa Norana Grau, Varianten ID: 60639“ handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Sitzmöbel in Form eines Sofas und zwei Kissen (55 cm x 55 cm). Das ca. 234 cm x 80 cm x 103 cm (B x H x T) große Sofa besteht im Wesentlichen aus einem innenliegendem Gestell aus Holz und einer gepolsterten Sitzfläche sowie gepolsterten Arm- und Rückenlehnen. Das Sofa bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und in Bezug auf den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Die auf den Boden zu stellende Ware ist als „anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert“ einzureihen.

DEBTI51832/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Bei dem sog. "Sofa Bellago M Links und Rechts, Art. Nr. 61832 und Art. Nr. 61833" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Sitzmöbel in Form eines L-förmigen Sofas und zwei Kissen. Das 238 x 188 x 94 cm (B x T x H) große Sofa besteht im Wesentlichen aus einem innenliegenden Korpus aus Holz, Füßen aus Kunststoff und einer gepolsterten Sitzfläche. Das Sofa bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und in Bezug auf den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Bei dem aus zwei unterschiedlichen Stoffen bestehenden Gestell wird der stoffliche Charakter insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung im Hinblick auf den Umfang von dem Holz bestimmt. Die auf den Boden zu stellende, noch nicht zusammengesetzte und in Kartons verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen.

DEBTI53231/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Bei dem sog. "Sofa Webstoff Dunkelgrün / Beige", Varianten ID: 60491 und Varianten ID: 60490, handelt es sich um ein ca. 258 cm x 72 cm x 128 cm (B x H x T) großes Sitzmöbel, im Wesentlichen bestehend aus einem Holzgestell und einer Polsterung aus Polyester. Die auf den Boden zu stellende Ware ist verpackt und als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, gepolstert" einzureihen.

DEBTI53388/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-24

Bei dem sog. "modularen Schlafsofa Vina, Art.Nr. 60549, 60550, 61758, 61759, 61760" handelt es sich um fünf verschiedene Module, jeweils bestehend aus einem Gestell aus Holz mit einer gepolsterten Sitzfläche, vollständig mit Spinnstoff überzogen. Jedes Sofaelement hat eine Sitzhöhe von 40 cm und verfügt - mit Ausnahme des Hockers - über eine gepolsterte Rückenlehne und Armlehnen. Die Sitzfläche ist ausziehbar, die Rückenlehne klappbar und somit sind die Module in Liegen umwandelbar. Das modulare Sofasystem kommt in folgenden Varianten bzw. Abmessungen vor: S: ein Zweisitzer, Abmessungen: 210 x 92 x 85 cm (B x T x H), M: ein Dreisitzer, Abmessungen: 295 x 92 x 85 cm (B x T x H), L: ein Dreisitzer und ein Hocker, Abmessungen: 295 x 168 x 85 cm (B x T x H), XL: ein Viersitzer und ein Hocker, Abmessungen: 380 x 168 x 85 cm (B x T x H), XXL: ein Viersitzer und zwei Hocker, Abmessungen: 380 x 168 x 85 cm (B x T x H). Die in mehreren Kartons verpackte Ware wird als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 39 erfasstes Sitzmöbel, in Liegen umwandelbar, aus Holz" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9401

Zu Unterpositionen 9401 61 und 9401 71 „Gepolsterte Sitzmöbel“ haben eine geformte Lage, z. B. aus Watte, Werg, Tierhaaren, Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch an dem Sitz befestigt, die z. B. mit Spinnstoffen, Leder oder Kunststoff-Folien überzogen ist. Ebenfalls als gepolsterte Sitzmöbel werden Sitze eingereiht, deren Polstermaterial nicht überzogen ist oder die nur einen weißen Spinnstoffüberzug haben, der selbst dazu bestimmt ist, überzogen zu werden (so genannte gepolsterte Stühle „in Musselin“), Sitzmöbel, die mit abnehmbaren Sitz- oder Rückenpolster gestellt werden und die ohne diese Polster nicht verwendet werden können und Sitzmöbel mit Spiralfedern (zum Aufpolstern). Andererseits genügt das Vorhandensein von waagerecht angeordneten Sprungfedern, die dazu bestimmt sind, am Gestell ein Stahldrahtgitter oder ein straffes Tuch usw. …

Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 61: 1. Sitz, bestehend aus einem Holzrahmen und Armlehnen aus gebürstetem Aluminium, gepolstert und mit Kunststoff überzogen, mit einem eingebautem Sound System, einem seitlichen Bedienfeld und Eingangs-/Ausgangsbuchsen, der für den Gebrauch mit Videospielkonsolen und -maschinen, Fernseh- oder Satellitenempfangsgeräten, sowie DVD, Musik CD, MP3 oder Videorekordern geeignet ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, gepolstert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.61.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9401.61.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9401.61.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940161. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0?

9401.61.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9401.61.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9401.61.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940161 gepolstert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.61.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.61.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42374/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9401.61.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.61.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0?

Warennummer 9401.61.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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