Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0: Möbel aus anderen Stoffen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0 steht für Möbel aus anderen Stoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.89.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9403.89.00.90.0
Drittlandszoll
5,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.89andere
  4. 9403.89.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere
  5. 9403.89.00.90andere
  6. 9403.89.00.90.0Möbel aus anderen Stoffen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0

HS-Code9403.896 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.89.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.89.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9403.89.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40581/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-27

Bei den sog. „Display Aufstellern“ handelt es sich um Aufsteller aus Pappe in den unterschiedlichen Maßen: 300 x 400 x 1950 mm (BxTxH) 400 x 300 x 1950 mm (BxTxH) 600 x 400 x 1950 mm (BxTxH) Die auf den Boden zu stellenden Möbel dienen der Präsentation von Verkaufswaren im Einzelhandel und können mit Kunststoffnieten und Metallhaken ausgestattet sein. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Erzeugnisse werden als "andere als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasste Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht. Anlage: 1 Ablichtung

DEBTI40584/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-10

Es handelt sich um zehneckige, ca. 84 x 94 cm (B x H) große Verkaufsdisplays (ohne Wareninhalt) aus bedruckter Pappe, mit einer mittig angebrachten Verstärkung. Das auf den Boden zu stellende Möbel ist mit unterschiedlicher Produktwerbung farblich bedruckt und wird in Ladengschäften verwendet. Es dient dort zur Präsentation diverser Artikel. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI5945/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-20

Bei der als "Gartenmöbelset Garden Place Freya" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Tisch und drei Sitzmöbeln mit passgenauen, lose aufgelegten Sitz-und Rückenkissen. Der Tisch und die Sitzmöbel bestehen aus Aluminium. Die gepolsterten Sitzmöbel bestehen aus zwei Sofas – Abmessungen: 193 x 69,5 x 64,5 cm bzw. 189,5 x 69,5 x 64,5 cm (B x T x H) und einer Sitzbank – Abmessung 110 x 43 x 70 cm (B x T x H). Der ca. 150 x 75 x 65 cm große (B x T x H) Tisch verfügt über eine aufgelegte Sicherheitsglasplatte. Er ist dazu ausgelegt (während des Sitzens auf den dazugehörigen, in der Höhe passenden Sitzmöbeln) auf ihm zu essen und stellt sich somit als Esstisch dar. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Da weder der Tisch noch die Sitzmöbel charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung sind, ist das Esstischset der letztgenannten in Betracht kommenden Position zuzuweisen. Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware weder durch das Metall aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element noch durch die Glasplatte (höherer Wert) bestimmt. Der Tisch ist in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Die Bestandteile sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "andere als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasste Möbel, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI8092/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-20

Bei der als „Gartenmöbelset Garden Place Dalia Dining" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 200 x 100 x 76 cm (L x B x H) großen Tisch mit einem Gestell aus Aluminium, das vollständig mit einem Kunststoffgeflecht im Rattan-Design bespannt ist und einer lose aufgelegten Tischplatte aus Glas, - einer zusammengesetzte Ware, bestehend aus - - sechs Sitzmöbeln (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung), bestehend aus einem Gestell aus Aluminium mit Seiten- und Rückenlehne, das vollständig mit einem Kunststoffgeflecht im Rattan-Design bespannt ist, und - - sechs passgenauen, lose aufgelegten Sitz- und Rückenkissen. Der Tisch ist dazu ausgelegt (während des Sitzens auf den dazugehörigen, in der Höhe passenden Sitzmöbeln) an ihm zu essen und stellt sich somit als Esstisch dar. Da weder der Tisch noch die Sitzmöbel charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung sind, ist das Set der letztgenannten in Betracht kommenden Position zuzuweisen. Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware weder durch das Metall aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element noch durch die Glasplatte (höherer Wert) bestimmt. Er ist in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasste Möbel aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI8127/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-01

Bei der als „Tisch Eve" bezeichneten Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines ausziehbaren Tisches mit den Maßen 140 / 280 x 90 x 75 cm (B x T x H). Der Tisch besteht aus einer eckigen Glasplatte und einem vierbeinigen Metallgestell. Da weder das Metallgestell als Stabilität verleihendes Element noch die Glasplatte mit dem höchsten Wert den Charakter des Möbels bestimmt, ist die Ware in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der dauerhaften Einrichtung von Wohnungen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI8123/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-28

Bei der als „Tisch Eve" bezeichneten Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Tisches mit den Maßen 150 x 90 x 72,5 cm (B x T x H). Der Tisch besteht aus einer eckigen Glasplatte und einem vierbeinigen Metallgestell. Da weder das Metallgestell als Stabilität verleihendes Element noch die Glasplatte mit dem höchsten Wert den Charakter des Möbels bestimmt, ist die Ware in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der dauerhaften Einrichtung von Wohnungen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI44212/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-13

Es handelt sich bei der sog. „Treppe mit Stauraum“ um ein noch nicht zusammengesetztes und verpacktes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einem dreistufigen Grundgerüst aus Pappe, welches mit Samtgewirken aus Polyester überzogen ist. Weiter verfügt es über drei abnehmbare Deckel aus ebenfalls Pappe, deren Außenseiten ebenfalls aus Samtgewirken sowie Teppichgeweben bestehen. Im Inneren der Ware befinden sich drei Einlegeböden aus mit Spinnstoff überzogener Pappe, um dem Gerüst Stabilität zu verleihen. Die Gesamtmaße betragen 34 cm x 45 cm x 50 cm. Die Ware dient als Aufbewahrungsmöbel der Ausstattung von Wohnungen. Eine Verwendung als Treppe für Tiere steht einer Einreihung als Möbel nicht entgegen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI30650/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-12

Bei der als „Küchentisch, 11206“ bezeichneten Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Tisches mit den Maßen 80 x 80 x 76 cm. Der Tisch besteht je nach Ausführung aus einer runden Glasplatte und einem vierbeinigen Metallgestell in den Farben Grau oder Weiß. Da weder das Metallgestell als Stabilität verleihendes Element noch die Glasplatte mit dem höchsten Wert den Charakter des Möbels bestimmt, ist die Ware in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der dauerhaften Einrichtung von Wohnungen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Pos. 9403

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0 umfasst Möbel aus anderen Stoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.89.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9403.89.00.90.0 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.89.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940389. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0?

9403.89.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.89.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9403.89.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940389 andere > 94038900 Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere > 9403890090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.89.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.89.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI40581/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9403.89.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.89.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.89.00.90.0?

Warennummer 9403.89.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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