Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9401.99.20: Teile, von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9401.99.20 steht für Teile, von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9401.99.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9401.99.20
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
  3. 9401.99Teile, andere
  4. 9401.99.20Teile, von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.99.20

HS-Code9401.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9401.99.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwoodnur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12763/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Bei der Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Bauteil aus unedlem Metall zum Einbau im Bereich der Gurtbefestigung und dient als Verstärkung in dem Unterbau eines KfZ-Sitzes. Die Ware weist Aussparungen und Bohrungen auf und stellt sich als ein wesentliches Teil eines Sitzunterbaus von Kraftfahrzeugsitzen dar. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware als Teil einer Baugruppe darstellt. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzes der Position 9401, nicht aus Holz, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

DEBTI16250/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Bei der Ware handelt es sich um ein Bauteil zum Einbau in die Sitzstruktur eines Kraftwagens. Die Ware weist eine flache, unregelmäßig geformten Trägerplatte mit einer bogenförmigen Aussparung und zwei Bohrungen auf, auf der eine kreisrunde Scheibe mit einer verzahnten Aufnahme gelagert ist. Das Erzeugnis stellt sich als ein wesentliches Teil eines Verstellmechanismus von Kraftfahrzeugsitzen dar. Sie dient innerhalb der Sitzstruktur der Fixierung der Lehne in verschiedenen Neigungspositionen und sorgt für eine sichere Verrastung. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt hier nicht in Betracht, da die Ware sich als Teil einer Baugruppe darstellt und ein wesentlicher Bestandteil zum Schwenken von Kraftfahrzeugsitzen ist. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzes der Position 9401, nicht aus Holz, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

DEBTI17182/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Bei der Ware handelt es sich um ein Bauteil aus unedlem Metall. Das Erzeugnis wird in einem Sitzuntergestell angeschweißt und dient dort als Versteifung und Halterung. Die Ware weist eine spezielle Form und eine Bohrung auf und stellt sich als ein wesentliches Teil eines Sitzunterbaus von Kraftfahrzeugsitzen dar. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware als Teil einer Baugruppe (PKW Sitzunterbau) darstellt. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzes der Position 9401, nicht aus Holz, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

DEBTI17172/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Bei der Ware handelt es sich um ein Bauteil aus unedlem Metall. Das Erzeugnis wird in einem Sitzuntergestell angeschweißt und dient dort als Versteifung und Halterung. Die Ware weist eine spezielle Form und zwei Bohrungen auf und stellt sich als ein wesentliches Teil eines Sitzunterbaus von Kraftfahrzeugsitzen dar. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware als Teil einer Baugruppe (PKW Sitzunterbau) darstellt. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzes der Position 9401, nicht aus Holz, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

CZBTI31/461911/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-12

Dle deklarovaných údajů se jedná o konstrukční součást sedadla pro motorová vozidla (autosedačky). Je vyrobena z tvarovaného ocelového plechu s přivařenými komponenty (průchodky, čepy, závitová pouzdra). Slouží jako bočnice rámu sedáku automobilového sedadla. V rámu sedadla spojuje vzájemně další komponenty zajišťující například nastavení výšky sedadla či nastavení náklonu opěráku. Zajišťuje oporu dalším konstrukčním částem. Bočnice se vyrábí v pravém i levém provedení, v závislosti na typu sedadla se mohou bočnice mírně tvarově lišit.

ITBTI2025-0211Erteilt von ITGültig bis 2029-04-12

La merce è costituita da parti di sedili, presentate sotto forma di elementi tagliati e sagomati, assemblati in kit, destinati alla realizzazione e al rivestimento di sedute e schienali di sedili del tipo utilizzato per autoveicoli, nonché di altri componenti interni direttamente integrati nella struttura del sedile. Le parti sono realizzate sulla base di specifiche tecniche fornite dai clienti e sono progettate esclusivamente per essere incorporate in sedili di autoveicoli; esse non sono idonee all’uso autonomo e non costituiscono prodotti finiti. Dal punto di vista costruttivo, secondo le informazioni fornite, le parti sono ottenute mediante accoppiamento di tessuti di varia composizione con materiale di supporto, quali: maglina; gomma poliuretanica; tessuto non tessuto. Il materiale accoppiato viene successivamente tagliato in sagome di forme e dimensioni specifiche, corrispondenti alle diverse zone funzionali del sedile (seduta, schienale). Le parti così ottenute possono essere sottoposte a ulteriori lavorazioni, quali: ricamo; saldatura; termopressatura; goffratura; applicazione di etichette o altri elementi identificativi. Le merci si presentano come componenti identificabili di sedili, destinati all’assemblaggio industriale, e sono prive di autonomia funzionale al di fuori del sedile cui sono integrate.

DEBTI36717/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Bei dem "Rastelement" handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Bauteil aus unedlem Metall zum Einbau in die Sitzstruktur eines Kraftwagens. Die Ware weist eine scheibenförmige Form mit innenliegenden Verkantungen auf und stellt sich als ein wesentliches Teil eines Verstellmechanismus von Kraftfahrzeugsitzen dar. Sie dient innerhalb der Sitzstruktur der Fixierung der Lehne in verschiedenen Neigungspositionen und sorgt für eine sichere Verrastung. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt hier nicht in Betracht, da die Ware sich als Teil einer Baugruppe darstellt und ein wesentlicher Bestandteil zum Schwenken von Kraftfahrzeugsitzen ist. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzes der Position 9401, nicht aus Holz, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI36787/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Es handelt sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Metall. Die Ware ist mit einem kreisrunden Loch sowie zwei Erhebungen versehen und besitzt an der Kurzseite eine annähernd rechteckige Aussparung. Sie wird in der hinteren Sitzstruktur seitlich am unteren Ende der Sitzlehne montiert und greift in den Sitzrahmen / Unterbau ein. Sie dient dem Vor- und Zurückklappen der Lehne und sorgt für die Arretierung der verschiedenen Neigungen. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt hier nicht in Betracht, da die Ware sich als Teil einer Baugruppe darstellt und ein wesentlicher Bestandteil zum Schwenken bestimmter Sitze ist. Die Ware ist wegen der spezifischen Maße und der Formgebung als notwendiges, hauptsächlich für ein Sitzmöbel verwendetes Teil erkennbar. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 99 1. Abdeckungen für Sitze von Kraftfahrzeugen (Sitzbezüge), bestehend aus zusammengesetzten Stücken aus Leder, Spinnstoffen oder Kunststoffen. Diese Abdeckungen sind mit mehreren Elementen und Aussparungen zur Befestigung und Anpassung an die Sitzkarkasse ausgestattet. Sie dienen der permanenten Abdeckung der Sitze für spezielle Kraftfahrzeuge. Nach dem Zusammenbau der Sitze können die Abdeckungen nicht entfernt werden, ohne die Sitze auszubauen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.99.20?

Die Zolltarifnummer 9401.99.20 umfasst Teile, von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.99.20?

Der Drittlandszollsatz für 9401.99.20 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9401.99.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.99.20?

9401.99.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9401.99.20 im Zolltarif eingeordnet?

9401.99.20 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940199 Teile, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.99.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.99.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI12763/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9401.99.20 von der EUDR betroffen?

Ja. 9401.99.20 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.99.20?

KN-Code 9401.99.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.