Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0: Möbel für die Human-, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 steht für Möbel für die Human-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9402.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9402.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9402Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon
- 9402.90andere
- 9402.90.00.00.0Möbel für die Human-, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich bei der sog. „Baugruppe“ um ein Aluminiumerzeugnis zum Einbau in Operationstische für die Humanmedizin. Die Ware ist für einen Einsatz in Tische der Serie TS7000 vorgesehen. In den Mittelkasten wird ein Getriebe (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) eingesetzt, welches die Längsverschiebung einer OP-Tischplatte ermöglicht. Die Verschiebung der Platte dient dazu, einen Patienten für die Durchführung eines Eingriffs in verschiedenen Operationsdisziplinen korrekt zu positionieren. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin" einzureihen.
Bei der sog. „Massageliege“ handelt sich um eine Liege zur Massage mit Holzgestell, einer gepolsterten PVC-Bespannung, herausnehmbarer Gesichtsaussparung, einer einstellbaren Arbeitshöhe von ca. 58 bis 81 cm, einer Länge von ca. 185 cm, sowie einer Liegefläche von ca. 60 cm. Das auf den Boden zu stellende Möbel lässt sich zum Verstauen zusammenklappen. Die Ware ist in einer für diese Ware hergerichteten Umhängetasche aufgemacht. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, andere als Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon" einzureihen.
Bei dem sog. "Auszugsregal für Hypterthermiegeräte" handelt es sich um eine rechteckige, mittels Laufschiene ausziehbare Trägerplatte in Form eines Regalbodens aus Edelstahl, Aluminium und Kunststoff. Die Trägerplatte besitzt spezielle Bohrungen und Haltevorrichtungen und ist für einen mobilen Gerätewagen bestimmt. Das Erzeugnis dient als Geräteablage für elektromedizinische Überwachungsgeräte im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Patientenüberwachung. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin (Gerätewagen)" einzureihen.
Es handelt sich bei der sog. Halterung (alleiniger Gegenstand der vZTA-Entscheidung) um ein Möbel aus Aluminium; 35 cm x 196 cm x 74 cm (L x H x W). Es besteht im Wesentlichen aus einer Standplatte, einer Stange und zwei oberen seitlich angeordneten Aufhängevorrichtungen. Die Ware ist eine Komponente eines Röntgenschutzsystems, welches weiter u.a. aus einem Schutzmantel mit einem Exoskelett besteht. Die auf den Boden zu stellende Halterung dient der Aufbewahrung des schweren Exoskeletts sowie als Hilfestellung zum Ankleiden. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen.
Es handelt sich um ein auf den Boden zu stellendes Möbel aus Metall und Kunststoff in Form eines Bettes (ohne Matratze), welches in Kliniken und Krankenhäusern eingesetzt wird. Die Ware verfügt über ein Seitengitter und ist mit fünf Rollen ausgestattet. Die Liegeposition bzw. die Höhe des Bettes lassen sich mechanisch und elektrisch verstellen. Der komplette Rahmen ist dabei vollständig vertikalisierbar. Der sogenannte Notablass ermöglicht eine schnelle Behandlung des Patienten. Am Bett befinden sich spezielle Aufnahmevorrichtungen am Fußende zur Aufnahme von medizinischen Geräten in Form von Halterungen zur Verbindung mit einem Roboter (sog. Vemo, kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Das Intensivkrankenbett verfügt über eine Motorisierung, die ein Schieben des Bettes vereinfacht. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen.
Bei dem sog. "Gerätewagen" handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 110 cm hohen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell (Durchmesser des Gestells: ca. 64 cm), auf dessen Oberseite ein sog. "Vibrationsgenerator für die Lungentherapie" (nicht Gegenstand dieser Auskunft) montiert werden kann. Die Ware ist hauptsächlich aus Stahl und Aluminium hergestellt. Das Erzeugnis wird im Krankenhaus für stationäre Zwecke eingesetzt, dient dort im medizinischen Alltag zur Aufnahme des elektromedizinischen Apparats und damit zur Versorgung des Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen.
Bei dem sog. "Therapiesystemwagen, Art.-Nr. 70001", siehe Abbildung, handelt es sich um einen fahrbaren höhenverstellbaren ca. 60,8 x 66,52 x 69,62/76,58 cm (= B x L x H) großen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem mit vier Rollen ausgestatteten Gestell, das mit drei Schubladen ausgestattet ist und auf dessen Oberseite ein sog. "Therapiesystem" (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mit verschiedenen Funktionen (bspw. Elektrotherapie, Ultraschalltherapie,...) montiert werden kann. Das Erzeugnis dient im medizinischen Alltag zur Aufnahme des elektromedizinischen Apparats und damit zur Versorgung des Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen.
Das sog. "Tablett mit Griff ohne Schalter" ist ein etwa 530 mm x 600 mm x 35 mm großes rechteckiges Erzeugnis im Wesentlichen bestehend aus einer Ober- und Unterseite aus Stahlblech, zwei seitlichen Aluminiumleisten, zwei Stoßkanten aus Kunststoff, zwei kunststoffummantelten Griffen und an der schmalen Rückseite zwei Aussparungen mit zu Schienen ausgearbeiteten Adaptern aus Aluminium. Im Innern ist das Tablett mit Unterteilungen versehen, die als Stauraum dienen. Das Tablett ist dazu bestimmt, an eine Versorgungskonsole für den OP- und Intensivpflegebereich angebaut zu werden und ist dort eines von sechs funktionsnotwendigen Modulen. Es wird mittels Adapter am Multifunktionsrack angebracht und dient als Ablagefläche und zur geordneten Unterbringung von elektrischen Kabeln und medizinischen Schläuchen. Das Erzeugnis ist als "Teil eines Möbels für die Human-, Zahn-,Tiermedizin oder die Chirurgie" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A. Möbel für die medizinische und chirurgische Behandlung von Menschen und Tieren Zu den medizinisch-chirurgischen Möbeln gehören: 1) Operationstische zu chirurgischen Zwecken, die es ermöglichen, durch Kippen, Drehen, Heben usw. der Auflagefläche den Patienten in die für die jeweiligen Eingriffe erforderliche Lage zu bringen. 2) Spezialtische für die Orthopädie, die schwierige Eingriffe an den unteren und oberen Gliedmaßen, den Hüften, Schultern, der Wirbelsäule usw. ermöglichen. 3) Operationstische für Tiere, zur Vivisektion und dergleichen, meist mit Anschnallvorrichtung versehen. 4) Tische, Untersuchungsbänke und dergleichen für klinische Untersuchungen, Heilbehandlungen, Massagen usw. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 728/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013 (ABl. EU Nr. L 203/1) (RV L 728/13) Lenkrolle, bestehend aus - einer rechteckigen Platte aus rostfreiem Stahl mit Abmessungen von etwa 14 × 10 cm mit vier Bohrungen für Schrauben, - einem gabelförmigen Gehäuse aus rostfreiem Stahl mit Schwenklager mit einem Drehbereich von 360 - einem Reifen aus Kautschuk mit einem Durchmesser von etwa 13 cm und einer Breite von etwa 4 cm, - einer Felge aus Kunststoff mit Lager. Die Lenkrolle kann an verschiedenen Waren wie Einkaufswagen, Betten für Krankenanstalten und anderen Möbeln angebracht werden. Siehe Abbildung. Unterposition 7326 90 98 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7326, 7326 90 und 7326 90 98. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 umfasst Möbel für die Human-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9402.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9402.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9402.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0?
9402.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9402.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9402.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9402 Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon > 940290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9402.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9402.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI57155/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0?
Warennummer 9402.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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