Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9401.69.00: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9401.69.00 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9401.69.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9401.69.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
  3. 9401.69andere
  4. 9401.69.00Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.69.00

HS-Code9401.696 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9401.69.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwoodnur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI45/444096/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-08-23

Dle deklarovaných údajů se jedná o sedadlo s dřevěnou kostrou – lavičku určenou k sezení a vhodnou k vybavení šaten, převlékáren a obdobných vnitřních prostor. Výrobek je určen k umístění na podlahu a je vyroben z laminované dřevotřískové desky o tloušťce 25 mm. Hrany jednotlivých dílů jsou opatřeny plastovou ABS hranou a spodní část nohou je vybavena plastovými kluzáky. Lavička je bez opěradla a bez odkládacího roštu. Dodáváno v demontovaném stavu k následné montáži. Rozměry (cca): 1500 × 420 × 360 mm. Nosnost: 160 kg. Barva: šedá. Hlavním konstrukčním materiálem je laminovaná dřevotříska.

FRBTIFR-BTI-2026-02323Erteilt von FRGültig bis 2029-06-06

Siège de battue pliable, non rembourré, destiné à un usage en extérieur. Il est composé d’un bâti en bois de hêtre et d’une assise en toile textile (30 %), cuir (10%), et PVC (60%). Le produit est fabriqué à la machine et à la main. Dimensions : 68 x 43 cm.

FRBTIFR-BTI-2025-07595Erteilt von FRGültig bis 2029-01-27

Siège pliable non rembourré de type transat, destiné à des enfants à partir de 3 ans. Le produit est composé d'un support en bois naturel de pin et d'une toile en tissu de coton (twill). Cet article se décline en 3 modèles de couleurs différentes et est emballé dans un carton.

DEBTI42502/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Bei der Ware handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes Sitzmöbel in Form eines ca. 34 , 5 cm x 28 cm 39 cm (L x B x H) großen Hockers. Das Erzeugnis besteht aus einem vierbeinigen Holzgestell auf Rollen. Es verfügt über eine geschwungene, ungepolsterte Sitzfläche mit Aussparung und eine darunterliegende Platte mit einer schräg versetzten weiteren Aussparung. Die Öffnungen dienen der Aufnahme eines Stiels - Hobby Horsing - (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Aufgrund der speziellen Gestaltung für die Verwendung von Kindern liegt kein Aufbewahrungsmöbel vor. Der noch nicht zusammengesetzte Hocker ist verpackt und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen.

DEBTI39092/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Bei der als "Hocker aus Bambus" bezeichneten Ware handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes Sitzmöbel in Form eines ca. 46 x 40,5 x 30,5 cm (H x B x T) großen Hockers. Der Hocker besteht aus nebeneinandergesetzten, geschwungenen Lamellen aus Bambus-Holz (keine Flechtstoffe), die durchgehend zwei Standflächen und eine definierte und ungepolsterte Sitzfläche ergeben. Die Lamellen liegen doppellagig mit dazwischen befindlichen Querstreben. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen.

DEBTI7027/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Stuhl (charakterbestimmend nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung) mit einem passgenauen, lose aufgelegten Sitzkissen. Das ca. 61 x 66 x 88 cm (B x T x H) große Sitzmöbel mit Arm- und Rückenlehne besteht aus einem Gestell aus Holz und ist an den Arm- und Rückenlehne mit sog. "Rope" umwickelt. Es ist dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und dient der Ausstattung von z.B. Gärten. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" eingereiht.

ESBTIESBTI2025SOL568Erteilt von ESGültig bis 2028-05-08

Silla con armazón de madera de olmo (ulmus parvifolia), el asiento y respaldo tienen marco de madera de olmo y el interior es de rejilla de ratán. Medidas:45x42x92 cm Está diseñado para diseñado para ser utilizado como asiento. Se presenta para su venta al público en una caja con dos unidades.

ESBTIESBTI2025SOL570Erteilt von ESGültig bis 2028-05-08

Silla con armazón de madera de olmo (ulmus parvifolia), el asiento y respaldo tienen marco de madera de olmo y el interior es de rejilla de ratán. Se puede plegar. Medidas:53x60x79 cm Está diseñado para diseñado para ser utilizado como asiento Se presenta para su venta al público en una caja con dos unidades.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …

Pos. 9401

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019: Warenbeschreibung: Unterschiedlich geformte, aufeinander abgestimmte Lederzuschnitte aus Rindsleder, teilweise mit Aussparungen und Löchern versehen, für die Herstellung von Erstbezügen von KFZ-Sitzen, die lediglich noch zusammengenäht werden müssen und dann dauerhaft am KFZ-Sitz befestigt werden. Einreihung: Die Zuschnitte sind in Anwendung der AV 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie den Erläuterungen zum HS zu Kapitel 94 und Position 9401 als Teile für Sitzmöbel in die Unterposition 9401 90 1) einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.69.00?

Die Zolltarifnummer 9401.69.00 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.69.00?

Der Drittlandszollsatz für 9401.69.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9401.69.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940169. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.69.00?

9401.69.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9401.69.00 im Zolltarif eingeordnet?

9401.69.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940169 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.69.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.69.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI45/444096/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9401.69.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.69.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.69.00?

KN-Code 9401.69.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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