Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9401.71.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9401.71.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
- 9401.71gepolstert
- 9401.71.00.00.0Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der Ware handelt es sich um ein klappbares Sitzmöbel mit Metallgestell und einer gepolsterten Sitzfläche mit Spinnstoffbezug mit einer ca. 43 x 55 cm großen Sitzfläche, Sitzhöhe von ca. 30 cm und einer Gesamthöhe der Rückenlehne von 48 cm. Die Vorderbeine lassen sich um 13 cm ausziehen. Das auf den Boden zu stellende Möbel besitzt zwei Arm- sowie eine Rückenlehne. Die verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. Drehstuhl um ein drehbares, nicht höhenverstellbares Sitzmöbel mit Gestell aus Metall und einer gepolsterten Sitzschale mit Armlehnen, die vollständig mit Polyester überzogen ist. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von Wohnungen. Das Erzeugnis wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht.
Bei dem Möbel-Set "Polyrattan Ecklounge" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem ca. 38 , 5 cm x 22 , 5 cm x 55 cm (L x B x H) großen Tisch. - sechs gepolsterten Sitzmöbeln in Form einer ca. 60 cm x 60 cm x 30 cm (L x B x H) großen Ottomane, zwei ca. 70 cm x 70 cm x 63 cm (L x B x H) großen Ecksofas mit Lehne und drei ca. 60 cm x 70 cm x 63 cm (L x B x H) großen Mittelsofas mit Lehne. Die Sitzmöbel sind jeweils mit lose aufgelegten, passgenauen Sitz- und Rückenkissen ausgestatteten. Das Erzeugnis verfügt auch über einen Sonnenschutz über den Sitzmöbeln, der auf und zugeklappt werden kann. Die Sitzmöbel und der Tisch bestehen jeweils aus einem Stahlgestell, das vollständig mit einem Kunststoffgeflecht im Rattan-Design bespannt ist. Der Tisch ist mit einer abnehmbaren Glasplatte ausgestattet und aufgrund der Höhe nicht dazu ausgelegt, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln an ihm zu essen. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Verwendung und aufgrund des Umfangs von den gepolsterten Sitzmöbeln bestimmt. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dienen der Ausstattung von Gärten. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen.
Bei der sog. Sonneninsel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - drei gepolsterten Sitzmöbeln mit Metallgestell - - in Form einer C-förmigen gepolsterten Couch mit Rückenlehne sowie einem Sonnendach aus einem mit textilem Material bespannten Metallbogen, - - in Form von zwei viertelrunden gepolsterten Hockern, - - jeweils mit passgenauen, lose aufgelegten Sitzkissen ausgestattet (Gesamtmaß der drei Sitzmöbel beträgt 185 cm x 185 cm x 75 cm / 145 cm; B x T x H) - einer Ware mit zwei Funktionen, - - in Form eines runden, ca. 58 cm x 33 , 5 cm (D x H) großen Hockers, der mit einer passgenauen, lose aufgelegten Auflage und einer abnehmbaren Tischplatte ausgestattet ist, so dass sich dieses Erzeugnis gleichermaßen auch als Tisch darstellt, - drei quadratischen Kissen. Die gepolsterten Sitzmöbel sind jeweils aus einem Metallgestell gefertigt, dass vollständig mit einem Kunststoffgeflecht im Rattan-Design bespannt ist. Die Ware mit den zwei Funktionen (Tisch, Hocker) wird in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht. Dabei ist der Tisch aufgrund der Abmessungen nicht dazu geeignet während des Sitzens an ihm zu essen. Charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung sind aufgrund der Anzahl und der Bedeutung für die Verwendung jedoch die gepolsterten Sitzmöbel. Die Möbel sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Ausstattung von Gärten. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen.
Es handelt sich bei dem "Schaukelstuhl" um eine Ware in Form eines ca. 69 x 81 x 92 , 5 cm (B x H x T) großen, gepolsterten Sitzmöbels (Schaukelstuhl). Das Sitzmöbel besteht aus einem Gestell (Seitenteile, Rückenlehne und Beine) aus Metall, zwei gebogenen, an den Metallbeinen befestigten Holzkufen, die der Wippfunktion dienen, und einer gepolsterten, mit Stoff bzw. Leinen bezogenen Sitzschale mit Rückenlehne und Armlehnen. Die Ware wird auf den Boden gestellt und ist für die Verwendung im Innenbereich vorgesehen. Bei dem aus zwei unterschiedlichen Stoffen bestehenden Gestell wird der stoffliche Charakter insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als stabilitätsverleihendes Element und im Hinblick auf den Umfang von dem Metall bestimmt. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um ein ca. 63 x 60 x 82 cm (L x B x H) großes Sitzmöbel mit einem Gestell aus Metall und einer mit PE-Geflecht (Polyethylen) umwickelten Rückenlehne/Armlehnen sowie einem passgenauen, lose aufgelegten Sitzkissen. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis ist in 2er, 4er, 6er, 8er und 10er Sets verfügbar und dient der Ausstattung von z. B. Gärten oder Terrassen. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasst, mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht.
Bei dem "Hängesessel CADEIRA 1- und 2- Sitzer, Artikelnummer: 28218 / 73138 und 28218 / 73139" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem gepolstertem Sitzmöbel und zwei Kissen. Das Sitzmöbel besteht aus einem Metallgestell (Ständer) und einem korbähnlichen, ca. 114 x 123 x 72 cm bzw. 127 x 155 x 76 cm (B x H x T) großen Sitzkorb. Der Sitzkorb besteht aus einem Metallgestell, das mit einem Kunststoffgeflecht umflochten ist, sowie einer lose aufgelegten Polsterung, welche sich an den Seitenwänden und der Rückwand durch abgetrennte Nähte dem Sitzkorb anpasst. Der Sitzkorb wird mittels zweier Gliederketten an dem Gestell befestigt. Das Sitzmöbel ist dazu bestimmt, mit Hilfe des Ständers auf den Boden gestellt zu werden. Der charakterbestimmende Bestandteil der Warenzusammenstellung ist aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs das gepolsterte Sitzmöbel. Die Warenzusammenstellung ist gemeinsam verpackt und wird als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht.
Bei der als "MACA Sessel, Artikelnummer 25132 und 25131" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 95 x 73 x 88 cm (B x H x T) großen Sessel, der im Wesentlichen aus einem Metallgestell mit gepolsterter Sitzfläche sowie Arm- und Rückenlehne aus Polyester besteht. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis dient der Ausstattung von Wohnungen und ist in den Farben Grau und Beige verfügbar. Die verpackte Ware wird als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9401 61 und 9401 71 „Gepolsterte Sitzmöbel“ haben eine geformte Lage, z. B. aus Watte, Werg, Tierhaaren, Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch an dem Sitz befestigt, die z. B. mit Spinnstoffen, Leder oder Kunststoff-Folien überzogen ist. Ebenfalls als gepolsterte Sitzmöbel werden Sitze eingereiht, deren Polstermaterial nicht überzogen ist oder die nur einen weißen Spinnstoffüberzug haben, der selbst dazu bestimmt ist, überzogen zu werden (so genannte gepolsterte Stühle „in Musselin“), Sitzmöbel, die mit abnehmbaren Sitz- oder Rückenpolster gestellt werden und die ohne diese Polster nicht verwendet werden können und Sitzmöbel mit Spiralfedern (zum Aufpolstern). Andererseits genügt das Vorhandensein von waagerecht angeordneten Sprungfedern, die dazu bestimmt sind, am Gestell ein Stahldrahtgitter oder ein straffes Tuch usw. …
Zu Unterposition 9401 71: 1. Kindersitz mit einer textilen Polsterabdeckung über einem Metallrahmen, der mit Spielzeugen, einem Vibrationsmechanismus und einem Musikmodul ausgestattet ist. Die Ware hat einen gekrümmten unteren Abschnitt, der es ermöglicht, den Sitz in einen Schaukelstuhl umzuwandeln. Er kann aber auch in einer nicht-schaukelnden Position arretiert werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Kindersitz mit gepolsterter Abdeckung über einem Metallrahmen, der mit einem Vibrationsmechanismus, einem Musikmodul und einem abnehmbaren Spielzeugbügel ausgestattet ist. Er ist für ein Baby bestimmt, bis es dazu in der Lage ist, allein aufrecht zu sitzen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Kindersitz, bestehend aus einem gepolsterten Ring, mit Kunststoff umfasst, der federnd an drei größeren Stahlpfosten aufgehängt ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.71.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9401.71.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9401.71.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940171. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0?
9401.71.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9401.71.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9401.71.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940171 gepolstert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.71.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.71.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1444/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9401.71.00.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 9401.71.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.71.00.00.0?
Warennummer 9401.71.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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