Zolltarifnummer 9403.89.00.90: Möbel aus anderen Stoffen, andere
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 9403.89.00.90 steht für Möbel aus anderen Stoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9403.89.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9403.89.00.90
- Drittlandszoll
- 5,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9403Andere Möbel und Teile davon
- 9403.89andere
- 9403.89.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere
- 9403.89.00.90Möbel aus anderen Stoffen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.89.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Meuble se présentant sous la forme d'une table de repas rectangulaire destiné à l'extérieur. Elle dispose d'une structure en acier thermo-laqué (33%), de pieds en acacia 100% FSC (23%), et d'un plateau en trivanite 7mm (44%). Dimensions : 220 X 95 X 74 cm.
Table d'appoint en oxyde de magnésium. Dimensions : 40 x 40 x 52 cm.
Bei der als "Ausziehbarer Esszimmertisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einem Gestell aus Edelstahl und einer grauen Tischplatte aus Glas und Keramik besteht. Die rechteckige Tischplatte ist zu beiden Seiten jeweils um 40 cm durch Kunststoff-Gleitelemente ausziehbar. Das Gestell der Ware ist in etwa V-förmig und mit einer Grundplatte ausgestattet. Der Tisch hat die Abmessungen (B x H x L): 160 x 76 x 90 cm. Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Keramik und Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei dem als "Polyrattan Gartentisch“ bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen ca. 190 cm x 90 cm x 75 cm (L x B x H) großen Gartentisch. Das Möbel besteht im Wesentlichen aus einer Tischplatte aus WPC (Holz-/Kunststoffkombination) in Holzoptik und einem Gestell aus pulverbeschichtetem Eisen, nahezu vollständig bespannt mit beigefarbenem Polyrattan. Unter der Tischpatte befindet sich eine mittige Ablagefläche. Bei der aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Ware wird der stoffliche Charakter insbesondere durch den prozentual höheren Wert und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragende Teile) vom Metallgestell bestimmt. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von z. B. Terrassen. Das noch nicht zusammengesetzte und verpackte Erzeugnis wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Esstisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einem pulverbeschichtetem Eisenblech und einer Tischplatte aus Sinterstein besteht, die auf einer MDF-Trägerplatte aufgebracht ist. Die runde Tischplatte weist eine weiß-graue Oberfläche in Marmor-Optik auf. Der konisch geformte Säulenfuß ist in einer Walnuss-Holzoptik gehalten und verjüngt sich nach oben hin zur Tischplatte. (Abmessungen: 120 x 75 cm - Ø x H / Tischplattenstärke: 1 , 5 cm). Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und in Pappkartons verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Stein, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Esstisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einem pulverbeschichtetem Eisenblech und einer Tischplatte aus Sinterstein besteht, die auf einer MDF-Trägerplatte aufgebracht ist. Die rechteckige Tischplatte besitzt abgerundete Ecken und weist eine weiß-graue Oberfläche in Marmor-Optik auf. Der konisch geformte Säulenfuß ist in einer Walnuss-Holzoptik gehalten und verjüngt sich nach oben hin zur Tischplatte. (Abmessungen: 200 x 90 x 75 cm - B x H x T / Tischplattenstärke: 1 , 5 cm). Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und in Pappkartons verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Stein, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Tablette rectangulaire en verre trempé destinée à une fixation murale dans une salle de bain ou un espace intérieur. Le plateau de verre transparent présente des coins arrondis et une épaisseur de 5 mm. Il est fourni avec deux supports muraux en alliage métallique à finition chromée, assurant la fixation et la stabilité de l’ensemble. L’installation est prévue sur paroi rigide à l’aide d’éléments de quincaillerie standards. Dimensions : longueur 60 cm × profondeur 15 cm × épaisseur 0,5 cm Poids : 1,46 kg Capacité de charge maximale : 17 kg Tablette coins arrondis Type de pose : fixation murale avec deux supports Matériaux : Verre trempé transparent (plateau) Zamak : Alliage métallique chromé (supports muraux)
Bei dem Gartenmöbelset handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Tisch und acht Sitzmöbeln mit passgenauen, lose aufgelegten ca. 7 cm dicken Sitzauflagen. Der Tisch und die Sitzmöbel bestehen aus einem pulverbeschichtetem Stahlgestell mit einem Geflecht aus Polyrattan umwickelt. Die gepolsterten Sitzmöbel bestehen aus acht Stühlen – Abmessungen: (L x B x H): 59 x 59 x 88 cm. Der ca. (L x B x H) 190 x 90 x 75 cm große Tisch verfügt über drei eingelegte Sicherheitsglasplatten. Er ist dazu ausgelegt (während des Sitzens auf den dazugehörigen, in der Höhe passenden Sitzmöbeln) an ihm zu essen und stellt sich somit als Esstisch dar. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Da weder der Tisch noch die Sitzmöbel charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung sind, ist das Esstischset der letztgenannten in Betracht kommenden Position zuzuweisen. Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware weder durch das Metall aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element noch durch die Glasplatte (höherer Wert) bestimmt. Der Tisch ist in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Die noch nicht zusammengesetzten Bestandteile sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "andere als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasste Möbel, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 282. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. Juni 2026: Warenbeschreibung Waffenschränke aus Stahl in verschiedenen Ausführungen mit einheitlichen Konstruktionsmerkmalen, vollständig aus Stahl gefertigt, mit einer Wandstärke von 2 mm sowie einer Türstärke von 3 mm. Die Schränke sind am Boden und an der Rückseite mit Bohrungen zur Verankerung am Boden oder an der Wand versehen und sind mit Betonankern zur Befestigung ausgestattet. Die Erzeugnisse liegen entweder als Langwaffenschränke mit Abmessungen von 25–53 × 25–54 × 150 cm oder als Kurzwaffenschränke mit Abmessungen von 25 × 35 × 23 cm vor. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.89.00.90?
Die Zolltarifnummer 9403.89.00.90 umfasst Möbel aus anderen Stoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.89.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 9403.89.00.90 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9403.89.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940389. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.89.00.90?
9403.89.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9403.89.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
9403.89.00.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940389 andere > 94038900 Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.89.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.89.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-06295. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9403.89.00.90 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.89.00.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.89.00.90?
TARIC-Code 9403.89.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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