Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.89.00.90: Möbel aus anderen Stoffen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.89.00.90 steht für Möbel aus anderen Stoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.89.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9403.89.00.90
Drittlandszoll
5,6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.89andere
  4. 9403.89.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere
  5. 9403.89.00.90Möbel aus anderen Stoffen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.89.00.90

HS-Code9403.896 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.89.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.89.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-04180Erteilt von FRGültig bis 2029-08-13

Table d'appoint en oxyde de magnésium. Dimensions : 40 x 40 x 52 cm.

DEBTI13212/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Bei der als "Ausziehbarer Esszimmertisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einem Gestell aus Edelstahl und einer grauen Tischplatte aus Glas und Keramik besteht. Die rechteckige Tischplatte ist zu beiden Seiten jeweils um 40 cm durch Kunststoff-Gleitelemente ausziehbar. Das Gestell der Ware ist in etwa V-förmig und mit einer Grundplatte ausgestattet. Der Tisch hat die Abmessungen (B x H x L): 160 x 76 x 90 cm. Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Keramik und Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI19003/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Bei dem als "Polyrattan Gartentisch“ bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen ca. 190 cm x 90 cm x 75 cm (L x B x H) großen Gartentisch. Das Möbel besteht im Wesentlichen aus einer Tischplatte aus WPC (Holz-/Kunststoffkombination) in Holzoptik und einem Gestell aus pulverbeschichtetem Eisen, nahezu vollständig bespannt mit beigefarbenem Polyrattan. Unter der Tischpatte befindet sich eine mittige Ablagefläche. Bei der aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Ware wird der stoffliche Charakter insbesondere durch den prozentual höheren Wert und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragende Teile) vom Metallgestell bestimmt. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von z. B. Terrassen. Das noch nicht zusammengesetzte und verpackte Erzeugnis wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI16029/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-29

Bei der als "Esstisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einem pulverbeschichtetem Eisenblech und einer Tischplatte aus Sinterstein besteht, die auf einer MDF-Trägerplatte aufgebracht ist. Die runde Tischplatte weist eine weiß-graue Oberfläche in Marmor-Optik auf. Der konisch geformte Säulenfuß ist in einer Walnuss-Holzoptik gehalten und verjüngt sich nach oben hin zur Tischplatte. (Abmessungen: 120 x 75 cm - Ø x H / Tischplattenstärke: 1 , 5 cm). Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und in Pappkartons verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Stein, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI16028/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-29

Bei der als "Esstisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einem pulverbeschichtetem Eisenblech und einer Tischplatte aus Sinterstein besteht, die auf einer MDF-Trägerplatte aufgebracht ist. Die rechteckige Tischplatte besitzt abgerundete Ecken und weist eine weiß-graue Oberfläche in Marmor-Optik auf. Der konisch geformte Säulenfuß ist in einer Walnuss-Holzoptik gehalten und verjüngt sich nach oben hin zur Tischplatte. (Abmessungen: 200 x 90 x 75 cm - B x H x T / Tischplattenstärke: 1 , 5 cm). Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und in Pappkartons verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Stein, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

FRBTIFR-BTI-2025-07634Erteilt von FRGültig bis 2029-03-23

Tablette rectangulaire en verre trempé destinée à une fixation murale dans une salle de bain ou un espace intérieur. Le plateau de verre transparent présente des coins arrondis et une épaisseur de 5 mm. Il est fourni avec deux supports muraux en alliage métallique à finition chromée, assurant la fixation et la stabilité de l’ensemble. L’installation est prévue sur paroi rigide à l’aide d’éléments de quincaillerie standards. Dimensions : longueur 60 cm × profondeur 15 cm × épaisseur 0,5 cm Poids : 1,46 kg Capacité de charge maximale : 17 kg Tablette coins arrondis Type de pose : fixation murale avec deux supports Matériaux : Verre trempé transparent (plateau) Zamak : Alliage métallique chromé (supports muraux)

DEBTI47932/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Bei dem Gartenmöbelset handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Tisch und acht Sitzmöbeln mit passgenauen, lose aufgelegten ca. 7 cm dicken Sitzauflagen. Der Tisch und die Sitzmöbel bestehen aus einem pulverbeschichtetem Stahlgestell mit einem Geflecht aus Polyrattan umwickelt. Die gepolsterten Sitzmöbel bestehen aus acht Stühlen – Abmessungen: (L x B x H): 59 x 59 x 88 cm. Der ca. (L x B x H) 190 x 90 x 75 cm große Tisch verfügt über drei eingelegte Sicherheitsglasplatten. Er ist dazu ausgelegt (während des Sitzens auf den dazugehörigen, in der Höhe passenden Sitzmöbeln) an ihm zu essen und stellt sich somit als Esstisch dar. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Da weder der Tisch noch die Sitzmöbel charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung sind, ist das Esstischset der letztgenannten in Betracht kommenden Position zuzuweisen. Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware weder durch das Metall aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element noch durch die Glasplatte (höherer Wert) bestimmt. Der Tisch ist in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Die noch nicht zusammengesetzten Bestandteile sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "andere als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasste Möbel, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI46063/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Mehrteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einer Vielzahl von Socken-Paaren und einem Verkaufsaufsteller (sog. Display), wobei dieser laut Antrag bereits mit den farblich und nach Größen sortierten Socken-Paaren bestückt ist; zusammen in einem bedruckten Pappkarton verpackt; veranschaulicht durch ein Paar Socken und den o. g. Verkaufsaufsteller, - der Verkaufsaufsteller stellt sich weder als Behältnis im Sinne der AV 5 a) noch als übliche Verpackung für Socken im Sinne der AV 5 b) dar, - getrennte Einreihung der Bestandteile, da diese weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und es sich somit nicht um eine Warenzu- sammenstellung im Sinne der AV 3 b) handelt, - Verkaufsaufsteller: -- annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (B x T x H) von ca. 61 cm x 40 cm x 124 , 5 cm; noch nicht vollständig zusammengesetzt eingehend (ein nahezu rechteckiges ca. 59 , 5 cm breites und ca. 25 cm hohes Teil der Rückwand ist am oberen Quaderrand noch einzusetzen), -- aus Pappe (teilweise bedruckt), -- mit vier Ebenen in Regalform, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- das auf den Boden zu stellende Regal dient laut Antrag zur Präsentation von Socken in Läden des Einzelhandels, -- erfüllt (insbesondere aufgrund der Stabilität der Ware) die Bedingungen zur Einreihung als Möbel. "Anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Pos. 9403

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.89.00.90?

Die Zolltarifnummer 9403.89.00.90 umfasst Möbel aus anderen Stoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.89.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 9403.89.00.90 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.89.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940389. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.89.00.90?

9403.89.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.89.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

9403.89.00.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940389 andere > 94038900 Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.89.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.89.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-04180. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9403.89.00.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.89.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.89.00.90?

TARIC-Code 9403.89.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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