Zolltarifnummer 9401.80.00.00: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9401.80.00.00 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9401.80.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9401.80.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
- 9401.80andere Sitzmöbel
- 9401.80.00.00Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.80.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der als "Plüsch-Spielzeug" bezeichneten und durch Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes Sitzmöbel für Kinder aus Spinnstoffen (Polyester) mit den Abmessungen (L x B x H) 80 x 44 , 8 x 35 , 2 cm. Die Ware ist der Optik nach einem "holländischen Holzschuh" nachempfunden, mit einem lächelnden Gesicht an der Vorderseite, wobei der hintere Teil bzw. die "Schuhöffnung" sich als definierte Sitzfläche darstellt. Mittig und oberhalb des Gesichtes befindet sich eine kleine Erhöhung, welche als Rückenlehne interpretiert werden kann. Das Möbel dient aufgrund der geringen Sitzhöhe Kleinkindern und somit der dauerhaften Einrichtung von z. B. Kinderzimmern. Eine Einreihung in die Position 9503 scheidet aufgrund der fehlenden spielerischen Unterhaltung aus. Die Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Siège suspendu, conçu pour transporter des enfants en toute sécurité à l'intérieur d'une remorque de vélo. Il se compose d'un corps souple en bonneterie de forme allongée (polyester). La rigidité et le maintien de la forme sont assurés par deux baguettes rigides en fibres de verre (insérées horizontalement en haut et en bas du siège). Il est doté de sangles de fixation réglables avec boucles et d'un harnais de sécurité à plusieurs points pour maintenir l'enfant. L'article est complété par des renforts rembourrés au niveau de la tête et des épaules. Il est destiné à offrir une position semi-allongée, absorbant les chocs et vibrations durant le transport.
Siège, conçu pour qu'un enfant puisse s'y asseoir. Le siège est adapté à la morphologie d'un enfant, il prend la forme d'un fauteuil. L'article est constitué en mousse de polyuréthane, il est recouvert d'une housse en coton (100 % coton, tissu popeline).
Fauteuil pour enfant composé de mousse polyuréthane. La housse est en bonneterie (sherpa en polyester) et le dessous est en PVC. La housse de l'assise est en tissu tissé (double gaze de coton). Une fermeture éclair est présente au dos afin de pouvoir ôter la housse du fauteuil. Des broderies et empiècements se trouvent sur le dossier. Cet article est conditionné individuellement dans un polybag.
Fauteuil pour enfant composé de mousse polyuréthane. La housse est en tissu de coton (double gaze), avec une doublure en polyester, et le dessous est en PVC. Une fermeture éclair est présente au dos afin de pouvoir ôter la housse du fauteuil. Cet article est conditionné individuellement dans un polybag.
Fauteuil gonflable en mousse. Le produit est constitué d’un garnissage en mousse expansée qui permet au fauteuil de se déployer et de prendre sa forme finale après déballage. Le fauteuil est entièrement recouvert d’un revêtement en tissu. Dimensions du produit : Longueur : 103 cm Largeur : 101 cm Hauteur : 72 cm
Bei der Ware handelt es sich um einen ca. 47 x 43 , 5 x 70 cm (B x T x H) großen Sicherheitssitz für Kleinkinder zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, im Wesentlichen bestehend aus einem Unterbau in Form einer Schale aus Kunststoff mit Kopfstütze, Seitenschutzschalen, einer Rückenlehne, Armlehnen und einem gepolsterten Sitzbezug aus Polyester und je nach Modell mit einem zusätzlichen Schultergurt und einer gesonderten Sitzauflage für Kleinkinder. Das Erzeugnis dient der sicheren Beförderung von Kindern in Kraftfahrzeugen. Er ist herausnehmbar und wird mit dem Fahrzeugsitz verbunden. Das verpackte Erzeugnis ist als "anderes als von der Position 9402 und den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.
Bei dem "Hängestuhl creme und grau" handelt es sich um ein Sitzmöbel, im Wesentlichen bestehend aus einer Rückenlehne und einer gepolsterten Sitzfläche, abgetrennt durch einen Knick, aus Spinnstoffen, 55 cm x 100 cm. Die Ware ist mit einer Aufhängevorrichtung in Form von Seilen aus Baumwolle und Polyester, einer Holzstange und einem Metallring zum Befestigen an z. B. einer Decke versehen. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel (ausgenommen solche der Pos. 9402)" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9401 80: Hierher gehören auch Sicherheitssitze, die für die Beförderung von Kleinkindern und Säuglingen in Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln geeignet sind. Sie sind herausnehmbar und werden mit Hilfe des Sicherheitsgurtes und einer Haltevorrichtung mit dem Autositz verbunden.
Zu Unterposition 9401 80: 1. Autosicherheitssitze, die für die Beförderung von Kleinkindern und Säuglingen in Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln geeignet sind. Sie sind herausnehmbar und werden mit Hilfe des Sicherheitsgurtes und einer Haltevorrichtung mit dem Fahrzeugsitz verbunden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.80.00.00?
Die Zolltarifnummer 9401.80.00.00 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.80.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9401.80.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9401.80.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.80.00.00?
9401.80.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9401.80.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9401.80.00.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940180 andere Sitzmöbel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.80.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.80.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13493/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9401.80.00.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 9401.80.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.80.00.00?
TARIC-Code 9401.80.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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